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Ausbildungsberuf Fachpraktiker/in Gartenbau

Der Ausbildungsberuf Fachpraktiker/in Gartenbau ist ein Ausbildungsberuf des Gartenbaus. Diese Berufsausbildung betrifft arbeits- und bildungsfähige Jugendliche und Erwachsene, bei denen auf Grund ihrer Behinderung auch bei unterstützenden Maßnahmen in der berufstheoretischen und in der berufspraktischen Ausbildung ein Ausbildungsabschluss in den nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannten Ausbildungsberufen zunächst nicht erreicht werden kann.

Die Berufsausbildung wird nach der Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung Fachpraktiker/in Gartenbau des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie durchgeführt.

Anforderungen

Grundsätzlich kann nur derjenige - unabhängig vom Abschluss an der allgemeinbildenden Schule bzw. Förderschule (Sonderschule) - diesen Beruf erlernen, wenn durch ein Gutachten des zuständigen Rehabilitationsträgers die Bestätigung zur Aufnahme des Berufes vorliegt.

Es wird mindestens der Hauptschulabschluss empfohlen.

Ausbildungs-orte

Die Ausbildung findet in Ausbildungseinrichtungen und/oder Betrieben des Gartenbaus statt.

Diese Einrichtungen/Betriebe müssen als Ausbildungsstätten für den Beruf Fachpraktiker/in Gartenbau durch das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat Berufliche Bildung, Zuständige Stelle anerkannt sein und ein Anerkennungsverfahren durchlaufen haben.

Ausbildungs-dauer

Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.

Ausbildungsziel

Die Ausbildung soll Behinderte befähigen, Tätigkeiten im gärtnerischen Bereich zu verrichten.

  • grundlegende gärtnerische Tätigkeiten (Bodenbearbeitung, Anzucht, Pflanzenpflege)
  • Gartenbautechnik und einfache Instandsetzungen
  • Pflanzenkenntnisse
  • Einfache Instandsetzungen
  • gärtnerische Produktionsverfahren und Dienstleistungen entsprechend der spezifischen Fachrichtungen Zierpflanzenbau, Garten- und Landschaftsbau, Gemüsebau, Obstbau, Baumschule, Friedhofsgärtnerei
  • Arbeits- und Umweltschutz

Berichtsheftführung

Das Berichtsheft beinhaltet tägliche Aufzeichnungen über die theoretische, außerbetriebliche und betriebliche Ausbildung, die von den Auszubildenden kontinuierlich angefertigt werden. Pro Ausbildungsjahr sind fünf Themen als Berichte zu erarbeiten. Als Bestandteil des Berichtshefts ist das Herbarium zu führen. Bis zur beruflichen Abschlussprüfung sind 15 Pflanzen unter Berücksichtigung der spezifischen Pflanzenkenntnislisten zu herbarisieren, davon bis zur Zwischenprüfung acht Pflanzen. Die Ausfertigung erfolgt individuell und unter Beachtung der Behinderung.

Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.

Die aufgeführten Lehrgänge wurden am 24.04.2018 vom Berufsbildungsausschuss beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beschlossen.
ÜbA-Kurse sind in den aufgeführten überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu absolvieren.

Kurse für den Beruf Fachpraktiker/-in Gartenbau (Gartenbauwerker) Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau (Dauer jeweils 1 Woche)

Durchführungsorte (s. Tabelle):
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Galabau)

Lehrgänge 1. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Verwendung von Pflanzen LfULG, Pillnitz

 

Lehrgänge 2. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Gartenbautechnik LfULG, Pillnitz

 

Lehrgänge 3. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Mauerbau und Natursteinverarbeitung BBW Galabau

Kurse für den Beruf Fachpraktiker/-in Gartenbau (Gartenbauwerker) Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus (Dauer jeweils 1 Woche)

Durchführungsorte (s. Tabelle):
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Borthen)

Lehrgänge 1. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Einfache Reparaturen LfULG, Pillnitz

 

Lehrgänge 2. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Gartenbautechnik LfULG, Pillnitz

 

Lehrgänge 3. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Spezielle Zierpflanzenbautechnik LfULG, Pillnitz

Zwischenprüfung

Im zweiten Ausbildungsjahr wird der erreichte Ausbildungsstand in einer praktischen und schriftlichen Zwischenprüfung ermittelt.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung wird praktisch und schriftlich durchgeführt. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung wird die Berufsbezeichnung Fachpraktiker/in Gartenbau erworben.

Beim Übergang von einer Berufsausbildung gemäß § 66 BBiG zu einer Berufsausbildung gemäß § 4 BBiG im Gartenbau, ist auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen (bis zu zwölf Monate), wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird (§ 8 BBiG).

Ausbildungsberatung/ -betriebe, Berufsschulen

Formulare / Merkblätter

Individueller Ausbildungsplan

Berichtsheftführung

Pflanzenkenntnislisten

Gesetze / Verordnungen

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Diana Rennert

Telefon: +49 351 8928-3409

Telefax: +49 351 8928-3499

E-Mail: diana.rennert@smekul.sachsen.de

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