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Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Ökologischen Landbau – Bachelor Professional in Technik

  • Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule sowie eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr oder
  • der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule in einer nicht einschlägigen Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren;
  • ein erfolgreicher einschlägiger Fachschulabschluss kann nach Prüfung zu einer Verkürzung der Fortbildung führen;
  • der Nachweis einer mindestens einjährigen, einschlägigen Berufspraxis kann auf Antrag zur Befreiung vom Gelenkten Praktikum führen.
  • Drei Schuljahre in Voll- oder Teilzeitzeitform.

Vollzeit:

  • 1 Jahr gelenktes Praktikum (Befreiung auf Antrag bei Praxisnachweis möglich),
  • 2 Jahre berufstheoretische Fortbildung (analog zum sächsischen Schuljahr),
  • Wintermodell: 3 Praxisphasen als gelenktes Praktikum (Befreiung auf Antrag bei Praxisnachweis möglich), 3 Phasen mit berufstheoretischer Fortbildung (i. d. R. Winterhalbjahre),
  • Auf die Dauer der berufstheoretischen Fortbildung wird auf Antrag die erfolgreich abgeschlossene berufstheoretische Fortbildung in einer anderen Fachrichtung bis zu einer Klassenstufe, in einem anderen Schwerpunkt derselben Fachrichtung bis zu eineinhalb Klassenstufen oder in der zweijährigen landwirtschaftlichen Fachschule bis zu einer Klassenstufe angerechnet, z. B. ermöglicht der Abschluss als »Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Landwirtschaft« den Quereinstieg in das 2. berufstheoretische Schuljahr. Es entscheidet der Schulleiter.

Unterrichtsfächer und Lernfelder

Gesamtausbildungsstunden

Kl. 1 bis 3

Pflichtbereich

     2.800

Fachrichtungsübergreifender Bereich        560

Deutsch

       120

Englisch

       160

Mathematik

       160

Wirtschafts- und Sozialpolitik

         80

Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik1

        40

Fachrichtungsbezogener Bereich

    2.240
 1

Unternehmen gründen und gestalten

      240
 2 Unternehmen im ökologischen Landbau wirtschaftlich führen       300
 3

Mitarbeiter einstellen und führen

       80
 4

Marketingentscheidungen vorbereiten, umsetzen und reflektieren

     100
 5

Landwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaften

     280
 6

Fruchtfolgen im ökologischen Landbau planen und realisieren

     120
 7

Dauergrünland im ökologischen Landbau nutzen und pflegen

     120
 8

Rinder im ökologischen Landbau halten und nutzen

     320
 9

Schafe und Ziegen im ökologischen Landbau halten und nutzen

      80
 10

Schweine und Geflügel im ökologischen Landbau halten und nutzen

     100
 11

Diversifizierung im ökologischen Landbau erschließen

      80
 12

Berufsnachwuchs ausbilden

     120
 13

Projekte managen und Leitungsaufgaben übernehmen

    220
 14

Facharbeit erstellen

     80

Wahlbereich2

   160

Zusatzausbildung Fachhochschulreife

    120

Mathematik II

     80

Englisch

     40

1 Es werden die Lehrpläne der Fachoberschule verwendet.

Der Wahlbereich steht zur Vertiefung fachrichtungsbezogener Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung zur Verfügung.

 

  • Beendigung der Fortbildung mittels schriftlicher, einer mündlichen und einer praktischen Abschlussprüfung
  • vier Prüfungsarbeiten als schriftliche Prüfung
  • praktische Prüfung in Form der Arbeitsunterweisung eines Auszubildenden
  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung »Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Ökologischen Landbau« (Bachelor Professional in Technik) und Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
  • Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ist möglich.

zum Beispiel in:

  • Unternehmen aller Rechtsformen im ökologischen Landbau,
  • Anbauverbänden des ökologischen Landbaus,
  • privaten und öffentlichen Versuchs- und Forschungseinrichtungen,
  • Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung,
  • Handels- und Vermarktungsverbänden sowie –einrichtungen,
  • Bereichen des öffentlichen Dienstes kommunaler und staatlicher Behörden,
  • Kammern und Verbänden,
  • Maschinenringen und Betriebshilfsdiensten,
  • Dienstleistungsbetrieben und Lohnunternehmen.
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