Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Garten- und Landschaftsbau
Dreijährige Fachschulausbildung an den Fachschulen für Gartenbau und Agrartechnik Dresden-Pillnitz im Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau
- der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule
oder - im Ausnahmefall der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren, auf die ein für die Ausbildung in der Fachrichtung einschlägiger Besuch der Berufsfachschule angerechnet werden kann.
drei Schuljahre in Vollzeitform
- 1. und 3. Jahr: berufstheoretische Ausbildung
- Abschluss als »Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Gartenbau« ermöglicht den Quereinstieg in das 2. berufstheoretische Schuljahr,
- 2. Jahr: Gelenktes Praktikum,
- Nachweis einer mindestens einjährigen, einschlägigen Berufspraxis kann auf Antrag zur Befreiung vom Gelenkten Praktikum führen.
Unterrichtsfächer und Lernfelder |
Unterrichts-stunden |
|
Pflichtbereich |
2.800 |
|
Fachrichtungsübergreifender Bereich |
560 |
|
Deutsch |
120 |
|
Englisch |
160 | |
Mathematik |
160 | |
Wirtschafts- und Sozialpolitik |
80 | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik1 | 40 | |
Fachrichtungsbezogener Bereich |
2.240 | |
1 |
Unternehmen gründen, übernehmen, |
200 |
2 |
Mitarbeiter einstellen und führen |
80 |
3 |
Berufsnachwuchs ausbilden |
120 |
4 |
Betriebliche Leistungen kalkulieren, |
300 |
5 |
Bauprojekte organisieren und leiten |
200 |
6 |
Bautechnische Anlagen errichten |
200 |
7 |
Rahmenbedingungen einschätzen und |
360 |
8 |
Vegetationstechnische Anlagen herstellen und pflegen |
200 |
9 |
Entwurfs- und Ausführungspläne erstellen |
220 |
10 |
Projekte planen und durchführen, betriebliche Aufgaben übernehmen |
280 |
11 |
Facharbeit erstellen |
80 |
Wahlbereich |
160 |
|
Zusatzausbildung Fachhochschulreife |
120 |
1 Es werden die Lehrpläne der Fachoberschule verwendet.
- Beendigung der Ausbildung mit einer schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung,
- vier Prüfungsarbeiten als schriftliche Prüfung,
- praktische Prüfung in Form der Arbeitsunterweisung eines Auszubildenden,
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung »Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Garten- und Landschaftsbau« und Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse in Analogie zu den Vorgaben der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21. Januar 2009.
»Staatlich geprüfte/r Techniker/innen für Garten- und Landschaftsbau« werden im Rahmen von Fach- und Führungsaufgaben im mittleren und gehobenen Management von Unternehmen des Garten- und Landschaftsbaus eingesetzt. Im Rahmen der eigenen Selbstständigkeit leiten sie Unternehmen in diesem Bereich.
Zu ihren beruflichen Einsatzorten gehören:
- Garten- und Landschaftsbauunternehmen,
- Planungsbüros,
- Handelseinrichtungen,
- berufsständische Vertretungen,
- Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung,
- Einrichtung der Berufsausbildung.
Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung ergeben sich folgende berufliche Tätigkeitsbereiche:
- Organisation, Optimierung, Kontrolle und Dokumentation der Bauabläufe und Pflegearbeiten,
- Diagnose, Planung und Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich der Grünflächen und
- Anlagenpflege,
- Entwurfs- und Ausführungsplanung landschaftsgärtnerischer Objekte,
- kundenorientierte Realisierung landschaftsgärtnerischer Objekte und Dienstleistungen,
- Angebotserstellung, Kalkulationen und Abrechnung,
- Kundenbetreuung und Beurteilung der Marktentwicklung,
- Unternehmensführung,
- Personalmanagement und –qualifizierung,
- Ausbildung des landwirtschaftlichen Berufsnachwuchses