Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in für Agrarwirtschaft
Dreijährige Fachschulausbildung - Fachrichtung Agrarwirtschaft, Fortbildungsschwerpunkt Unternehmensführung in der Landwirtschaft
- der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule
oder - im Ausnahmefall der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren, auf die ein für die Ausbildung in der Fachrichtung einschlägiger Besuch der Berufsfachschule angerechnet werden kann.
drei Schuljahre in Vollzeitform
- 1 Jahr gelenktes Praktikum (Befreiung auf Antrag bei Praxisnachweis möglich),
- 2 Jahre berufstheoretische Ausbildung,
- Auf die Dauer der berufstheoretischen Ausbildung wird auf Antrag die erfolgreich abgeschlossene berufstheoretische Ausbildung in einer anderen Fachrichtung bis zu einer Klassenstufe, in einem anderen Schwerpunkt derselben Fachrichtung bis zu eineinhalb Klassen-stufen oder in der zweijährigen landwirtschaftlichen Fachschule bis zu einer Klassenstufe angerechnet, z. B. ermöglicht der Abschluss als »Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Landwirtschaft« den Quereinstieg in das 2. berufstheoretische Schuljahr. Es entscheidet der Schulleiter.
Unterrichtsfächer und Lernfelder |
Unterrichts-stunden |
|
Pflichtbereich |
2.800 |
|
Fachrichtungsübergreifender Bereich |
560 |
|
Deutsch |
120 |
|
Englisch |
160 | |
Mathematik |
160 | |
Wirtschafts- und Sozialpolitik |
80 | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik1 |
40 | |
Fachrichtungsbezogener Bereich |
2.240 | |
1 |
Unternehmen gründen, planen |
180 |
2 |
Jahresabschluss erstellen, analysieren und als Controllinginstrument nutzen |
220 |
3 |
Betriebliche Steuertatbestände prüfen |
80 |
4 |
Unternehmen finanzieren und Investitionen planen |
100 |
5 |
Mitarbeiter einstellen und führen |
80 |
6 |
Rahmenbedingungen analysieren und in |
80 |
7 |
Werte von Immobilien, Gegenständen und Leistungen ermitteln |
80 |
8 |
Marketingentscheidungen vorbereiten, |
80 |
9 |
Flächen nachhaltig zur wirtschaftlichen |
460 |
10 |
Tierbestände wirtschaftlich, tier- und |
460 |
11 |
Berufsnachwuchs ausbilden |
120 |
12 |
Projekte planen und durchführen sowie |
220 |
13 |
Facharbeit erstellen |
80 |
Wahlbereich |
|
|
zur freien Verfügung der Schule |
160 | |
Zusatzausbildung Fachhochschulreife |
120 |
|
Mathematik II |
80 | |
Englisch |
40 |
1 Es werden die Lehrpläne der Fachoberschule verwendet.
- Beendigung der fachschulischen Ausbildung mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschlussprüfung,
- vier Prüfungsarbeiten als schriftliche Prüfung,
- praktische Prüfung in Form der Arbeitsunterweisung eines Auszubildenden,
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung »Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in für Agrarwirtschaft« und Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse in Analogie zu den Vorgaben der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009
Staatlich geprüfte Betriebswirte für Agrarwirtschaft/Staatlich geprüfte Betriebswirtinnen für Agrarwirtschaft werden im Rahmen von Fach- und Führungsaufgaben im mittleren und gehobenen Management von Unternehmen eingesetzt. Im Rahmen der eigenen Selbstständigkeit leiten sie Unternehmen in allen Bereichen der Landwirtschaft.
Zu ihren beruflichen Einsatzorten gehören:
- landwirtschaftliche Unternehmen aller Rechtsformen,
- Beratungsunternehmen,
- Dienstleistungsbetriebe/Lohnunternehmen,
- Maschinenringe,
- Handels- und Vermarktungseinrichtungen,
- Erzeugergemeinschaften,
- Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung,
- berufsständische Vertretungen,
- Einrichtungen der Berufsausbildung.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ergeben sich folgende berufliche Tätigkeitsbereiche:
- Organisation, Optimierung und Kontrolle der betrieblichen Abläufe,
- Unternehmensführung und Weiterentwicklung,
- Analyse der marktwirtschaftlichen, rechtlichen und ökologischen Rahmenbedingungen,
- nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen,
- tierschutzgerechte und wirtschaftliche Führung von Tierbeständen,
- Vorbereitung, Umsetzung und Reflektion von Marketingentscheidungen,
- betriebszweigbezogene Unternehmensberatung,
- Personalmanagement und –qualifizierung,
- Ausbildung des Berufsnachwuchses,
- Qualitätsmanagement,
- Projektmanagement.