Milchwirtschaftliche/r Labormeister/in
Die Fortbildung und Prüfung zum/zur Meister/in in den milchwirtschaftlichen Berufen findet nicht in Sachsen statt, sondern wird aufgrund der relativ geringen Teilnehmerzahlen entsprechend einer gemeinsamen Vereinbarung der zuständigen Stellen länderübergreifend an einzelnen Ausbildungsstätten konzentriert.
Zulassungs- voraussetzung |
Bestandene Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Beruf und eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll |
Meisterlehrgang | dient der Vorbereitung auf die Meisterprüfung |
Lehrgangs- anmeldung | Eine formlose Teilnahmemeldung zum Vorbereitungslehrgang sollte bis spätestens Anfang Mai direkt beim Veranstalter erfolgen. |
Prüfungs-zulassung |
Für die Zulassung zur Meisterprüfung sind bis spätestens 1.11. des Vorjahrs die mit dem LVFZ Triesdorf abgeschlossene Vereinbarung für den Lehrgangsbesuch sowie das sächsische Formular »Anmeldung zur Meisterprüfung« (siehe rechts »Formulare/Verordnungen«) bei der Bildungsberaterin für die milchwirtschaftlichen Berufe unter folgender Anschrift: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 92, Zur Wetterwarte 11, 01109 Dresden, einzureichen. Eine Anmeldung zur Meisterprüfung ist jedoch auch in dem jeweiligen Bundesland möglich, welches den Vorbereitungslehrgang sowie die Meisterprüfung durchführt. |
Lehrgangsort |
Milchwirtschaftliche Lehr- und Untersuchungsanstalt Oranienburg (Brandenburg) oder Lehr-, Versuchs- und Fachzentrum für Milchanalytik Triesdorf (Bayern) |
Beginn | September |
Zeitumfang | 1.350 Stunden in neun Monaten/Vollzeit; Je nach Bedarf und Nachfrage finden in Oranienburg ggf. auch berufsbegleitende Lehrgänge gleichen Inhalts über einen Zeitraum von zwei Jahren statt. |
Inhalt | 750 Stunden Untersuchungs- und Verfahrenstechnik 200 Stunden Laborführung 150 Stunden Berufsausbildung und Mitarbeiterführung 250 Stunden Exkursionen, Seminare, Prüfungen |
Meisterprüfung |
Juni des Folgejahres |
Rechtsgrundlage |
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Milchwirtschaftlicher Laborant / Milchwirtschaftliche Laborantin vom 28.02.1991 (BGBl. I S. 520), zuletzt geändert durch Artikel 2 § 3 Abs. 32 des Gesetzes vom 01.09.2005 (BGBl. I S. 2618) http://www.berufenet.de/ |
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 96 - Kontrolldienst Markt, EU-Schulprogramm
Sonia Schmitt
Telefon: 0351 8928-3530
Telefax: 0351 8928-3599
E-Mail: Sonia.Schmitt@smekul.sachsen.de
Webseite: www.lfulg.sachsen.de