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Landwirtschaftsmeister/in

Zulassungs- voraussetzung

Bestandene Abschlussprüfung im Beruf Landwirt/in und danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf oder danach eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt  werden soll oder eine fünfjährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll.

Meisterlehrgang dient der Vorbereitung auf die Meisterprüfung
Anmeldung Bitte kontaktieren Sie dazu die entsprechende Außenstelle.
Lehrgangsort Außenstellen des LfULG (Abt. 3) mit Fachschule (siehe rechts - Fachschulstandorte)
Beginn Mitte / Ende November des laufenden Jahres
Zeitumfang 200 Stunden über zwei Winterhalbjahre
Inhalt   80 Stunden Produktions- und Verfahrenstechnik
120 Stunden Betriebs- und Unternehmensführung
Meisterprüfung

Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bis zum 01.10. des Jahres für den Prüfungsbeginn im Folgejahr beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen.

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt vom
12. März 1991, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 21. Mai 2014 http://www.berufenet.de/

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Katja Zschaage

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 8928-3406

Telefax: (0351) 8928-3499

E-Mail: Katja.Zschaage@smekul.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

Fachschulstandorte

Schulstandorte der zwei- und dreijährigen Fachschulen für Landwirtschaft in Sachsen

Hier gelangen Sie zu den Internetseiten der jeweiligen Fachschulen:

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