Landwirtschaftsmeister/in
Zulassungs- voraussetzung |
Bestandene Abschlussprüfung im Beruf Landwirt/in und danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf oder danach eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll oder eine fünfjährige praktische Tätigkeit in dem Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll. |
Meisterlehrgang | dient der Vorbereitung auf die Meisterprüfung |
Anmeldung | Bitte kontaktieren Sie dazu die entsprechende Außenstelle. |
Lehrgangsort | Außenstellen des LfULG (Abt. 3) mit Fachschule (siehe rechts - Fachschulstandorte) |
Beginn | Mitte / Ende November des laufenden Jahres |
Zeitumfang | 200 Stunden über zwei Winterhalbjahre |
Inhalt | 80 Stunden Produktions- und Verfahrenstechnik 120 Stunden Betriebs- und Unternehmensführung |
Meisterprüfung |
Der Antrag auf Zulassung zur Meisterprüfung ist bis zum 01.10. des Jahres für den Prüfungsbeginn im Folgejahr beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie einzureichen. |
Rechtsgrundlage |
Verordnung über die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Landwirt vom |
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Katja Zschaage
Besucheradresse:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: 0351 8928-3406
Telefax: (0351) 8928-3499
E-Mail: Katja.Zschaage@smekul.sachsen.de
Webseite: www.lfulg.sachsen.de