Revierjäger/in
- Leittexte Revierjäger/in www.bildungsserveragrar.de
- Wie werde ich Jäger/-in?
Der Ursprung des Jägers liegt in der frühen Geschichte der Menschheit. Der Jäger ist somit einer der ältesten Berufe überhaupt. Berufsjäger sind in der Lage, die Lebensräume des Wilds beispielgebend zu bewirtschaften. Arbeitsmöglichkeiten für Berufsjäger ergeben sich in großen Pacht- und Eigenjagdrevieren, in Lehr- und Versuchsrevieren z. B. bei Landesjagdverbänden und Hegegemeinschaften, in Schutzgebieten und bei Behörden sowie anderen Verbänden.
Die Bewirtschaftung eines Jagdreviers durch den Berufsjäger kann bei allen Belangen der Land- und Forstwirtschaft den Jagdwert nachhaltig erhalten, zurückgewinnen und erhöhen. Der Berufsjäger schafft Voraussetzungen für einen naturnahen Wald- und Landbau und für ein Jagdrevier mit biologisch nachhaltigen Wildbestand bei Hoch- und Niederwild.
Anforderungen |
Keine gesetzlich festgelegten Anforderungen, empfohlen wird der Realschulabschluss Bewerber für diesen Beruf sollten über eine gute Beobachtungsgabe in der Tier- und Pflanzenwelt verfügen. Weitere Voraussetzungen sind die Bereitschaft und Fähigkeit zum eigenverantwortlichen und selbständigen Arbeiten, Interesse an der Natur, vorhandener Jagdschein, Fahrerlaubnis. |
Ausbildungs-betrieb |
Die Ausbildung wird in dualer Form durchgeführt, |
Ausbildungs-dauer |
Die Ausbildung zum Revierjäger dauert in der Regel drei Jahre. Bei einer abgeschlossenen Ausbildung in einem anderen Beruf kann die Ausbildung in Ausnahmefällen auf zwei Jahre verkürzt werden. |
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung
- Naturschutz, Landschaftspflege und Umweltschutz
- Kenntnisse der Ausbildungsstätte
- Kenntnisse der Wildarten und ihrer Ernährung
- Gestalten der Reviere und Hegen des Wilds
- Bewirtschaften des Wildbestands und Ausüben der Jagd
- Umgang mit Jagdwaffen und -geräten
- Erstellen und Erhalten jagdbetrieblicher Einrichtungen
- Halten und Führen von Jagdhunden und Jagdhilfstieren
- Durchführen von Vorbeuge- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Wildkrankheiten
- Verhüten und Ermitteln von Wildschäden
Berufsschule und überbetriebliche Ausbildung
Sie vermittelt die grundlegenden fachtheoretischen Kenntnisse für den Beruf und erweitert die Allgemeinbildung dem Berufsziel entsprechend. Beschulungsort ist der Jägerlehrhof im Jagdschloss Springe bei Hannover. Er ist die zentrale Ausbildungsstelle für die überbetriebliche Ausbildung der Berufsjäger.
Berichtsheftführung
Während der Ausbildung ist ein Berichtsheft zu führen. Die Vorlage des schriftlichen Ausbildungsnachweises (Berichtsheft) ist nach § 43 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz eine Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Es ist daher mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde das Berichtsheft nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.
Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.
Berufsschulen:
- In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
- Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
- Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
- Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
- Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Überbetriebliche Ausbildung:
Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.
Berufsschulen:
In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§ 28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Für die Ausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin gibt es folgende Berufsschulstandorte, die gewählte Fachrichtung muss bei der Anmeldung berücksichtigt werden.
Überbetriebliche Ausbildung:
Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.
Durchführungsorte in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Galabau)
Durchführungsort in den Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus sowie der Friedhofsgärtnerei:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
Während der Ausbildungszeit wird der Ausbildungsstand in Form einer schriftlichen und praktischen Zwischenprüfung festgestellt. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung setzt u. a. die nachgewiesene Zwischenprüfung voraus.
Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Erworbene Fertigkeiten und Kenntnisse werden praktisch, schriftlich und mündlich geprüft. Mit der Abschlussprüfung wird die Berufsbezeichnung Revierjäger/in erworben.
- Besuch der zwei- bzw. dreisemestrigen staatlichen Landwirtschaftsschule mit dem Abschluss „Staatlich geprüfter Wirtschafter für Landwirtschaft“, anschließend
- Besuch der zweisemestrigen staatlichen Höheren Landbauschule Freiberg/Zug mit dem Abschluss „ Staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt“
- Ablegen der Meisterprüfung zum „Revierjagdmeister“ nach mindestens dreijähriger Praxis und dem Besuch des Meistervorbereitungslehrgangs im Jägerlehrhof Springe
- Besuch der zweijährigen staatlichen Fachschule für Technik in Freiberg/Zug, Abschluss als „Staatlich geprüfter Techniker für Landbau“, Erlangen der Fachhochschulreife möglich
- Besuch der zweijährigen staatlichen Fachschule für Wirtschaft Freiberg/Zug mit dem Abschluss „Staatlich geprüfter Betriebswirt für Agrarwirtschaft“, Erlangen der Hochschulreife möglich
- Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule (Universität) - Voraussetzung Abitur
- Fortbildung zum Fachagrarwirt Naturschutz und Landschaftspflege nach dreijähriger Praxis mit staatlicher Abschlussprüfung
- Ausbildungsberatung Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 0,25 MB) Stand: Juli 2024
- Berufsschule Revierjäger (*.pdf, 16,24 KB) Datei ist nicht barrierefrei
- Ausbildungsbetriebe Verweis zur Seite Ausbildungsbetriebe
- Ferientermine in Sachsen Verweis zum sächsischen Bildungsserver
Ausbildungsberatung/ -betriebe, Berufsschulen
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Informationen zur Berufsausbildung
- Leittexte Revierjäger/in www.bildungsserveragrar.de
- Wie werde ich Jäger/-in?
Formulare / Merkblätter
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gem. § 36 BBiG und Berufsausbildungsvertrag mit Vertragsbedingungen (Rechte, Pflichten)
- Änderungsvereinbarung des Berufsausbildungsvertrages inklusive Rechte und Pflichten
Individueller Ausbildungsplan
Berichtsheftführung
Das vorgeschriebene Berichtsheft für den Ausbildungsberuf ist unter folgender Adresse erhältlich:
Landwirtschaftsverlag
Postfach 480210
48079 Münster
Tel.: 02501/8010
Fax: 02501/801204
Gesetze / Verordnungen
- Das Berufsbildungsgesetz www.bmbf.bund.de
- Verordnung für die Berufsausbildung zum/zur Revierjäger/in (PDF-Download, Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
- Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Revierjäger und zur Revierjägerin www.gesetze-im-internet.de/
- Zwischenprüfung (*.pdf, 21,35 KB)
- Prüfungsordnung Berufsbildung Land-, Forst- und Hauswirtschaft – BBiGPrOLFH vom 11. Dezember 2013 (Verweis auf Revosax)
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Tina Sauer
Besucheradresse:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: 0351 8928-3410
Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: tina.sauer@smekul.sachsen.de
Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de