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Ausbildungsberuf Fachpraktiker/in Landwirtschaft

Der Ausbildungsberuf Fachpraktiker/in Landwirtschaft ist ein Ausbildungsberuf der Landwirtschaft. Diese Berufsausbildung betrifft arbeits- und bildungsfähige Jugendliche und Erwachsene, bei denen aufgrund ihrer Behinderung auch bei unterstützenden Maßnahmen in der berufstheoretischen und in der berufspraktischen Ausbildung ein Ausbildungsabschluss in den nach § 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannten Ausbildungsberufen zunächst nicht erreicht werden kann.

Die Berufsausbildung wird nach der Ausbildungsregelung über die Berufsausbildung Fachpraktiker/in Landwirtschaft des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geleogie durchgeführt.

Anforderungen

Grundsätzlich kann nur eine Person – unabhängig vom Abschluss an der allgemeinbildenden Schule bzw. Förderschule (Sonderschule) – diesen Beruf erlernen, wenn über den psychologischen Dienst der Arbeitsagentur die Bestätigung zur Aufnahme des Berufs vorliegt (Gutachten).

Ausbildungsorte

Die Ausbildung findet in Betrieben und/oder Ausbildungseinrichtungen der Landwirtschaft statt.

Diese Betriebe/Ausbildungseinrichtungen müssen als Ausbildungsstätten für den Beruf Fachpraktiker/in Landwirtschaft durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat Berufliche Bildung, Zuständige Stelle anerkannt sein und ein Anerkennungsverfahren durchlaufen haben.

Ausbildungsziel

Die Berufsausbildung soll Behinderte befähigen, Tätigkeiten im landwirtschaftlichen Bereich zu verrichten.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.

  • Umgang mit Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen der Landwirtschaft
    (einschließlich Wartung, Pflege und einfache Instandsetzung)
  • Versorgung, Haltung, Nutzung von Tieren; Tierschutz, Tierwohl
  • Bearbeitung und Pflege des Bodens
  • Erzeugung und Ernte pflanzlicher Produkte
  • Arbeits- und Umweltschutz

Berichtsheftführung

Das Berichtsheft beinhaltet tägliche Aufzeichnungen über die theoretische, außerbetriebliche Ausbildung, die von den Auszubildenden kontinuierlich angefertigt werden.


Pro Ausbildungsjahr sind fünf Themen als Berichte zu erarbeiten. Als Bestandteil des Berichtshefts ist das Herbarium zu führen. Bis zur beruflichen Abschlussprüfung sind 15 Pflanzen unter Berücksichtigung der spezifischen Pflanzenkenntnislisten zu herbarisieren, davon bis zur Zwischenprüfung acht Pflanzen. Die Ausfertigung erfolgt individuell und unter Beachtung der Behinderung.

Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.

Berufsschulen:

  • In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
  • Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
  • Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
  • Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
  • Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Überbetriebliche Ausbildung:

Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.

Berufsschulen:

In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§ 28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.

Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.

Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.

Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Für die Ausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin gibt es folgende Berufsschulstandorte, die gewählte Fachrichtung muss bei der Anmeldung berücksichtigt werden.

Überbetriebliche Ausbildung:

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.

Durchführungsorte in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)

Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Galabau)

Durchführungsort in den Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus sowie der Friedhofsgärtnerei:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)

Kurse für den Beruf Fachpraktiker/-in Landwirtschaft (Landwirtschaftswerker) (Dauer jeweils eine Woche)

Durchführungsorte (s. Tabelle):
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch (LfULG, LVG Köllitsch)
Bauernverband Oberlausitz e.V., Ausbildungsstätte Rosenhain  (BVOL Rosenhain)

Lehrgänge 2. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Reparaturen im landwirtschftlichen Unternehmen LfULG, LVG Köllitsch
Tierhaltung Rind LfULG, LVG Köllitsch

 

Lehrgänge 3. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Grundlagen Landtechnik BVOL Rosenhain

Zwischenprüfung

Im zweiten Ausbildungsjahr wird der erreichte Ausbildungsstand in einer praktischen und schriftlichen Zwischenprüfung ermittelt.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung wird praktisch und schriftlich durchgeführt. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung wird die Berufsbezeichnung Fachpraktiker/in Landwirtschaft erworben.

Beim Übergang von einer Berufsausbildung gemäß § 66 BBiG zu einer Berufsausbildung gemäß § 4 BBiG in der Landwirtschaft, ist auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen (bis zu zwölf Monaten), wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird (§ 8 BBiG).

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Tina Sauer

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 8928-3410

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: tina.sauer@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

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