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Hauswirtschafter/in

Hauswirtschafter/in © genese Werbeagentur

Für offene und vielseitig interessierte Jugendliche, die gern mit Menschen umgehen, ist der Beruf Hauswirtschafter/in genau das Richtige. Er bietet abwechslungsreiche und interessante Beschäftigungen in Einrichtungen für Kinder, Jugendliche und Senioren, in Kliniken, Tagungsstätten oder Gastronomiebetrieben sowie in Familienhaushalten und Haushalten hilfsbedürftiger Menschen. Betreuungs- und Serviceaufgaben gehören ebenso zum Aufgabenfeld wie die Zubereitung von Speisen oder die Unterstützung alter Menschen im Alltag. Offenheit, Bereitschaft zur Teamarbeit, Kreativität und eigenverantwortliches Handeln sind wichtige Voraussetzungen für diesen Beruf.

Anforderungen

  • praktisches Geschick bei häuslichen Arbeiten
  • Freude, Menschen zu helfen und mit ihnen umzugehen
  • Interesse an Ernährungs-, Gesundheits- und Umweltfragen
  • betriebswirtschaftliches Interesse
  • Fähigkeit, selbstständig zu arbeiten und zu planen
  • Verantwortungsbereitschaft
  • Organisationstalent
  • Fähigkeit, Probleme zu lösen

Ausbildungsdauer

  • drei Jahre
  • unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich

Ausbildungsbetrieb

  • Ausbildung nur in anerkannten Ausbildungsstätten
  • duale Ausbildung, d. h. betriebliche und schulische Ausbildung verlaufen parallel
  • zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden wird ein schriftlicher Aus-bildungsvertrag geschlossen
  • Ausbildung bei Bildungsträgern möglich
  • die Bildungsberater der Landkreise sind bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb behilflich (Adressen unter Ausbildungsberatung)
  • ermitteln von hauswirtschaftlichem Betreuungsbedarf (personen-, zielgruppen- und situationsorientiert)
  • hauswirtschaftliche Betreuungsleistungen
  • ermitteln von hauswirtschaftlichem Versorgungsbedarf (personen-, zielgruppen- und situationsorientiert)
  • Verpflegung planen sowie Speisen und Getränke zubereiten und servieren
  • Räume und Wohnumfeld reinigen, pflegen und gestalten
  • Textilien einsetzen, reinigen und pflegen
  • hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse planen, durchführen und bewerten
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter sowie Geräte und Maschinen beschaffen, lagern und einsetzen
  • hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten
  • qualitätssichernde Maßnahmen durchführen
  • Hygienemaßnahmen durchführen
  • im Team arbeiten, Personen anleiten und bei der Personaleinsatzplanung mitwirken
  • mit angrenzenden Zuständigkeitsbereichen kooperieren

In der Position »hauswirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen kalkulieren, erstellen und vermarkten« gibt es drei Schwerpunkte, in denen weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden:

  • Personenbetreuende Dienstleistungen
  • Serviceorientierte Dienstleistungen
  • Ländlich-agrarische Dienstleistungen

Schwerpunktübergreifend kommen hinzu:

  • Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Umweltschutz
  • Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit

Überbetriebliche Ausbildung

  • ergänzt und vertieft die im Betrieb und in Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse
  • nähere Informationen unter Überbetriebliche Ausbildung

Berichtsheftführung

Dem Lehrling und Umschüler wird empfohlen, das berufsspezifische Berichtsheft aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup (http://www.lv-berichtshefte.de/) als wertvolle Lern- und Arbeitshilfe zu führen.
Hinweise zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes finden Sie im entsprechenden Merkblatt.

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.
Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung nach § 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz ist der geführte schriftliche Ausbildungsnachweis (Bestandteil des empfohlenen Berichtsheftes).
Das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen dient dabei folgenden Zielen:

  • Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule wird für alle Beteiligten nachvollziehbar und nachweisbar gemacht.
  • Aus den Aufzeichnungen muss erkennbar sein, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß der jeweiligen Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
  • Auszubildende und Ausbilder werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
  • Im Streitfall zwischen Ausbildendem und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis des Ausbildungsverlaufes dienen.

Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde der schriftliche Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.

Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.

Berufsschulen:

  • In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
  • Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
  • Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
  • Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
  • Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Überbetriebliche Ausbildung:

Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.

Berufsschulen:

In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§ 28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.

Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.

Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.

Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Für die Ausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin gibt es folgende Berufsschulstandorte, die gewählte Fachrichtung muss bei der Anmeldung berücksichtigt werden.

Überbetriebliche Ausbildung:

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.

Durchführungsorte in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)

Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Galabau)

Durchführungsort in den Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus sowie der Friedhofsgärtnerei:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)

Kurse für den Beruf Hauswirtschafter/-in (Dauer jeweils 1 Woche)

Durchführungsorte (s. Tabelle):
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch (LfULG, LVG Köllitsch)
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Fischereibehörde Königswartha (LfULG, Königswartha)
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
Ruth-Pfau-Schule Leipzig

 

Lehrgänge 1. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Zimmerpflanzenpflege und Gestalten mit Pflanzen und Blumen LfULG, Pillnitz

 

Lehrgänge 2. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Fischverarbeitung/ Fischzubereitung LfULG, Königswartha
Betreuung von Menschen mit Demenz Ruth-Pfau-Schule Leipzig

 

Lehrgänge 3. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Der Umgang mit dem kranken Menschen Ruth-Pfau-Schule Leipzig

 

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstands wird eine Zwischenprüfung durchgeführt.

Abschlussprüfung

Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie der Berufsschulstoff werden praktisch und schriftlich geprüft.

  • Hauswirtschaftsmeister/-in
  • Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in Hauswirtschaft
  • Staatlich geprüfte/r hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in 
  • Fachhochschul- oder Hochschulstudium
  • nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung
  • Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie www.smul.sachsen.de/vplan

Ausbildungsberatung/ -betriebe, Berufsschulen

Informationen zur Berufsausbildung

Formulare / Merkblätter

Berichtsheftführung

Das vorgeschriebene Berichtsheft für den Ausbildungsberuf ist unter der folgenden Adresse erhältlich:

Landwirtschaftsverlag
Postfach 480210
48165 Münster

Tel.: 02501/8010
Fax: 02501/801204

Gesetze / Verordnungen

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Roselinde Karalus

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 89283414

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: roselinde.karalus@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

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