Tierwirt/in
Die zunehmende Spezialisierung der landwirtschaftlichen Betriebe, vor allem in der tierischen Produktion, erfordert hochqualifizierte Fachkräfte. Dem trägt die Ausbildung zum Tierwirt mit ihren fünf Fachrichtungen Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung sowie Schäferei und Imkerei Rechnung. Tierwirte züchten, halten, füttern und pflegen landwirtschaftliche Nutztiere in Tierhaltungsbetrieben. Der/Die Tierwirt/in kennt sich auch mit dem Gewinnen und richtigen Lagern tierischer Produkte wie Fleisch, Milch, Wolle oder Honig aus und weiß, wie man diese für die Vermarktung vorbereitet. Da die Ansprüche der Verbraucher an die Qualität und Herstellung tierischer Erzeugnisse ständig steigen, kommt der umwelt- und tierartgerechten Haltung und der Beachtung des Verbraucherschutzes bei der Vermarktung eine besondere Bedeutung zu.
Anforderungen |
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Ausbildungs-dauer |
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Fachrichtungen |
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Allgemein
- Tierproduktion
- Tierschutz
- Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen
- betriebliche Abläufe und Organisation, wirtschaftliche Zusammenhänge
- qualitätssichernde Maßnahmen
- Umweltschutz
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
Fachrichtung Rinderhaltung
- Kälber- und Jungrinderaufzucht
- Rinderhaltung
- Reproduktion
- Produktion von Milch, Zucht- und Schlachttieren
- Weidewirtschaft, Futtergewinnung
Fachrichtung Schweinehaltung
- Reproduktion
- Sauenhaltung
- Ferkelzucht und Schweinemast
- Vermarktung
- technische Systeme der Schweinehaltung
- Verwertung und Entsorgung von Rückständen
Fachrichtung Geflügelhaltung
- Haltung und Herdenmanagement
- Fütterung
- Produktgewinnung und Vermarktung
- Reproduktion, Vermehrung, Brut
- Verwertung und Entsorgung von Rückständen
Fachrichtung Schäferei
- Schafhaltung
- Ablammung und Aufzucht
- Produktion von Wolle, Milch und Fleisch
- Hütetechnik
- Weidewirtschaft, Futtergewinnung
- Naturschutz und Landschaftspflege
Fachrichtung Imkerei
- Völkerführung und Bienengesundheit
- Bienenwanderung
- Bienenweide, Bestäubung und Naturschutz
- Bienenprodukte gewinnen und vermarkten
- Königinnenzucht
- Betriebsmittel zur Bienenhaltung
Überbetriebliche Ausbildung
- sie ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeíten und Kenntnisse
- nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung - Überbetriebliche Ausbildung
Berichtsheftführung/Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Dem Lehrling und Umschüler wird empfohlen, das berufsspezifische Berichtsheft aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup (http://www.lv-berichtshefte.de/) als wertvolle Lern- und Arbeitshilfe zu führen.
Hinweis: In den gedruckten Berichtsheften wird im Teil III bei der Unfallverhütung noch nicht die globale Harmonisierung der Gefahrstoffkennzeichnung berücksichtigt. Da hierfür inzwischen alle Übergangsfristen ausgelaufen sind, finden bei allen Kennzeichnungen entsprechender Stoffe nur noch die Gefahrenpiktogramme Anwendung. Deren Kenntnis muss demzufolge von jedem Auszubildenden erwartet werden. Bitte im Berichtsheft enthaltene veraltete Arbeitsblätter austauschen.
Informationen zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes finden Sie im Merkblatt »Hinweise zur Berichtsheftführung«.
Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.
Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung nach § 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz ist der geführte schriftliche Ausbildungsnachweis (Bestandteil des empfohlenen Berichtsheftes). Das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen dient dabei folgenden Zielen:
- Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule wird für alle Beteiligten nachvollziehbar und nachweisbar gemacht.
- Aus den Aufzeichnungen muss erkennbar sein, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß der jeweiligen Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
- Auszubildende und Ausbilder werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
- Im Streitfall zwischen Ausbildendem und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis über den Ausbildungsverlauf dienen.
Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde der schriftliche Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.
Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.
Berufsschulen:
- In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
- Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
- Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
- Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
- Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Überbetriebliche Ausbildung:
Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.
Berufsschulen:
In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§ 28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Für die Ausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin gibt es folgende Berufsschulstandorte, die gewählte Fachrichtung muss bei der Anmeldung berücksichtigt werden.
Überbetriebliche Ausbildung:
Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.
Durchführungsorte in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Galabau)
Durchführungsort in den Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus sowie der Friedhofsgärtnerei:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
- Organisationsplan für überbetriebliche Lehrgänge ab 2024/2025 - Gesamtübersicht für alle Berufe (*.pdf, 63,53 KB)
- Allgemeines zur Überbetrieblichen Ausbildung ÜBA
Kurse für den Beruf Tierwirt/-in (TW) (Dauer jeweils 1 Woche)
(TW Rind, TW Schwein, TW Schaf, TW Geflügel)
Durchführungsorte (s. Tabelle):
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch (LfULG, LVG Köllitsch)
Bauernverband Oberlausitz e.V., Ausbildungsstätte Rosenhain (BVOL Rosenhain)
Lehr- und Versuchsanstalt des Landes Sachsen-Anhalt Iden (LVA Iden)
Lehrgänge 1. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Traktoren | BVOL Rosenhain |
Reparaturen im landwirtschaftlichen Unternehmen | LfULG, LVG Köllitsch |
Tierhaltung Rind I | LfULG, LVG Köllitsch |
Tierhaltung Schwein I | LfULG, LVG Köllitsch |
Milchgewinnung/ Melktraining | LfULG, LVG Köllitsch |
Schafhaltung I | LVA Iden |
Lehrgänge 2. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Grundkurs Schweißen | LfULG, LVG Köllitsch |
Landtechnik Futterbau | LfULG, LVG Köllitsch |
Technik der Rinderhaltung | LfULG, LVG Köllitsch |
Technik der Schweinehaltung | LfULG, LVG Köllitsch |
Schafhaltung II | LVA Iden |
Lehrgänge 3. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Tierhaltung Rind II | LfULG, LVG Köllitsch |
Tierhaltung Schwein II | LfULG, LVG Köllitsch |
Schafhaltung III | LVA Iden |
Zwischenprüfung
Zur Ermittlung des Ausbildungsstands wird eine Zwischenprüfung durchgeführt.
Abschlussprüfung
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie der Berufsschulstoff praktisch und schriftlich geprüft werden.
- Informationen zum Prüfungswesen (Anmeldetermine, Prüfungstermine)
- Tierwirtschaftsmeister/-in
- Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
- Staatlich geprüfte/r Techniker/-in für Landbau
- Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
- Fachagrarwirt/-in Klauenpflege
- Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
- Fachhochschul- oder Hochschulstudium
- nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung
- Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.smul.sachsen.de/vplan
- Ausbildungsberatung Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 0,25 MB) Stand: Juli 2024
- Berufsschulen Tierwirt/in (*.pdf, 27,44 KB) Datei ist nicht barrierefrei
- Ausbildungsbetriebe Verweis zur Seite Ausbildungsbetriebe
- Ferientermine in Sachsen Verweis zum sächsischen Bildungsserver
Ausbildungsberatung/ -betriebe, Berufsschulen
- Ausbildungsberatung Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 0,25 MB) Stand: Juli 2024
- Berufsschulen Tierwirt/in (*.pdf, 27,44 KB) Datei ist nicht barrierefrei
- Ausbildungsbetriebe Verweis zur Seite Ausbildungsbetriebe
- Ferientermine in Sachsen Verweis zum sächsischen Bildungsserver
Informationen zur Berufsausbildung
- Leittexte Tierwirt/in www.bildungsserveragrar.de
- Flyer Tierwirt/in
Formulare / Merkblätter
- Merkblatt zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrags im Beruf Tierwirt/in (*.pdf, 0,26 MB) Ausbildungsjahr 2024/2025
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gem. § 36 BBiG und Berufsausbildungsvertrag mit Vertragsbedingungen (Rechte, Pflichten)
- Änderungsvereinbarung des Berufsausbildungsvertrages inklusive Rechte und Pflichten
Individueller Ausbildungsplan
- Fachrichtung Geflügelhaltung (*.pdf, 0,14 MB) (Beispiel)
- Fachrichtung Schäferei (*.pdf, 0,14 MB) (Beispiel)
- Fachrichtung Schweinehaltung (*.pdf, 0,14 MB) (Beispiel)
- Fachrichtung Rinderhaltung (*.pdf, 0,12 MB) (Beispiel)
- Fachrichtung Imkerei (*.pdf, 0,14 MB) (Beispiel)
Berichtsheftführung
Das vorgeschriebene Berichtsheft für den Ausbildungsberuf ist unter der folgenden Adresse erhältlich:
Landwirtschaftsverlag
Postfach 480210
48165 Münster
Tel.: 02501/8010
Fax: 02501/801204
- http://www.lv-berichtshefte.de/ Verweis zum Landwirtschafts-verlag
- Hinweise zur Berichtsheftführung mit Anlage Gefahrenpiktogramme (*.pdf, 0,25 MB)
- Pflanzenkenntnisliste (*.pdf, 0,40 MB)
Gesetze / Verordnungen
- Das Berufsbildungsgesetz www.bmbf.bund.de
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin (PDF-Download, Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
- Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum/zur Tierwirt/in www.gesetze-im-internet.de/
- Verwaltungsvorschrift Zwischenprüfung (*.pdf, 21,35 KB)
- Prüfungsordnung Berufsbildung Land-, Forst- und Hauswirtschaft – BBiGPrOLFH vom 11. Dezember 2013 (Verweis auf Revosax)
- Leittexte Tierwirt/in www.bildungsserveragrar.de
- Flyer Tierwirt/in
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Tina Sauer
Besucheradresse:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: 0351 8928-3410
Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: tina.sauer@smekul.sachsen.de
Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de