Meister/in der Hauswirtschaft
Zulassungs- voraussetzung | Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer 1. eine Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. |
Meisterlehrgang | dient der Vorbereitung auf die Meisterprüfung |
Lehrgangsort |
Fachschulzentrum Freiberg-Zug |
Zeitumfang | 750 Stunden über zwei Jahre |
Inhalt | Hauswirtschaftliche Versorgungs- u. Betreuungsleistungen Betriebs- u. Unternehmungsführung Berufsausbildung u. Mitarbeiterführung Zum Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz ist ein Arbeitsprojekt zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren. |
Meisterprüfung |
Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bis zum 01.10. des Jahres für den Prüfungsbeginn im Folgejahr beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen. |
Rechtsgrundlage |
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter / Hauswirtschafterin vom 28.Juli 2005 http://www.berufenet.de/ |
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Katja Zschaage
Besucheradresse:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: 0351 8928-3406
Telefax: (0351) 8928-3499
E-Mail: Katja.Zschaage@smekul.sachsen.de
Webseite: www.lfulg.sachsen.de