Gärtnermeister/in
Zulassungs- voraussetzung | Bestandene Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Beruf und eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll |
Meisterlehrgang | dient der Vorbereitung auf die Meisterprüfung |
Lehrgangsort | Fachschule für Gartenbau Dresden-Pillnitz |
Zeitumfang | zwei Semester Fachschule |
Inhalt | analog der Fachschule mit dem Abschluss zum/zur »Staatlich geprüften Wirtschafter/in für Gartenbau« |
Meisterprüfung |
Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bis zum 1.11. des jeweiligen Jahrs beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen. |
Rechtsgrundlage |
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Gärtner vom 12. August 1997, zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung von Vorschriften über die Anforderungen in der Meisterprüfung in den Berufen der Landwirtschaft vom 20. Dezember 2000 http://www.berufenet.de/ |
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Robby Oehme
Telefon: 0351 8928-3415
Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: robby.oehme1@smekul.sachsen.de
Webseite: www.lfulg.sachsen.de