Milchtechnologe/-technologin
Milch als eines der wichtigsten Grundnahrungsmittel wird in hochtechnisierten Molkereiunternehmen zu einer breiten Palette an Erzeugnissen in vielfältigen Geschmacksvariationen und Verpackungsarten verarbeitet. Dazu sind gut ausgebildete Fachleute erforderlich. Der/Die Milchtechnologe/-technologin bedient die modernen Produktions- und Abfüllanlagen und überwacht Produktionsprozesse.
Er/Sie führt produktbegleitende Kontrollen und Hygienemaßnahmen durch. Durch die stark vorangeschrittene Technisierung und Automatisierung ist der körperliche Einsatz stark zurückgedrängt zugunsten von PC-gesteuerten Bedienungsprozessen. Die Milchwirtschaft bietet sehr gute Arbeitsplatzaussichten, vielseitige berufliche Möglichkeiten und auch gute Fortbildungs- und damit Aufstiegschancen.
Anforderungen |
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Ausbildungsdauer |
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Ausbildungsbetrieb |
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Berufsschule |
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- Erfassung und Annahme der Rohmilch
- Verfahren und Anlagen der Milchbearbeitung
- Produktionsverfahren zur Herstellung von Trinkmilch, Butter, Käse, Milchmisch-, Dauermilch-, Sauermilch- und Spezialmilcherzeugnissen
- produktionsbezogene Untersuchungen, Qualitätsüberwachung im Herstellungsprozess
- Verpacken/Lagern von Milch und Milcherzeugnissen
- Ausführen von Hygienemaßnahmen
- Lebensmittelrecht, Hygienevorschriften, Arbeits- und Umweltschutz
2.1. Überbetriebliche Ausbildung
- ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse
- jährlich vier Wochen in der Lehrmolkerei der Milchwirtschaftlichen Lehr- und Untersuchungsanstalt (MLUA) Oranienburg
Berichtsheftführung/Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Dem Lehrling und Umschüler wird empfohlen, das bereitgestellte Berichtsheft als wertvolle Lern- und Arbeitshilfe zu führen.
Informationen zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes finden Sie im Merkblatt »Hinweise zur Berichtsheftführung«.
Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung. Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung nach § 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz ist der geführte schriftliche Ausbildungsnachweis (Bestandteil des empfohlenen Berichtsheftes). Das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen dient dabei folgenden Zielen:
- Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule wird für alle Beteiligten nachvollziehbar und nachweisbar gemacht.
- Aus den Aufzeichnungen muss erkennbar sein, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß der jeweiligen Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
- Auszubildende und Ausbilder werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
- Im Streitfall zwischen Ausbildendem und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis und Orientierungshilfe über den Ausbildungsverlauf dienen.
Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde der schriftliche Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.
Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.
Berufsschulen:
- In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
- Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
- Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
- Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
- Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Überbetriebliche Ausbildung:
Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.
Berufsschulen:
In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§ 28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Für die Ausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin gibt es folgende Berufsschulstandorte, die gewählte Fachrichtung muss bei der Anmeldung berücksichtigt werden.
Überbetriebliche Ausbildung:
Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.
Durchführungsorte in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Galabau)
Durchführungsort in den Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus sowie der Friedhofsgärtnerei:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
- Organisationsplan für überbetriebliche Lehrgänge ab 2024/2025 - Gesamtübersicht für alle Berufe (*.pdf, 63,53 KB)
- Allgemeines zur Überbetrieblichen Ausbildung ÜBA
Kurse für den Beruf Milchtechnologe/-in (Dauer jeweils 4 Wochen)
Durchführungsorte (s. Tabelle):
Milchwirtschaftliche Lehr- und Untersuchungsanstalt Oranienburg e.V. MLUA)
Lehrgänge 1. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Fachlehrgang | MLUA Oranienburg |
Lehrgänge 2. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Fachlehrgang | MLUA Oranienburg |
Lehrgänge 3. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Fachlehrgang | MLUA Oranienburg |
Im zweiten Ausbildungsjahr wird der erreichte Ausbildungsstand in einer Zwischenprüfung ermittelt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung sowie das ordnungsgemäße Führen eines vorgeschriebenen Berichtshefts sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
In der Abschlussprüfung werden die erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten schriftlich und praktisch geprüft. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung wird die Berufsbezeichnung Milchtechnologe/in erworben.
Die Prüfungen finden in der Milchwirtschaftlichen Lehr- und Untersuchungsanstalt Oranienburg e.V. statt. Die Anmeldung zur Prüfungszulassung erfolgt in Sachsen. Formulare für die Anmeldungen zur Prüfungszulassung
- für Lehrlinge und Umschüler
- für externe Antragsteller
- für Meisteranwärter
finden Sie auf der Seite Prüfungswesen.
- Ausbildungsberatung Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 0,25 MB) Stand: Juli 2024
- Berufsschule Milchtechnologe/-technologin (*.pdf, 16,36 KB) Datei ist nicht barrierefrei
- Ferientermine in Sachsen Verweis zum sächsischen Bildungsserver
- Ferientermine in Brandenburg Verweis zum Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) - Schulferien
- Merkblatt zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages im Beruf Milchtechnologe/ Milchtechnologin (*.pdf, 0,25 MB) Ausbildungsjahr 2024/2025
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gem. § 36 BBiG und Berufsausbildungsvertrag mit Vertragsbedingungen (Rechte, Pflichten)
- Änderungsvereinbarung des Berufsausbildungsvertrages inklusive Rechte und Pflichten
- Individueller betrieblicher Ausbildungsplan Milchtechnologe/technologin (*.docx, 96,38 KB) (elektronisch ausfüllbar)
- Berichtsheft Milchtechnologe/in (*.doc, 0,44 MB)
- Zusatzvereinbarung zur Führung des Berichtsheftes (*.docx, 15,17 KB)
- Hinweise zur Berichtsheftführung (*.pdf, 33,08 KB)
- Das Berufsbildungsgesetz www.bmbf.bund.de
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen /zur Milchtechnologin vom 9. April 2010 (PDF-Download, Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
- Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufausbildung zum Milchtechnologen und zur Milchtechnologin vom 07. Februar 2011
- Verwaltungsvorschrift Zwischenprüfung (*.pdf, 21,35 KB)
- Prüfungsordnung Berufsbildung Land-, Forst- und Hauswirtschaft – BBiGPrOLFH vom 11. Dezember 2013 (Verweis auf Revosax)
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 96 - Kontrolldienst Markt, EU-Schulprogramm
Sonia Schmitt
Telefon: 0351 8928-3530
Telefax: 0351 8928-3599
E-Mail: Sonia.Schmitt@smekul.sachsen.de
Webseite: www.lfulg.sachsen.de