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Ausbildungsberuf Fachpraktiker/in Hauswirtschaft

Der Ausbildungsberuf Fachpraktiker/in Hauswirtschaft ist ein Ausbildungsberuf der Hauswirtschaft. Diese Berufsausbildung betrifft arbeits- und bildungsfähige Jugendliche und Erwachsene, bei denen aufgrund ihrer Behinderung auch bei unterstützenden Maßnahmen in der berufstheoretischen und in der berufspraktischen Ausbildung ein Ausbildungsabschluss in den nach § 66 BBiG anerkannten Ausbildungsberufen auch mit Hilfe von Maßnahmen der Berufsausbildungsvorbereitung nicht erreicht werden kann.

Die Berufsausbildung wird nach der Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz über die Berufsausbildung zum Hauswirtschaftstechnischen Helfer/zur Hauswirtschaftstechnischen Helferin vom 12. Juli 2002 durchgeführt.

Anforderungen

Grundsätzlich kann eine Person – unabhängig vom Abschluss an einer allgemeinbildenden Schule oder Förderschule (Sonderschule) – diesen Beruf nur dann erlernen, wenn über den psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit die Bestätigung zur Aufnahme des Berufes vorliegt (Gutachten).

Es wird mindestens der Hauptschulabschluss empfohlen.

Ausbildungsorte

Die Ausbildung findet in der Regel bei freien Bildungsträgern statt. Die Ausbildungsstätte kann auch ein Betrieb mit hauswirtschaftlichen Leistungen oder ein privater Haushalt sein.
Diese Unternehmen müssen als Ausbildungsstätte durch die Landesdirektion Chemnitz anerkannt sein und ein Anerkennungsverfahren durchlaufen haben.

Ausbildungs-dauer

Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.

Ausbildungsziel

Die Berufsausbildung soll Behinderte befähigen, als Helfer Tätigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich zu verrichten.

  1. Speisenzubereitung und Service
  2. Reinigen und Pflegen von Räumen
  3. Mitwirkung bei der Gestaltung von Räumen des Wohnumfelds
  4. Reinigen, Pflegen und Instandhalten von Textilien
  5. Mitwirkung bei der Vorratshaltung und Warenwirtschaft
  6. Mitwirkung bei der Erfüllung der Grundbedürfnisse des Menschen
  7. Mitwirkung bei der Körperpflege und Beobachtung
  8. Kontaktaufnahme und Kontaktpflege
  9. Verabreichen von Kostformen
  10. Hilfe leisten bei Alltagsverrichtungen

Berichtsheftführung

Während der Ausbildung  ist ein einfaches Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft für den Ausbildungsberuf Hauswirtschaftstechnische/r Helfer/in kann in der rechten Spalte unter Berichtsheftführung abgerufen werden.

Das Berichtsheft beinhaltet tägliche Aufzeichnungen über die theoretische, außerbetriebliche und betriebliche Ausbildung, die von den Auszubildenden kontinuierlich angefertigt werden. Pro Ausbildungsjahr sind drei Themen als Berichte zu erarbeiten. Die Ausfertigung erfolgt individuell und unter Beachtung der Behinderung.

Im zweiten Ausbildungsjahr wird der erreichte Ausbildungsstand in einer praktischen und schriftlichen Zwischenprüfung ermittelt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung sowie die ordnungsgemäße Führung des Berichtshefts sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung wird praktisch und schriftlich durchgeführt. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung wird die Berufsbezeichnung Hauswirtschaftstechnische/r Helfer/in erworben.

Bei einem Übergang von einer Berufsausbildung gemäß § 66 BBiG zu einer Berufsausbildung gemäß § 4 BBiG in der Hauswirtschaft, ist auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden  die Ausbildungszeit zu kürzen (bis zu zwölf Monate), wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel  in der gekürzten Zeit erreicht wird (§ 8 BBiG). 

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Roselinde Karalus

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 89283414

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: roselinde.karalus@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

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