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Fachkraft Agrarservice

Fachkraft Agrarservice ist ein neuer, attraktiver und anspruchsvoller Beruf. Ausgebildete Fachkräfte werden als Mitarbeiter in größeren landwirtschaftlichen Betrieben und in Lohnunternehmen benötigt. Zu den Aufgaben gehören Bodenbearbeitung und -bestellung, Pflanzenschutz und Düngung, Ernte, Lagerung und Konservierung sowie die Landschaftspflege. Die Fachkraft Agrarservice kennt sich mit modernster landwirtschaftlicher Technik aus. Das Warten, Pflegen und Instandhalten der Agrartechnik ist wesentlicher Bestandteil des Berufs. Die Fachkraft Agrarservice bietet landwirtschaftliche Dienstleistungen an. Dabei gewinnen Tätigkeiten im Umwelt- und Naturschutz an Bedeutung. Abwechslung erhält der Beruf durch die jahreszeitlich bedingten unter-schiedlichen Arbeitsaufgaben.

Anforderungen
  • technisches Grundverständnis und Begeisterung für Agrartechnik
  • Akzeptanz unregelmäßiger Arbeitszeit während der Saison
  • Organisationstalent, Flexibilität
  • Naturverbundenheit und ökologisches Verständnis
  • Zuverlässigkeit und persönliches Engagement
  • Freude am Umgang mit Kunden
  • Betriebspraktikum in der 9. oder 10. Klasse empfohlen
Ausbildungsdauer
  • drei Jahre
  • unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich

Ausbildungsbetrieb

  • Ausbildung nur in anerkannten Ausbildungsstätten
  • duale Ausbildung, d. h. betriebliche und schulische Ausbildung verlaufen parallel
  • zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden wird ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen
  • die Bildungsberater der Landkreise sind bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb behilflich (Adressen unter Ausbildungsberatung)
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Naturschutz, ökologische Zusammenhänge, Nachhaltigkeit
  • betriebliche Abläufe und Organisation
  • wirtschaftliche Zusammenhänge
  • Bedienen und Führen landwirtschaftlicher Maschinen
  • Pflegen, Warten und Instandhalten von Agrartechnik
  • Pflanzenproduktion
    • Bodenbearbeitung
    • Bestellen und Pflegen von Kulturen
    • Ernten, Lagern und Konservieren pflanzlicher Produkte
    • Kommunikation und Information
    • Dienstleistungen und Kundenorientierung
    • qualitätssichernde Maßnahmen

Die Ausbildung muss an mindestens drei Kulturarten erfolgen.
Zur Auswahl stehen:

  • Halmfrüchte
  • Hackfrüchte
  • Grünland
  • Futterpflanzen
  • Ölfrüchte
  • Sonderkulturen

Überbetriebliche Ausbildung

  • ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse
  • nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung - Überbetriebliche Ausbildung
     

Berichtsheftführung/Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Dem Lehrling und Umschüler wird empfohlen, das berufsspezifische Berichtsheft aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup (http://www.lv-berichtshefte.de/) als wertvolle Lern- und Arbeitshilfe zu führen.

Hinweis: In den gedruckten Berichtsheften wird im Teil III bei der Unfallverhütung noch nicht die globale Harmonisierung der Gefahrstoffkennzeichnung berücksichtigt. Da hierfür inzwischen alle Übergangsfristen ausgelaufen sind, finden bei allen Kennzeichnungen entsprechender Stoffe nur noch die Gefahrenpiktogramme Anwendung. Deren Kenntnis muss demzufolge von jedem Auszubildenden erwartet werden. Bitte im Berichtsheft enthaltene veraltete Arbeitsblätter austauschen.

Informationen zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes finden Sie im Merkblatt »Hinweise zur Berichtsheftführung«.

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.
Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung nach § 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz ist der geführte schriftliche Ausbildungsnachweis (Bestandteil des empfohlenen Berichtsheftes).
Das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen dient dabei folgenden Zielen:

  • Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule wird für alle Beteiligten nachvollziehbar und nachweisbar gemacht.
  • Aus den Aufzeichnungen muss erkennbar sein, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß der jeweiligen Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
  • Auszubildende und Ausbilder werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
  • Im Streitfall zwischen Ausbildendem und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis über den Ausbildungsverlauf dienen.

Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde der schriftliche Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.

Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.

Berufsschulen:

  • In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
  • Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
  • Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
  • Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
  • Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Überbetriebliche Ausbildung:

Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.

Berufsschulen:

In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§ 28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.

Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.

Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.

Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Für die Ausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin gibt es folgende Berufsschulstandorte, die gewählte Fachrichtung muss bei der Anmeldung berücksichtigt werden.

Überbetriebliche Ausbildung:

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.

Durchführungsorte in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)

Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Galabau)

Durchführungsort in den Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus sowie der Friedhofsgärtnerei:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)

Kurse für den Beruf Fachkraft Agrarservice  (Dauer jeweils 1 Woche)

Durchführungsorte (s. Tabelle):
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch (LfULG, LVG Köllitsch)
Bauernverband Oberlausitz e.V., Ausbildungsstätte Rosenhain  (BVOL Rosenhain)

Lehrgänge 1. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Traktoren BVOL Rosenhain
Einfache Instanthaltung LfULG, LVG Köllitsch
Bodenbearbeitung LfULG, LVG Köllitsch
Maschinen und Geräte Düngung und Pflanzenschutz I LfULG, LVG Köllitsch

 

Lehrgänge 2. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Grundkurs Schweißen LfULG, LVG Köllitsch
Landtechnik Druschfrüchte LfULG, LVG Köllitsch
Landtechnik Hackfruchtbau LfULG, LVG Köllitsch
Landtechnik Futterbau LfULG, LVG Köllitsch
Landwirtschaftliche PC-Anwendung LfULG, LVG Köllitsch

 

Lehrgänge 3. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Maschinen und Geräte Düngung und Pflanzenschutz II LfULG, LVG Köllitsch

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstands wird eine Zwischenprüfung durchgeführt.

Abschlussprüfung

Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie der Berufsschulstoff praktisch und schriftlich geprüft werden.

  • Meister/-in
  • Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/-in für Landbau
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
  • Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
  • Fachhochschul- oder Hochschulstudium
  • nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung
  • Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.smul.sachsen.de/vplan

Ausbildungsberatung/ -betriebe, Berufsschulen

Informationen zur Berufsausbildung

Formulare / Merkblätter

Individueller Ausbildungsplan

Berichtsheftführung

Das vorgeschriebene Berichtsheft für den Ausbildungsberuf ist unter der folgenden Adresse erhältlich:

Landwirtschaftsverlag
Postfach 480210
48165 Münster

Tel.: 02501/8010
Fax: 02501/801204

Gesetze / Verordnungen

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Tina Sauer

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 8928-3410

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: tina.sauer@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

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