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Molkereimeister/in

Die Fortbildung und Prüfung zum/zur Meister/in in den milchwirtschaftlichen Berufen findet nicht in Sachsen statt, sondern wird aufgrund der relativ geringen Teilnehmerzahlen entsprechend einer gemeinsamen Vereinbarung der zuständigen Stellen länderübergreifend an einzelnen Ausbildungsstätten konzentriert.

Zulassungs- voraussetzung

Bestandene Abschlussprüfung in einem landwirtschaftlichen Beruf und eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll

Meisterlehrgang dient der Vorbereitung auf die Meisterprüfung
Lehrgangs-anmeldung Eine formlose Teilnahmemeldung zum Vorbereitungslehrgang sollte bis spätestens Anfang Mai direkt beim Veranstalter erfolgen.
Prüfungs-zulassung

Für die Zulassung zur Meisterprüfung sind die mit der MLUA Oranienburg abgeschlossene Vereinbarung für den Lehrgangsbesuch sowie das sächsische Formular »Anmeldung zur Meisterprüfung« (siehe rechts »Formulare/Verordnungen«) bei der Bildungsberaterin für die milchwirtschaftlichen Berufe unter folgender Anschrift: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Referat 92, Zur Wetterwarte 11, 01109 Dresden, einzureichen. Eine Anmeldung zur Meisterprüfung ist jedoch auch in dem jeweiligen Bundesland möglich, welches den Vorbereitungslehrgang sowie die Meisterprüfung durchführt.

Für eine eventuelle Förderung der Lehrgangskosten muss die Zulassung bereits vor Lehrgangsbeginn beantragt sein, ansonsten bis 1.11. des Vorjahrs.

Lehrgangsort Milchwirtschaftliche Lehr- und Untersuchungsanstalt Oranienburg e.V./Brandenburg. Milchwirtschaftliche Meister-Vorbereitungslehrgänge und -Prüfungen finden ebenso in anderen Bundesländern statt, unter anderem in Bayern (Kempten bzw. Triesdorf) oder in Niedersachsen (Oldenburg).
Beginn Ende August/Anfang September
Zeitumfang 1.120 Stunden  in neun Monaten/Vollzeit. Je nach Bedarf und Nachfrage finden ggf. auch berufsbegleitende Lehrgänge gleichen Inhalts über einen Zeitraum von zwei Jahren statt.
Inhalt 700 Stunden Produktions- und Verfahrenstechnik
320 Stunden Betriebs- und Unternehmensführung
100 Stunden Berufsausbildung und Mitarbeiterführung
Meisterprüfung

Mai/Juni des Folgejahrs

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Molkereifachmann/Molkereifachfrau vom 27.05.1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.01.2001 (BGBl. I S. 165) http://www.berufenet.de/

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 96 - Kontrolldienst Markt, EU-Schulprogramm

Sonia Schmitt

Telefon: 0351 8928-3530

Telefax: 0351 8928-3599

E-Mail: Sonia.Schmitt@smekul.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

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