Tierwirtschaftsmeister/in
Zulassungs- voraussetzung | Bestandene Abschlussprüfung im Beruf Tierwirt/in und eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf oder eine bestandene Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten landwirtschaftlichen Beruf und danach eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll oder eine fünfjährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. |
Meisterlehrgang | dient der Vorbereitung auf die Meisterprüfung |
Lehrgangsort |
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie |
Abschluss | Tierwirtschaftsmeister/in Schäferei |
Zeitumfang | 400 Stunden, in der Regel ein Lehrgangstag/Woche |
Inhalt | 120 Stunden fachtheoretischer Teil und praktische Übungen 160 Stunden wirtschaftlich-rechtlicher Teil 120 Sunden Berufsausbildung und Mitarbeiterführung |
Meisterprüfung |
Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bis zum 01.10. des Jahres für den Prüfungsbeginn im Folgejahr beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen. |
Rechtsgrundlage |
Verordnung über Meisterprüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Tierwirtschaftsmeister und Tierwirtschaftsmeisterin vom 18. August 2010 http://www.berufenet.de/ |
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Katja Zschaage
Besucheradresse:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: 0351 8928-3406
Telefax: (0351) 8928-3499
E-Mail: Katja.Zschaage@smekul.sachsen.de
Webseite: www.lfulg.sachsen.de