Landwirt/in
Kein anderer Beruf bietet eine solche Vielfalt und Abwechslung wie der des Landwirts. Landwirte versorgen die Bevölkerung mit gesunden, qualitativ hochwertigen Lebensmitteln pflanzlicher und tierischer Herkunft. Darüber hinaus bieten sie Dienstleistungen im Naturschutz und der Landschaftspflege an. Immer mehr Betriebe erschließen neben der klassischen Bodenbearbeitung andere Bereiche wie die Erzeugung regenerativer Energie oder nachwachsender Rohstoffe. Landwirte kennen die ökologischen Zusammenhänge in der Natur und verfügen über die notwendigen Fähigkeiten zur Führung eines Betriebs. Der jahreszeitlich bedingte unterschiedliche Verlauf der Arbeit macht die Tätigkeit des Landwirts interessant und abwechslungsreich. Ständig neue technische und wirtschaftliche Herausforderungen sorgen für ein anspruchsvolles und verantwortungsvolles Berufsfeld.
Anforderungen |
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Ausbildungsdauer |
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Ausbildungsbetrieb |
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- Ausbildungsberatung Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 0,25 MB) Stand: Juli 2024
- betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge im Ausbildungsbetrieb
- Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
- Pflanzenproduktion
- Tierproduktion
- die betriebliche Ausbildung muss jeweils mindestens zwei Betriebszweige der Pflanzen- und Tierproduktion beinhalten
- Betriebszweige der pflanzlichen Erzeugung sind z. B.
Getreide- und Maisanbau, Hackfruchtanbau, Ackerfutteranbau, Grünland und Ölfrüchteanbau - Betriebszweige der tierischen Erzeugung sind z. B.
Milchviehhaltung, Rinderhaltung, Schweinehaltung, Geflügelhaltung, Schafhaltung und Pferdehaltung
- Betriebszweige der pflanzlichen Erzeugung sind z. B.
Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung. Die Berichtsheftführung dient zudem dem Ausbildungsnachweis.
Das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen hat dabei folgende Ziele:
- Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule wird für alle Beteiligten nachvollziehbar und nachweisbar gemacht.
- Aus den Aufzeichnungen muss erkennbar sein, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß der jeweiligen Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
- Auszubildende und Ausbilder werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
- Im Streitfall zwischen Ausbildendem und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis des Ausbildungsverlaufes dienen.
Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung nach § 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz ist der geführte schriftliche Ausbildungsnachweis (Bestandteil des empfohlenen Berichtsheftes). Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde der schriftliche Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.
Informationen zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes finden Sie im Merkblatt »Hinweise zur Berichtsheftführung«.
Dem Lehrling und Umschüler wird empfohlen, das berufsspezifische Berichtsheft aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup als wertvolle Lern- und Arbeitshilfe zu führen.
Hinweis: In den gedruckten Berichtsheften wird im Teil III bei der Unfallverhütung noch nicht die globale Harmonisierung der Gefahrstoffkennzeichnung berücksichtigt. Da hierfür inzwischen alle Übergangsfristen ausgelaufen sind, finden bei allen Kennzeichnungen entsprechender Stoffe nur noch die Gefahrenpiktogramme Anwendung. Deren Kenntnis muss demzufolge von jedem Auszubildenden erwartet werden. Bitte im Berichtsheft enthaltene veraltete Arbeitsblätter austauschen.
Die Überbetriebliche Ausbildung ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die aufgeführten Lehrgänge wurden am 24.04.2018 vom Berufsbildungsausschuss beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie beschlossen.
ÜbA-Kurse sind in den aufgeführten überbetrieblichen Ausbildungsstätten zu absolvieren.
- Organisationsplan für überbetriebliche Lehrgänge ab 2024/2025 - Gesamtübersicht für alle Berufe (*.pdf, 63,53 KB)
- Allgemeines zur Überbetrieblichen Ausbildung ÜBA
Kurse für den Beruf Landwirt
- Dauer jeweils 1 Woche
Durchführungsorte:
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch (LfULG, LVG Köllitsch)
- Bauernverband Oberlausitz Ausbildungsstätte Rosenhain (BVOL Rosenhain)
- Lehr- und Versuchsanstalt des Landes Sachsen-Anhalt Iden (LVA Iden)
Lehrgänge 1. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Traktoren | BVOL Rosenhain |
Reparaturen im landwirtschaftlichen Unternehmen | LfULG, LVG Köllitsch |
Tierhaltung Rind I | LfULG, LVG Köllitsch |
Tierhaltung Schwein I | LfULG, LVG Köllitsch |
Milchgewinnung/ Melktraining | LfULG, LVG Köllitsch |
Schafhaltung I | LVA Iden |
Lehrgänge 2. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Grundkurs Schweißen | LfULG, LVG Köllitsch |
Landtechnik Druschfrüchte | LfULG, LVG Köllitsch |
Landtechnik Hackfruchtbau | LfULG, LVG Köllitsch |
Landtechnik Futterbau | LfULG, LVG Köllitsch |
Landwirtschaftliche PC-Anwendung | LfULG, LVG Köllitsch |
Lehrgänge 3. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Tierhaltung Rind II | LfULG, LVG Köllitsch |
Tierhaltung Schwein II | LfULG, LVG Köllitsch |
Landtechnik Düngung und Pflanzenschutz | LfULG, LVG Köllitsch |
Der Berufsbildungsausschuss beim Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie empfiehlt ausdrücklich den Lehrgang »Landtechnik Düngung und Pflanzenschutz« zu absolvieren.
Zwischenprüfung
- zur Ermittlung des Ausbildungsstands wird eine Zwischenprüfung durchgeführt
Abschlussprüfung
- die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie der Berufsschulstoff in einer betrieblichen Prüfung (praktisch und mündlich) und schriftlich geprüft werden
- Landwirtschaftsmeister/-in
- Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
- Staatlich geprüfte/r Techniker/-in für Landbau
- Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
- Fachagrarwirt/-in Klauenpflege
- Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
- Fachhochschul- oder Hochschulstudium
- Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.smul.sachsen.de/vplan
- Leittexte zum Ausbildungsberuf Landwirt/in Link zum Bildungsserver Agrar
- Flyer Landwirt/in Link zur Sächsischen Publikationsdatenbank
- Das Berufsbildungsgesetz www.bmbf.bund.de
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt / zur Landwirtin (PDF-Download, Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
- Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Landwirt www.gesetze-im-internet.de/
- Verwaltungsvorschrift Zwischenprüfung (*.pdf, 21,35 KB)
- Prüfungsordnung Berufsbildung Land-, Forst- und Hauswirtschaft – BBiGPrOLFH vom 11. Dezember 2013 (Verweis auf Revosax)
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Tina Sauer
Besucheradresse:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: 0351 8928-3410
Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: tina.sauer@smekul.sachsen.de
Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de