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Meister/in der Hauswirtschaft

Zulassungs- voraussetzung Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer
1. eine Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Hauswirtschafter/in und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
2. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
nachweist.
Meisterlehrgang dient der Vorbereitung auf die Meisterprüfung
Lehrgangsort

Fachschulzentrum Freiberg-Zug
http://www.fsz-fg-zug.de

Zeitumfang 750 Stunden über zwei Jahre
Inhalt Hauswirtschaftliche Versorgungs- u. Betreuungsleistungen
Betriebs- u. Unternehmungsführung
Berufsausbildung u. Mitarbeiterführung

Zum Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz ist ein Arbeitsprojekt zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren.
Meisterprüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bis zum 01.10. des Jahres für den Prüfungsbeginn im Folgejahr beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen.

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Hauswirtschafter / Hauswirtschafterin vom 28.Juli 2005  http://www.berufenet.de/

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Katja Zschaage

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 8928-3406

Telefax: (0351) 8928-3499

E-Mail: Katja.Zschaage@smekul.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

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