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Pflanzentechnologe/-technologin

Pflanzen sind unsere Lebensgrundlage und sichern die Existenz von Mensch und Tier.
Der Beruf Pflanzentechnologe/in ist ein neuer und attraktiver Ausbildungsberuf und ersetzt die in ihren Inhalten veraltete Ausbildung zum „Landwirtschaftlich-technischen/r Laboranten/in.
Der neue Beruf bildet Jugendliche zielgerichtet auf Versuchsfeldern, im Gewächshaus, im Labor, in Zuchtgärten, dem Pflanzenschutzversuchswesen oder in der Saatgutaufbereitung aus.
Die Tätigkeiten sind vielfältig und abwechslungsreich. Zu den Aufgaben gehört es Pflanzen wachsen zu lassen, sie zu versorgen und zu untersuchen.

Anforderungen

  • Interesse an Pflanzen und Naturwissenschaft
  • Sorgfalt und handwerkliches Geschick
  • technisches Verständnis und Interesse an Datenverarbeitung
  • Spaß an praktischer Arbeit sowohl im Freien als auch im Labor und Gewächshaus

Ausbildungsdauer

  • drei Jahre
  • unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich

Ausbildungsbetrieb

  • Ausbildung nur in anerkannten Ausbildungsstätten
  • duale Ausbildung, d. h. betriebliche und schulische Ausbildung verlaufen parallel
  • zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden wird ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen
  • die Bildungsberater der Landkreise sind bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb behilflich (Adressen unter Ausbildungsberatung)
Berufsschule
  • Die Fachtheoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsbildenden Schule in Einbeck
  • 9 bis 11 Wochen pro Ausbildungsjahr als Blockunterricht
  • weitere Informationen unter www.bbs-einbeck.de
  • Kulturpflanzen zu Versuchs-und Vermehrungszwecken anbauen, pflegen und ernten
  • Versuche und Untersuchungsreihen planen, durchführen und dokumentieren
  • Züchtungs- und Vermehrungsverfahren anwenden
  • Maschinen und Geräte einsetzen, pflegen und warten; Arbeitsstoffe einsetzen
  • Probennahme und -analyse durchführen
  • Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team
  • Qualitätssicherung
  • Informations-und Kommunikationstechniken
  • Arbeits-und Gesundheitsschutz
  • Umweltschutz; Naturschutz; Nachhaltigkeit

Die Ausbildungsinhalte sind prozessbezogen an mindestens zwei der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
1. Feldversuchswesen
2. Gewächshaus
3. Kulturlabor
4. Pflanzenschutzversuchswesen
5. Saatgutwesen
6. Untersuchungslabor
7. Zuchtgarten

Berichtsheftführung/Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Dem Auszubildenden und Umschüler wird empfohlen, das bereitgestellte Berichtsheft (Landwirtschaftskammer Niedersachsen) als wertvolle Lern-und Arbeitshilfe zu führen. Hinweise zum aktiven Gebrauch des Berichtheftes finden Sie unter: www.lwk-niedersachsen.de (Downloadcenter).
Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen-und Abschlussprüfung. Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung nach § 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz ist der geführte schriftliche Ausbildungsnachweis (Bestandteil des empfohlenen Berichtsheftes). Das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen dient dabei folgenden Zielen:

  • Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb und in der Berufsschule wird für alle Beteiligten nachvollziehbar und nachweisbar gemacht.
  • Aus den Aufzeichnungen muss erkennbar sein, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß der jeweiligen Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
  • Auszubildende uns Ausbilder werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
  • Im Streitfall zwischen Ausbildendem und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis und Orientierungshilfe über den Ausbildungsverlauf dienen.

Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde der schriftliche Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.

Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.

Berufsschulen:

  • In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
  • Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
  • Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
  • Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
  • Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Überbetriebliche Ausbildung:

Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.

Berufsschulen:

In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§ 28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.

Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.

Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.

Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Für die Ausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin gibt es folgende Berufsschulstandorte, die gewählte Fachrichtung muss bei der Anmeldung berücksichtigt werden.

Überbetriebliche Ausbildung:

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.

Durchführungsorte in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)

Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Galabau)

Durchführungsort in den Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus sowie der Friedhofsgärtnerei:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird eine Zwischenprüfung durchgeführt.

Abschlussprüfung

Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie der Berufsschulstoff praktisch und schriftlich geprüft werden.

  • Labormeister/in
  • Fach- und Hochschulstudium

Ausbildungsberatung/ -betriebe, Berufsschulen

Informationen zur Berufsausbildung

Formulare / Merkblätter

Individueller Ausbildungsplan

Berichtsheftführung

Das vorgeschriebene Berichtsheft für den Ausbildungsberuf ist unter folgender Adresse erhältlich:

Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Postfach 25 49
26015 Oldenburg

Telefon: 0441 801-0
Fax:       0441 801-180

Gesetze / Verordnungen

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Tina Sauer

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 8928-3410

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: tina.sauer@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

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