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Geprüfte/r Klauenpfleger/-in, Fachagrarwirt/-in Klauenpflege

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(© LfULG (Robby Oehme))

Marvin Knauer und Marie Viktor

Marvin Knauer und Marie Viktor (Absolventen und Mitglieder der Genossenschaft)
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(© LfULG)

Kuh im Behandlungsstand

Kuh im Behandlungsstand
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(© Prof. Michael Klunker)

Pflege der Klaue einer Kuh

Pflege der Klaue einer Kuh

Tierwohl im Fokus

Erkrankungen des Bewegungsapparates der Kühe gehören in den letzten Jahren zu den häufigsten Abgangsursachen in sächsischen Milchviehbeständen, was auch erhebliche wirtschaftliche Verluste mit sich bringt. Um die Klauengesundheit und damit das Wohlbefinden und die Leistung der Klauentiere zu verbessern, ist eine fachgerechte Klauenpflege unabdingbar.

Am 22.10.2024 wurden in feierlicher Atmosphäre bei der Genossenschaft der Klauenpfleger e.G. in Lohmen (Sachsen) die Zeugnisse über diesen Fortbildungsberuf an Marie Viktor und Marvin Knauer, (stellvertretend für die derzeit 6 Lehrgangsteilnehmer) im Beisein von Mitgliedern des Prüfungsausschusses übergeben.

Geprüfter Klauenpfleger-/in

Tätigkeit im Überblick

Klauenpflege ist angewandter Tierschutz und dient dem gesunden Laufen, Stehen und Ruhen der Tiere.

Klauenpfleger/innen sind für die Pflege und Gesunderhaltung der Klauen landwirtschaftlicher Nutztiere, zumeist Rinder, aber auch für Schafe und Ziegen sowie Schweine zuständig.

Aufgaben

  • Gesamtbeurteilung des Tieres
  • Gliedmaßen und Klauen prüfen
  • Lahmheiten feststellen und bewerten
  • Bedarf an klauenpflegerischen Maßnahmen feststellen
  • Arbeitsabläufe planen und organisieren
  • Werkzeuge und Geräte prüfen und bereitstellen
  • Arbeitsplätze einrichten und organisieren
  • Maßnahmen der funktionellen Klauenpflege durchführen (Reinigen, Schneiden, Verbände anlegen usw.)
  • Tierhygiene und Tierschutz sicherstellen
  • Dokumentation
  • Abrechnung

Einsatzgebiete

Klauenpfleger/innen sind teilweise als Selbständige, in Klauenpflegedienstleistungsbetrieben oder direkt in landwirtschaftlichen Betrieben der Tierhaltung tätig.

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung 

Berufsabschluss im Beruf Landwirt/-in oder Tierwirt/-in sowie mindestens 6-monatige Berufspraxis oder Berufsabschluss in einem anderen anerkannten Ausbildungs-beruf sowie mindestens 1-jährige Berufspraxis oder mindestens 4-jährige Berufspraxis (die Berufspraxis muss in Unternehmen der Tierwirtschaft oder Klauenpflege nachgewiesen werden und klauenpflegerische Tätigkeiten umfassen)

Zulassungsvoraussetzung alternativ

Vorlage von Dokumenten, die belegen, dass entsprechende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben wurden, welche die Zulassung rechtfertigen

Antragstellung

beim LfULG, Ref. 91

Bildungsträger

über LfULG erfragen

Lehrgangsdauer

500 Stunden

Kosten

über LfULG beim Bildungsträger erfragen

Prüfungsinhalte (Theorie und Praxis)

  • Tiergesundheit und Tierschutz
  • Funktionelle Klauenpflege
  • Rechtsgrundlagen, Wirtschafts- und Sozialkunde

Prüfungstermine

über LfULG erfragen

Fachagrarwirt/in Klauenpflege

Tätigkeit im Überblick

Diese Fortbildung zielt darauf, in Unternehmen der Klauenpflege und der Tierproduktion Führungsaufgaben wahrzunehmen.

Aufgaben

  • Klauenpflegebetriebe führen, Leitungsaufgaben wahrnehmen
  • entsprechende Dienstleistungen unter Beachtung der Anforderungen des Marktes anbieten; kundenorientiert handeln
  • betriebliche Qualitäts- und Quantitätsvorgaben entwickeln und umsetzen, Qualitätsmanagement und Controlling anwenden
  • Beschäftigte unter Anwendung berufs- und arbeitspädagogischer Prinzipien anleiten und qualifizieren, Aufgaben an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen übertragen, betriebliche Kommunikation steuern
  • arbeits- und sozialrechtliche sowie wirtschaftsrechtliche Vorgaben im Betrieb umsetzen
  • Arbeitsprozesse und den Personaleinsatz planen, betreuen und optimieren
  • wirtschaftliche und kaufmännische Disposition im Betrieb anwenden, ökonomische Kontrolle des Betriebes durchführen
  • Kalkulationen und Angebote erstellen und bewerten
  • mit Kunden und Geschäftspartnern kommunizieren und sie informieren, Möglichkeiten von Information und Beratung nutzen

Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung

Berufsabschluss im Fortbildungsberuf Geprüfter Klauenpfleger/Geprüfte Klauenpflegerin und danach mindestens 1-jährige Berufspraxis im Bereich der Klauenpflege

Zulassungsvoraussetzung alternativ

Vorlage von Dokumenten, die belegen, dass entsprechende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben wurden, welche die Zulassung rechtfertigen

Antragstellung

beim LfULG, Ref. 91

Bildungsträger

über LfULG erfragen

Lehrgangsdauer

über LfULG beim Bildungsträger erfragen

Kosten

über LfULG beim Bildungsträger erfragen

Prüfungsinhalte (Theorie und Praxis)

  • Rechtliche Bestimmungen,
  • Betriebs- und Unternehmensführung
  • Mitarbeiterführung und Qualifizierung

Prüfungstermine

über LfULG erfragen

     

    Kontakt

    Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

    Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

    Robby Oehme

    Telefon: 0351 8928-3415

    Telefax: 0351 8928-3499

    E-Mail: robby.oehme1@smekul.sachsen.de

    Webseite: www.lfulg.sachsen.de

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