Ausbildungsberuf Fachpraktiker/in Hauswirtschaft
Der Ausbildungsberuf Fachpraktiker/in Hauswirtschaft ist ein Ausbildungsberuf der Hauswirtschaft. Diese Berufsausbildung betrifft arbeits- und bildungsfähige Jugendliche und Erwachsene, bei denen aufgrund ihrer Behinderung auch bei unterstützenden Maßnahmen in der berufstheoretischen und in der berufspraktischen Ausbildung ein Ausbildungsabschluss in den nach § 66 BBiG anerkannten Ausbildungsberufen auch mit Hilfe von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung nicht erreicht werden kann.
Die Berufsausbildung wird nach der Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz über die Berufsausbildung zum Hauswirtschaftstechnischen Helfer/zur Hauswirtschaftstechnischen Helferin vom 12. Juli 2002 durchgeführt.
Anforderungen |
Grundsätzlich kann eine Person – unabhängig vom Abschluss an einer allgemeinbildenden Schule oder Förderschule (Sonderschule) – diesen Beruf nur dann erlernen, wenn über den psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit die Bestätigung zur Aufnahme des Berufes vorliegt (Gutachten). Es wird mindestens der Hauptschulabschluss empfohlen. |
Ausbildungsorte |
Die Ausbildung findet in der Regel bei freien Bildungsträgern statt. Die Ausbildungsstätte kann auch ein Betrieb mit hauswirtschaftlichen Leistungen oder ein privater Haushalt sein. |
Ausbildungs-dauer |
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre. |
Ausbildungsziel |
Die Berufsausbildung soll Behinderte befähigen, als Helfer Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich zu verrichten. |
- Speisenzubereitung und Service
- Reinigen und Pflegen von Räumen
- Mitwirkung bei der Gestaltung von Räumen des Wohnumfelds
- Reinigen, Pflegen und Instandhalten von Textilien
- Mitwirkung bei der Vorratshaltung und Warenwirtschaft
- Mitwirkung bei der Erfüllung der Grundbedürfnisse des Menschen
- Mitwirkung bei der Körperpflege und Beobachtung
- Kontaktaufnahme und Kontaktpflege
- Verabreichen von Kostformen
- Hilfe leisten bei Alltagsverrichtungen
Berichtsheftführung
Während der Ausbildung ist ein einfaches Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft für den Ausbildungsberuf Hauswirtschaftstechnische/r Helfer/in kann in der rechten Spalte unter Berichtsheftführung abgerufen werden.
Das Berichtsheft beinhaltet tägliche Aufzeichnungen über die theoretische, außerbetriebliche und betriebliche Ausbildung, die von den Auszubildenden kontinuierlich angefertigt werden. Pro Ausbildungsjahr sind drei Themen als Berichte zu erarbeiten. Die Ausfertigung erfolgt individuell und unter Beachtung der Behinderung.
Im zweiten Ausbildungsjahr wird der erreichte Ausbildungsstand in einer praktischen und schriftlichen Zwischenprüfung ermittelt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung sowie die ordnungsgemäße Führung des Berichtshefts sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung wird praktisch und schriftlich durchgeführt. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung wird die Berufsbezeichnung Hauswirtschaftstechnische/r Helfer/in erworben.
Bei einem Übergang von einer Berufsausbildung gemäß § 66 BBiG zu einer Berufsausbildung gemäß § 4 BBiG in der Hauswirtschaft, ist auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen (bis zu zwölf Monate), wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird (§ 8 BBiG).
- Ausbildungsberatung Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
- Ausbildungsbetriebe (Verweis zur Seite Ausbildungsbetriebe)
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 0,25 MB) Stand: Juli 2024
- Berufsschulen für Fachpraktiker/in Hauswirtschaft (*.pdf, 0,33 MB)
Ausbildungsberatung/ -betriebe, Berufsschulen
- Ausbildungsberatung Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
- Ausbildungsbetriebe (Verweis zur Seite Ausbildungsbetriebe)
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 0,25 MB) Stand: Juli 2024
- Berufsschulen für Fachpraktiker/in Hauswirtschaft (*.pdf, 0,33 MB)
Formulare / Merkblätter
- Merkblatt zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrags für den Beruf Fachpraktiker/in Hauswirtschaft (*.pdf, 0,16 MB) Ausbildungsjahr 2024/2025
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gem. § 36 BBiG und Berufsausbildungsvertrag mit Vertragsbedingungen (Rechte, Pflichten)
- Änderungsvereinbarung des Berufsausbildungsvertrages inklusive Rechte und Pflichten
Berichtsheftführung
Individueller Ausbildungsplan
Gesetze / Verordnungen
- Ausbildungsregelung Fachpraktiker/in Hauswirtschaft (*.pdf, 0,57 MB) vom 07.11.2018
- Zwischenprüfung (*.pdf, 21,35 KB)
- Das Berufsbildungsgesetz www.bmbf.bund.de
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Roselinde Karalus
Besucheradresse:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: 0351 89283414
Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: roselinde.karalus@smekul.sachsen.de
Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de