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Inklusion – Menschen mit Behinderung

Für Jugendliche mit Behinderung gibt es die Möglichkeit, eine Ausbildung zum/zur

Fachpraktiker/in Landwirtschaft
Fachpraktiker/in Gartenbau
Fachpraktiker/in Hauswirtschaft

zu absolvieren.

Voraussetzung für die Aufnahme einer solchen Ausbildung sind entsprechende Gutachten des psychologischen Dienstes der Agenturen für Arbeit. Bei guten Ausbildungsleistungen und Prüfungsergebnissen ist ein Umstieg in die Berufsausbildung zum/zur Landwirt/in, Gärtner/in oder Hauswirtschafter/in möglich.

Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an den Berufsbildern der Berufe Landwirt/in, Gärtner/in und Hauswirtschafter/in.

Das Verzeichnis für die anerkannten Ausbildungsbetriebe und weiterführende Informationen sind bei den Bildungsberater/innen in den Landratsämtern, im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat Berufsbildung erhältlich.

Überprüfung von Ausbildungsstätten in der Fachpraktikerausbildung

Ausbildungsbetriebe, die Fachpraktiker ausbilden wollen, benötigen die Anerkennung der Ausbildungsstätte für die gewünschte Fachpraktikerregelung (Landwirtschaft, Gartenbau, Hauswirtschaft). Die bisherige Anerkennung in den Werker-/Helferregelungen wird erst nach Überprüfung der Ausbildungsstätte durch den Bildungsberater in eine Anerkennung für Fachpraktiker umgewandelt. Hierfür wird durch den Betrieb der Antrag auf Anerkennung als Ausbildungsstätte für die jeweilige Regelung bei dem/der zuständigen Bildungsberater/in gestellt.

Hinweise für Ausbilder/innen

Ausbilder/innen in Betrieben müssen neben der persönlichen und fachlichen Eignung eine behindertenspezifische Zusatzqualifikation nachweisen. Diese kann Ausbilder/innen, die in den Ausbildungsjahren 2012 bis 2017 erfolgreich nach § 66 BBiG ausgebildet haben, auf Antrag zuerkannt werden.

Antragsformular (wird später nachgereicht; ein Antragsformular stellt Ihnen Ihr/e Bildungsberater/in zur Verfügung.)

Betriebliche Ausbilder/innen, die im genannten Zeitraum nicht nach § 66 BBiG ausgebildet haben, müssen die behindertenspezifische Zusatzqualifikation im Umfang von 40 Stunden mit Zertifikat nachweisen.

Der Unterricht erfolgt an berufsbildenden Förderschulen, an beruflichen Schulzentren sowie an Förderschulen in freier Trägerschaft.

Liste der besonderen Berufsschulklassen für die Berufsausbildung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf

 

Ansprechpartner

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Henrik Fichtner

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 8928-3400

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: henrik.fichtner@smekul.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

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