Fischwirtschaftsmeister/ in
Zulassungs- voraussetzung |
Bestandene Abschlussprüfung im Beruf Fischwirt/in und danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf oder danach eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll oder eine fünfjährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll. |
Meisterlehrgang |
dient der Vorbereitung auf die Meisterprüfung |
Lehrgangsort |
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat Fischerei |
Zeitumfang |
468 Stunden gesamt, Wochenlehrgänge |
Inhalt |
80 Stunden fachtheoretischer Teil |
Meisterprüfung |
Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bis zum 01.10. des Jahres für den Prüfungsbeginn im Folgejahr beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen. |
Rechtsgrundlage |
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Fischwirt vom 21. Dezember 1978, zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Anforderungen in der Meisterprüfung in den Berufen der Landwirtschaft vom 29. Oktober 2008 http://www.berufenet.de/ |
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 76 - Fischerei, Überbetriebliche Ausbildung
Ines Matko
Besucheradresse:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: (035931) 296-45
Telefax: (035931) 296-11
E-Mail: Ines.Matko@smekul.sachsen.de
Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de