Landwirt/-in
Landwirtinnen und Landwirte bauen Pflanzen auf Feldern an und halten Tiere vorwiegend im Stall. Damit entstehen Produkte, die weiterverarbeitet, als Lebensmittel der Ernährung der Menschen dienen. Der jahreszeitlich bedingte unterschiedliche Verlauf der Arbeiten macht die Tätigkeiten der Landwirtin und des Landwirtes interessant und abwechslungsreich. Ständig neue technische und wirtschaftliche Herausforderungen sorgen für ein anspruchsvolles und verantwortungsvolles Berufsfeld. Neben der Landwirtschaft erschließen sich Landwirtinnen und Landwirte auch andere Einkommensquellen so im Naturschutz und der Landschaftspflege, bei der Erzeugung regenerativer Energien oder nachwachsender Rohstoffe oder auch im Tourismus.
- Schulabschluss: keine Beschränkung; mindestens Hauptschulabschluss empfehlenswert
- körperliche Fitness und Ausdauer u. a. in der Erntezeit und bei der Versorgung der Tiere
- Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit moderner Technik und den anvertrauten Tieren
- Beobachtungsgabe für Pflanzenwachstum und Tiergesundheit
- betriebswirtschaftliches Verständnis für die Vermarktung der erzeugten Produkte
- handwerkliches Geschick und Bereitschaft zur manuellen Arbeit, auch mit aller Technik ist »Zupacken« immer noch wichtig in der Landwirtschaft
- Akzeptanz unregelmäßiger Arbeitszeiten, die Arbeit mit der Natur und den Tieren hält oft auch Unvorhergesehenes bereit
Zur weiteren Orientierung ist ein Praktikum z. B. in den Schulferien ratsam. Dies ermöglicht das Kennenlernen eines Landwirtschaftsbetriebes und dessen Tätigkeiten.
- Die Ausbildung findet ausschließlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.
- Der Jugendliche bewirbt sich bei einem Ausbildungsbetrieb.
- Gemeinsam wird vor Beginn der Ausbildung ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
- Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen.
- Der Ausbildungsbetrieb meldet den Jugendlichen in der Berufsschule an.
- In der Regel beginnt die Ausbildung im August bzw. September.
- Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre. Die Ausbildungszeit kann von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Im Allgemeinen gilt dies bei Nachweis der Hochschul-/Fachhochschulreife bzw. einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.
- Sachsen weist eine betriebliche Vielfalt auf. Vom Haupterwerbsbetrieb über die GbR bis zur Agrargenossenschaft. Vom Ackerbaubetrieb über Veredelungsbetriebe bis zum Gemischtbetrieb. Von konventionell bis ökologisch. Der Freistaat hat bezüglich Größe, Betriebsausrichtung und Organisationform einiges zu bieten.
- Im Ausbildungsbetrieb werden die fachpraktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt.
Folgender Link führt zu Listen mit anerkannten Ausbildungsbetrieben, sortiert nach Landkreis und Beruf.
- Ausbildungsbetriebe Landwirt Mehr Infos zu Ausbildungsbetrieben für die Grünen Berufe
Der Inhalt des Berufsausbildungsvertrages ist im Berufsbildungsgesetz (§ 11 BBiG) geregelt. Der Vertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt.
Alle Informationen zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrages sowie zum Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses sind in einem Merkblatt zusammengefasst.
Merkblatt zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrags im Beruf Landwirt/in im Ausbildungsjahr 2025/2026
Berufsausbildungsvertrag mit Vertragsbedingungen (Rechte, Pflichten)
Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen im bestehenden Ausbildungsvertrag sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.
Änderungsvereinbarung des Berufsausbildungsvertrages inklusive Rechte und Pflichten
Die Ausbildungsordnung ist der gesetzliche Rahmen für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin und gilt bundesweit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/ zur Landwirtin
Dort enthalten ist der Ausbildungsrahmenplan. Er beschreibt die Kenntnisse und Fertigkeiten, die während der Ausbildungszeit erworben werden.
Die Ausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin erfolgt in jeweils mindestens zwei Betriebszweigen der Pflanzen- und der Tierproduktion. Abgestimmt auf die betrieblichen Voraussetzungen können folgende Betriebszweige gewählt werden:
Pflanzenproduktion
Getreidebau, Zuckerrübenbau, Kartoffelbau, Körnermaisbau, Ölfrüchtebau, Hülsenfrüchtebau, Ackerfutterbau, Grünland, Ackergras, Waldbau
Tierproduktion
Milchviehhaltung, Rinderaufzucht oder Rindermast, Sauenhaltung und Ferkelerzeugung, Schweineaufzucht oder Schweinemast, Legehennenhaltung, Geflügelaufzucht oder Geflügelmast, Schafhaltung, Pferdehaltung.
Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für den Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan erstellen.
Der Ausbildungsplan soll dem Auszubildenden verdeutlichen was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar. Der Ausbildungsbetrieb soll den Ausbildungsplan in regelmäßigen Abständen mit dem Auszubildenden besprechen.
Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Ohne diesen Nachweis werden Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen (§ 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz). In Form von Tages- oder Wochenberichten dokumentiert der Auszubildende das Ausbildungsgeschehen im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule. Der Ausbildungsnachweis soll vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet werden. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.
Ergänzend dazu kann der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden das Führen eines Berichtsheftes vereinbaren. Das Berichtsheft besteht aus folgenden weiteren Teilen:
- Erfahrungsberichte, Leittexte, Arbeitsvorhaben
- Unfallverhütung
- Aufzeichnungen zum Ausbildungsbetrieb
- Pflanzenkenntnisliste/Informationen zum Anlegen eines Herbariums
Es wird empfohlen, das Berichtsheft inkl. Ordner aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup zu verwenden.
Link zum Bestellen: Berichtsheft für die Ausbildung
Informationen zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes sind im Merkblatt »Hinweise zur Berichtsheftführung« zu finden.
Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung. Diese Ziele sollen damit erreicht werden:
- Aus den Aufzeichnungen wird erkennbar, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
- Auszubildende und Ausbildungsbetrieb werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von Individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
- Im Streitfall zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis des Ausbildungsverlaufes dienen.
Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.
Berufsschulen:
- In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
- Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
- Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
- Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
- Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Überbetriebliche Ausbildung:
Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.
Durchführungsorte in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Galabau)
Durchführungsort in den Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus sowie der Friedhofsgärtnerei:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
- Organisationsplan für überbetriebliche Lehrgänge ab 2024/2025 - Gesamtübersicht für alle Berufe (*.pdf, 63,53 KB)
- Allgemeines zur Überbetrieblichen Ausbildung ÜBA
Lehrgänge 1. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Traktoren | BVOL Rosenhain |
Reparaturen im landwirtschaftlichen Unternehmen | LfULG, LVG Köllitsch |
Tierhaltung Rind I | LfULG, LVG Köllitsch |
Tierhaltung Schwein I | LfULG, LVG Köllitsch |
Milchgewinnung/ Melktraining | LfULG, LVG Köllitsch |
Schafhaltung I | LVA Iden |
Lehrgänge 2. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Grundkurs Schweißen | LfULG, LVG Köllitsch |
Landtechnik Druschfrüchte | LfULG, LVG Köllitsch |
Landtechnik Hackfruchtbau | LfULG, LVG Köllitsch |
Landtechnik Futterbau | LfULG, LVG Köllitsch |
Kundenorientierte Kommunikation und Datenmanagement | LfULG, LVG Köllitsch |
Lehrgänge 3. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Tierhaltung Rind II | LfULG, LVG Köllitsch |
Tierhaltung Schwein II | LfULG, LVG Köllitsch |
Landtechnik Düngung und Pflanzenschutz | LfULG, LVG Köllitsch |
Zwischenprüfung
Über die Zwischenprüfung wird der momentane Leistungsstand des Auszubildenden nach der ersten Hälfte der Ausbildung bestimmt. Die Zwischenprüfung findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Der Auszubildende erhält die Möglichkeit sich auf die Prüfungssituation einzustellen. Damit kann die Zwischenprüfung als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen.
Die Zwischenprüfung wird schriftlich und betrieblich/praktisch durchgeführt. Inhaltlich sind Aufgaben aus folgenden Themengebieten zu bearbeiten:
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Pflanzenproduktion
- Tierproduktion
Die betriebliche/praktische Prüfung erstreckt sich auf eine Arbeitsaufgabe in der Pflanzenproduktion und eine Arbeitsaufgabe in der Tierproduktion. Am Tag der Zwischenprüfung findet auch eine Kontrolle der Berichtshefter durch die zuständige Stelle statt.
Abschlussprüfung
Für die Teilnahme an der beruflichen Abschlussprüfung muss eine Zulassung erfolgen. Für die Zulassung wird geprüft, ob das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist, ob die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich) und ob der schriftliche Ausbildungsnachweis entsprechend den Anforderungen vollständig geführt ist.
Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht hat.
In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an. In der schriftlichen Prüfung sind Arbeiten in Pflanzenproduktion, Tierproduktion und Wirtschafts- und Sozialkunde zu schreiben. In der betrieblichen/praktischen Prüfung muss eine Arbeitsaufgabe in der Pflanzenproduktion und eine Arbeitsaufgabe in der Tierproduktion geplant, durchgeführt und kontrolliert werden. Zu jeder Arbeitsaufgabe wird auch ein Prüfungsgespräch geführt.
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss »Landwirt/Landwirtin«. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe vier eingeordnet.
Prüfungsabnahme
Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung werden von einem berufsständischem Prüfungsausschuss abgenommen. Die Prüfungsausschüsse im Beruf Landwirt/in sind auf Landkreisebene organisiert. Ansprechpartner/in ist der/die Bildungsberater/in.
Nichtbestandene Abschlussprüfung
Im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung endet zunächst das Ausbildungsverhältnis an dem im Ausbildungsvertrag vereinbarten Termin.
Jedem Auszubildenden steht jedoch das Recht zu, die Abschlussprüfung zwei mal zu wiederholen. Dafür kann der Auszubildende vom Ausbildungsbetrieb eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens aber um ein Jahr verlangen.
Dabei gilt weiter die Berufsschulpflicht. Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden bei der Berufsschule für die Verlängerung neu an.
Bestandene Prüfungsleistungen können, auf Antrag des Auszubildenden, übernommen werden. Für die Übernahme muss sich der Auszubildende innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Abschlussprüfung, erneut zur Wiederholungsprüfung anmelden. Andernfalls müssen alle Prüfungsleistungen erneut abgelegt werden.
Vorzeitige Abschlussprüfung
Gemäß § 45 Abs. 1 BBiG kann der Auszubildende vor Ablauf seiner Ausbildungszeit, jedoch nicht mehr als sechs Monate vor Ausbildungsende, zur Abschlussprüfung zugelassen werden.
Eine vorzeitige Zulassung ist gerechtfertigt, wenn der Auszubildende in der Zwischenprüfung, in der Praxis (Ausbildungsbetrieb/Überbetriebliche Ausbildung) und in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen (Notendurchschnitt besser als 2,49) nachweist. Es muss zu erwarten sein, dass das Ausbildungsziel auch in der verkürzten Zeit erreicht werden kann. Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist vorzulegen.
Aufstiegsfortbildungen
- Landwirtschaftsmeister/-in
- Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
- Staatlich geprüfte/r Techniker/-in für Landbau
- Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
- Fachagrarwirt/-in Klauenpflege
- Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
- Fachhochschul- oder Hochschulstudium
Anpassungsfortbildungen
- Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.smul.sachsen.de/vplan
- Das Berufsbildungsgesetz www.bmbf.bund.de
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt / zur Landwirtin (PDF-Download, Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
- Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Landwirt www.gesetze-im-internet.de/
- Verwaltungsvorschrift Zwischenprüfung (*.pdf, 21,35 KB)
- Prüfungsordnung Berufsbildung Land-, Forst- und Hauswirtschaft – BBiGPrOLFH vom 11. Dezember 2013 (Verweis auf Revosax)
Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater der zuständigen Stellen in den Landkreisen zur Verfügung. Diese sind Ansprechpartner in allen Fragen um Ausbildung und können Auskünfte zu Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben.
Die Kontaktdaten finden sie hier.
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Tina Sauer
Besucheradresse:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: 0351 8928-3410
Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: tina.sauer@smekul.sachsen.de
Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de