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Tierwirt/in

Die zunehmende Spezialisierung der landwirtschaftlichen Betriebe, vor allem in der tierischen Produktion, erfordert hochqualifizierte Fachkräfte. Dem trägt die Ausbildung zum Tierwirt mit ihren fünf Fachrichtungen Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung sowie Schäferei und Imkerei Rechnung. Tierwirte züchten, halten, füttern und pflegen landwirtschaftliche Nutztiere in Tierhaltungsbetrieben. Der/Die Tierwirt/in kennt sich auch mit dem Gewinnen und richtigen Lagern tierischer Produkte wie Fleisch, Milch, Wolle oder Honig aus und weiß, wie man diese für die Vermarktung vorbereitet. Da die Ansprüche der Verbraucher an die Qualität und Herstellung tierischer Erzeugnisse ständig steigen, kommt der umwelt- und tierartgerechten Haltung und der Beachtung des Verbraucherschutzes bei der Vermarktung eine besondere Bedeutung zu.

Anforderungen
  • Freude am Umgang mit Tieren
  • Interesse an der Natur und biologischen Vorgängen
  • technisches Verständnis
  • betriebswirtschaftliches Interesse
  • Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten

Ausbildungs-dauer

  • drei Jahre
  • unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich

Ausbildungs-
betrieb

  • Ausbildung nur in anerkannten Ausbildungsstätten
  • duale Ausbildung, d. h. betriebliche und schulische Ausbildung verlaufen parallel
  • zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden wird ein schriftlicher Ausbildungsvertrag abgeschlossen
  • die Bildungsberater der Landkreise sind bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb behilflich (Adressen unter Ausbildungsberatung)

Fachrichtungen

  • Rinderhaltung
  • Schweinehaltung
  • Geflügelhaltung
  • Schäferei
  • Imkerei
Ausbildungsinhalte Tierwirt

Allgemein

  • Tierproduktion
  • Tierschutz
  • Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen
  • betriebliche Abläufe und Organisation, wirtschaftliche Zusammenhänge
  • qualitätssichernde Maßnahmen
  • Umweltschutz
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs
  • Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht

Fachrichtung Rinderhaltung

  • Kälber- und Jungrinderaufzucht
  • Rinderhaltung
  • Reproduktion
  • Produktion von Milch, Zucht- und Schlachttieren
  • Weidewirtschaft, Futtergewinnung

Fachrichtung Schweinehaltung

  • Reproduktion
  • Sauenhaltung
  • Ferkelzucht und Schweinemast
  • Vermarktung
  • technische Systeme der Schweinehaltung
  • Verwertung und Entsorgung von Rückständen

Fachrichtung Geflügelhaltung

  • Haltung und Herdenmanagement
  • Fütterung
  • Produktgewinnung und Vermarktung
  • Reproduktion, Vermehrung, Brut
  • Verwertung und Entsorgung von Rückständen

Fachrichtung Schäferei

  • Schafhaltung
  • Ablammung und Aufzucht
  • Produktion von Wolle, Milch und Fleisch
  • Hütetechnik
  • Weidewirtschaft, Futtergewinnung
  • Naturschutz und Landschaftspflege

Fachrichtung Imkerei

  • Völkerführung und Bienengesundheit
  • Bienenwanderung
  • Bienenweide, Bestäubung und Naturschutz
  • Bienenprodukte gewinnen und vermarkten
  • Königinnenzucht
  • Betriebsmittel zur Bienenhaltung

Überbetriebliche Ausbildung

  • sie ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeíten und Kenntnisse
  • nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung - Überbetriebliche Ausbildung

Berichtsheftführung/Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Dem Lehrling und Umschüler wird empfohlen, das berufsspezifische Berichtsheft aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup (http://www.lv-berichtshefte.de/) als wertvolle Lern- und Arbeitshilfe zu führen.

Hinweis: In den gedruckten Berichtsheften wird im Teil III bei der Unfallverhütung noch nicht die globale Harmonisierung der Gefahrstoffkennzeichnung berücksichtigt. Da hierfür inzwischen alle Übergangsfristen ausgelaufen sind, finden bei allen Kennzeichnungen entsprechender Stoffe nur noch die Gefahrenpiktogramme Anwendung. Deren Kenntnis muss demzufolge von jedem Auszubildenden erwartet werden. Bitte im Berichtsheft enthaltene veraltete Arbeitsblätter austauschen.

Informationen zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes finden Sie im Merkblatt »Hinweise zur Berichtsheftführung«.

 

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.
Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung nach § 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz ist der geführte schriftliche Ausbildungsnachweis (Bestandteil des empfohlenen Berichtsheftes). Das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen dient dabei folgenden Zielen:

  • Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule wird für alle Beteiligten nachvollziehbar und nachweisbar gemacht.
  • Aus den Aufzeichnungen muss erkennbar sein, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß der jeweiligen Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
  • Auszubildende und Ausbilder werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
  • Im Streitfall zwischen Ausbildendem und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis über den Ausbildungsverlauf dienen.

Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde der schriftliche Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.

Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.

Berufsschulen:

  • In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
  • Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
  • Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
  • Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
  • Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Überbetriebliche Ausbildung:

Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.

Berufsschulen:

In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§ 28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.

Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.

Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.

Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Für die Ausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin gibt es folgende Berufsschulstandorte, die gewählte Fachrichtung muss bei der Anmeldung berücksichtigt werden.

Überbetriebliche Ausbildung:

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.

Durchführungsorte in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)

Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Galabau)

Durchführungsort in den Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus sowie der Friedhofsgärtnerei:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)

Kurse für den Beruf Tierwirt/-in (TW) (Dauer jeweils 1 Woche)
(TW Rind, TW Schwein, TW Schaf, TW Geflügel)

Durchführungsorte (s. Tabelle):
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch (LfULG, LVG Köllitsch)
Bauernverband Oberlausitz e.V., Ausbildungsstätte Rosenhain  (BVOL Rosenhain)
Lehr- und Versuchsanstalt des Landes Sachsen-Anhalt Iden (LVA Iden)

Lehrgänge 1. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Traktoren BVOL Rosenhain
Reparaturen im landwirtschaftlichen Unternehmen LfULG, LVG Köllitsch
Tierhaltung Rind I LfULG, LVG Köllitsch
Tierhaltung Schwein I LfULG, LVG Köllitsch
Milchgewinnung/ Melktraining LfULG, LVG Köllitsch
Schafhaltung I LVA Iden
Lehrgänge 2. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Grundkurs Schweißen LfULG, LVG Köllitsch
Landtechnik Futterbau LfULG, LVG Köllitsch
Technik der Rinderhaltung LfULG, LVG Köllitsch
Technik der Schweinehaltung LfULG, LVG Köllitsch
Schafhaltung II LVA Iden
Lehrgänge 3. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Tierhaltung  Rind II LfULG, LVG Köllitsch
Tierhaltung  Schwein II LfULG, LVG Köllitsch
Schafhaltung III LVA Iden

Zwischenprüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstands wird eine Zwischenprüfung durchgeführt.

Abschlussprüfung

Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie der Berufsschulstoff praktisch und schriftlich geprüft werden.

  • Tierwirtschaftsmeister/-in
  • Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/-in für Landbau
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
  • Fachagrarwirt/-in Klauenpflege
  • Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
  • Fachhochschul- oder Hochschulstudium
  • nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung
  • Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.smul.sachsen.de/vplan

Ausbildungsberatung/ -betriebe, Berufsschulen

Informationen zur Berufsausbildung

Formulare / Merkblätter

Individueller Ausbildungsplan

Berichtsheftführung

Das vorgeschriebene Berichtsheft für den Ausbildungsberuf ist unter der folgenden Adresse erhältlich:

Landwirtschaftsverlag
Postfach 480210
48165 Münster

Tel.: 02501/8010
Fax: 02501/801204

Gesetze / Verordnungen

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Tina Sauer

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 8928-3410

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: tina.sauer@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

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