Ausbildungsberuf Fachpraktiker/in Gartenbau
Der Ausbildungsberuf Fachpraktiker/in Gartenbau ist ein Ausbildungsberuf des Gartenbaus. Diese Berufsausbildung betrifft arbeits- und bildungsfähige Jugendliche und Erwachsene, bei denen auf Grund ihrer Behinderung auch bei unterstützenden Maßnahmen in der berufstheoretischen und in der berufspraktischen Ausbildung ein Ausbildungsabschluss in den nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannten Ausbildungsberufen zunächst nicht erreicht werden kann.
Die Berufsausbildung wird nach der Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung Fachpraktiker/in Gartenbau des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie durchgeführt.
Anforderungen |
Grundsätzlich kann nur derjenige - unabhängig vom Abschluss an der allgemeinbildenden Schule bzw. Förderschule (Sonderschule) - diesen Beruf erlernen, wenn durch ein Gutachten des zuständigen Rehabilitationsträgers die Bestätigung zur Aufnahme des Berufes vorliegt. |
Ausbildungs-orte |
Die Ausbildung findet in Ausbildungseinrichtungen und/oder Betrieben des Gartenbaus statt. |
Ausbildungs-dauer |
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre. |
Ausbildungsziel |
Die Ausbildung soll Behinderte befähigen, Tätigkeiten im gärtnerischen Bereich zu verrichten. |
- Bildungsberatung Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
- grundlegende gärtnerische Tätigkeiten (Bodenbearbeitung, Anzucht, Pflanzenpflege)
- Gartenbautechnik und einfache Instandsetzungen
- Pflanzenkenntnisse
- Einfache Instandsetzungen
- gärtnerische Produktionsverfahren und Dienstleistungen entsprechend der spezifischen Fachrichtungen Zierpflanzenbau, Garten- und Landschaftsbau, Gemüsebau, Obstbau, Baumschule, Friedhofsgärtnerei
- Arbeits- und Umweltschutz
Berichtsheftführung
Das Berichtsheft beinhaltet tägliche Aufzeichnungen über die theoretische, außerbetriebliche und betriebliche Ausbildung, die von den Auszubildenden kontinuierlich angefertigt werden. Pro Ausbildungsjahr sind fünf Themen als Berichte zu erarbeiten. Als Bestandteil des Berichtshefts ist das Herbarium zu führen. Bis zur beruflichen Abschlussprüfung sind 15 Pflanzen unter Berücksichtigung der spezifischen Pflanzenkenntnislisten zu herbarisieren, davon bis zur Zwischenprüfung acht Pflanzen. Die Ausfertigung erfolgt individuell und unter Beachtung der Behinderung.
Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die aufgeführten Lehrgänge wurden am 24.04.2018 vom Berufsbildungsausschuss beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beschlossen.
ÜbA-Kurse sind in den aufgeführten überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu absolvieren.
- Organisationsplan für überbetriebliche Lehrgänge ab 2024/2025 - Gesamtübersicht für alle Berufe (*.pdf, 63,53 KB)
- Allgemeines zur Überbetrieblichen Ausbildung ÜBA
Kurse für den Beruf Fachpraktiker/-in Gartenbau (Gartenbauwerker) Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau (Dauer jeweils 1 Woche)
Durchführungsorte (s. Tabelle):
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Galabau)
Lehrgänge 1. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Verwendung von Pflanzen | LfULG, Pillnitz |
Lehrgänge 2. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Gartenbautechnik | LfULG, Pillnitz |
Lehrgänge 3. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Mauerbau und Natursteinverarbeitung | BBW Galabau |
Kurse für den Beruf Fachpraktiker/-in Gartenbau (Gartenbauwerker) Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus (Dauer jeweils 1 Woche)
Durchführungsorte (s. Tabelle):
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Borthen)
Lehrgänge 1. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Einfache Reparaturen | LfULG, Pillnitz |
Lehrgänge 2. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Gartenbautechnik | LfULG, Pillnitz |
Lehrgänge 3. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Spezielle Zierpflanzenbautechnik | LfULG, Pillnitz |
Zwischenprüfung
Im zweiten Ausbildungsjahr wird der erreichte Ausbildungsstand in einer praktischen und schriftlichen Zwischenprüfung ermittelt.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung wird praktisch und schriftlich durchgeführt. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung wird die Berufsbezeichnung Fachpraktiker/in Gartenbau erworben.
Beim Übergang von einer Berufsausbildung gemäß § 66 BBiG zu einer Berufsausbildung gemäß § 4 BBiG im Gartenbau, ist auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen (bis zu zwölf Monate), wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird (§ 8 BBiG).
- Ausbildungsberatung Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
- Ausbildungsbetriebe (Verweis zur Seite Ausbildungsbetriebe)
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 0,25 MB) Stand: Juli 2024
- Berufsschulen für Fachpraktiker/in Gartenbau (*.pdf, 0,36 MB)
Ausbildungsberatung/ -betriebe, Berufsschulen
- Ausbildungsberatung Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
- Ausbildungsbetriebe (Verweis zur Seite Ausbildungsbetriebe)
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 0,25 MB) Stand: Juli 2024
- Berufsschulen für Fachpraktiker/in Gartenbau (*.pdf, 0,36 MB)
Formulare / Merkblätter
- Merkblatt zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages für den Beruf Fachpraktiker/in Gartenbau - Fachrichtungen Zierpflanze, Gemüsebau, Obstbau (*.pdf, 0,26 MB) Ausbildungsjahr 2024/2025
- Merkblatt zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages für den Beruf Fachpraktiker/in Gartenbau - Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau (*.pdf, 0,26 MB) Ausbildungsjahr 2024/2025
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gem. § 36 BBiG und Berufsausbildungsvertrag mit Vertragsbedingungen (Rechte, Pflichten)
- Änderungsvereinbarung des Berufsausbildungsvertrages inklusive Rechte und Pflichten
Individueller Ausbildungsplan
- Ausbildungsplan Fachpraktiker/in Gartenbau (*.pdf, 0,16 MB) Staudengärtnerei
- Ausbildungsplan Fachpraktiker/in Gartenbau (*.pdf, 0,16 MB) Baumschule
- Ausbildungsplan Fachpraktiker/in Gartenbau (*.pdf, 0,16 MB) Friedhofsgärtnerei
- Ausbildungsplan Fachpraktiker/in Gartenbau (*.pdf, 0,17 MB) Gemüsebau
- Ausbildungsplan Fachpraktiker/in Gartenbau (*.pdf, 0,16 MB) Obstbau
- Ausbildungsplan Fachpraktiker/in Gartenbau (*.pdf, 0,16 MB) Zierpflanzenbau
- Ausbildungsplan Fachpraktiker/in Gartenbau (*.pdf, 0,16 MB) Garten- und Landschaftsbau
Berichtsheftführung
Pflanzenkenntnislisten
- Pflanzenkenntnisliste Fachpraktiker/in Gartenbau (*.pdf, 0,40 MB) Fachrichtung Baumschule
- Pflanzenkenntnisliste Fachpraktiker/in Gartenbau (*.pdf, 0,41 MB) Fachrichtung Gemüsebau
- Pflanzenkenntnisliste Fachpraktiker/in Gartenbau (*.pdf, 0,19 MB) Fachrichtung: Obstbau
- Pflanzenkenntnisliste Fachpraktiker/in Gartenbau (*.pdf, 0,36 MB) Fachrichtung: Garten- und Landschaftsbau
- Pflanzenkenntnisliste Fachpraktiker/in Gartenbau (*.pdf, 0,16 MB) Fachrichtung: Zierpflanzenbau
Gesetze / Verordnungen
- Ausbildungsregelung Fachpraktiker/in Gartenbau (*.pdf, 0,84 MB) vom 07.11.2018
- Das Berufsbildungsgesetz www.bmbf.bund.de
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Diana Rennert
Telefon: +49 351 8928-3409
Telefax: +49 351 8928-3499
E-Mail: diana.rennert@smekul.sachsen.de