Wirtschafter/in Garten- und Landschaftsbau – Bachelor Professional in Wirtschaft
- der erfolgreiche Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand, der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule oder
- im Ausnahmefall der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von mindestens fünf Jahren, auf die ein für die Ausbildung in der Fachrichtung einschlägiger Besuch der Berufsfachschule angerechnet werden kann.
- Die Ausbildung dauert in Vollzeitform zwei Jahre. Die Ausbildung gliedert sich in ein einjähriges gelenktes Praktikum und eine einjährige berufstheoretische Ausbildung.
- Eine vor Beginn der Fachschule absolvierte einschlägige Berufstätigkeit in Vollzeitform von mindestens einem Jahr wird auf Antrag auf das Praktikum angerechnet.
Unterrichtsfächer und Lernfelder | Gesamtaus-bildungsstunden | |
Pflichtbereich |
1.360 | |
Fachrichtungsübergreifender Bereich |
120 | |
Deutsch1 |
80 | |
Evangelische Religion, Katholische Religion oder Ethik2 | 40 | |
Fachrichtungsbezogener Bereich |
1.240 | |
1 |
Unternehmen gründen, übernehmen führen und beurteilen |
140 |
2 |
Mitarbeiter einstellen und führen |
80 |
3 |
Berufsnachwuchs ausbilden |
120 |
4 |
Betriebliche Leistungen kalkulieren, bewerten und vermarkten, Verträge abschließen |
180 |
5 |
Bauprojekte organisieren und leiten |
180 |
6 |
Bautechnische Anlagen errichten und erhalten |
140 |
7 |
Rahmenbedingungen einschätzen und Pflanzen auswählen |
160 |
8 |
Vegetationstechnische Anlagen herstellen und pflegen |
160 |
9 |
Projekte entwickeln und bearbeiten, Facharbeit erstellen |
80 |
Wahlbereich |
||
zur freien Verfügung der Schule |
80 |
1 Die Lehrplaninhalte werden in die Lernfelder integriert und in den didaktisch-methodischen Hinweisen des jeweiligen Lernfeldes ausgewiesen. Es wird der Lehrplan der Fachoberschule verwendet.
² Es werden die Lehrpläne der Fachoberschule verwendet.
- Beendigung der Fachschule mit einer schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung
- Schriftliche Prüfung: vier Prüfungsarbeiten
- Praktische Prüfung: Durchführung einer Ausbildungssituation mit Auszubildenden
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung »Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Garten- und Landschaftsbau« und Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
- Qualifizierung zum/zur Meister/in Garten- und Landschaftsbau
- Einstieg in das 2. berufstheoretische Schuljahr an der Fachschule für Agrartechnik im Schwerpunkt »Garten- und Landschaftsbau«
- Betriebsleiter/in eines Garten- und Landschaftsbaubetriebes
- im mittleren Funktionsbereich größerer Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau
- leitende(r) Mitarbeiter/in in der Friedhofsverwaltung