Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Ökologischen Landbau – Bachelor Professional in Technik
- Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule sowie eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr oder
- der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule in einer nicht einschlägigen Berufsausbildung oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren;
- ein erfolgreicher einschlägiger Fachschulabschluss kann nach Prüfung zu einer Verkürzung der Fortbildung führen;
- der Nachweis einer mindestens einjährigen, einschlägigen Berufspraxis kann auf Antrag zur Befreiung vom Gelenkten Praktikum führen.
- Drei Schuljahre in Voll- oder Teilzeitzeitform.
Vollzeit:
- 1 Jahr gelenktes Praktikum (Befreiung auf Antrag bei Praxisnachweis möglich),
- 2 Jahre berufstheoretische Fortbildung (analog zum sächsischen Schuljahr),
- Wintermodell: 3 Praxisphasen als gelenktes Praktikum (Befreiung auf Antrag bei Praxisnachweis möglich), 3 Phasen mit berufstheoretischer Fortbildung (i. d. R. Winterhalbjahre),
- Auf die Dauer der berufstheoretischen Fortbildung wird auf Antrag die erfolgreich abgeschlossene berufstheoretische Fortbildung in einer anderen Fachrichtung bis zu einer Klassenstufe, in einem anderen Schwerpunkt derselben Fachrichtung bis zu eineinhalb Klassenstufen oder in der zweijährigen landwirtschaftlichen Fachschule bis zu einer Klassenstufe angerechnet, z. B. ermöglicht der Abschluss als »Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Landwirtschaft« den Quereinstieg in das 2. berufstheoretische Schuljahr. Es entscheidet der Schulleiter.
Unterrichtsfächer und Lernfelder |
Gesamtausbildungsstunden Kl. 1 bis 3 |
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Pflichtbereich |
2.800 |
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Fachrichtungsübergreifender Bereich | 560 | |
Deutsch |
120 |
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Englisch |
160 | |
Mathematik |
160 | |
Wirtschafts- und Sozialpolitik |
80 | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik1 |
40 | |
Fachrichtungsbezogener Bereich |
2.240 | |
1 |
Unternehmen gründen und gestalten |
240 |
2 | Unternehmen im ökologischen Landbau wirtschaftlich führen | 300 |
3 |
Mitarbeiter einstellen und führen |
80 |
4 |
Marketingentscheidungen vorbereiten, umsetzen und reflektieren |
100 |
5 |
Landwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaften |
280 |
6 |
Fruchtfolgen im ökologischen Landbau planen und realisieren |
120 |
7 |
Dauergrünland im ökologischen Landbau nutzen und pflegen |
120 |
8 |
Rinder im ökologischen Landbau halten und nutzen |
320 |
9 |
Schafe und Ziegen im ökologischen Landbau halten und nutzen |
80 |
10 |
Schweine und Geflügel im ökologischen Landbau halten und nutzen |
100 |
11 |
Diversifizierung im ökologischen Landbau erschließen |
80 |
12 |
Berufsnachwuchs ausbilden |
120 |
13 |
Projekte managen und Leitungsaufgaben übernehmen |
220 |
14 |
Facharbeit erstellen |
80 |
Wahlbereich2 |
160 |
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Zusatzausbildung Fachhochschulreife |
120 |
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Mathematik II |
80 | |
Englisch |
40 |
1 Es werden die Lehrpläne der Fachoberschule verwendet.
2 Der Wahlbereich steht zur Vertiefung fachrichtungsbezogener Inhalte sowie zur weiteren Spezialisierung zur Verfügung.
- Beendigung der Fortbildung mittels schriftlicher, einer mündlichen und einer praktischen Abschlussprüfung
- vier Prüfungsarbeiten als schriftliche Prüfung
- praktische Prüfung in Form der Arbeitsunterweisung eines Auszubildenden
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung »Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Ökologischen Landbau« (Bachelor Professional in Technik) und Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
- Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ist möglich.
zum Beispiel in:
- Unternehmen aller Rechtsformen im ökologischen Landbau,
- Anbauverbänden des ökologischen Landbaus,
- privaten und öffentlichen Versuchs- und Forschungseinrichtungen,
- Einrichtungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung,
- Handels- und Vermarktungsverbänden sowie –einrichtungen,
- Bereichen des öffentlichen Dienstes kommunaler und staatlicher Behörden,
- Kammern und Verbänden,
- Maschinenringen und Betriebshilfsdiensten,
- Dienstleistungsbetrieben und Lohnunternehmen.