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Milchwirtschaftliche/r Laborant/in

Comic Milchwirtschaftlicher Laborant © genese Werbeagentur

Molkereien sind hochtechnisierte Lebensmittelbetriebe, die aus Rohmilch eine breite Palette an Milcherzeugnissen in vielfältigen Geschmacksvariationen und Verpackungsarten herstellen. Der/Die milchwirtschaftliche Laborant/in überwacht mit Hilfe chemischer, physikalischer und mikrobiologischer Untersuchungsverfahren an modernsten Analysegeräten den gesamten Veredlungsprozess beginnend beim Eingang der Rohmilch über die einzelnen Verarbeitungsstufen bis zu den fertigen Milcherzeugnissen.

Er/Sie wertet die ermittelten Untersuchungsergebnisse aus und hält ständigen Kontakt zu den Molkereifachleuten. Diese steuernden und kontrollierenden Maßnahmen sind Bestandteil des Gesamtsystems Qualitätsmanagement des Unternehmens. Sie haben eine hohe Erzeugnisqualität und die Einhaltung gesetzlicher Richtlinien zum Ziel.

Anforderungen

  • naturwissenschaftliches Interesse
  • Freude am exakten Arbeiten mit modernen Analysegeräten nach vorgegebenen Methodenvorschriften
  • guter gesundheitlicher Zustand

Ausbildungsdauer

  • drei Jahre
  • unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich

Ausbildungsbetrieb

  • Ausbildung nur in anerkannten Ausbildungsstätten
  • duale Ausbildung, d. h. betriebliche und schulische Ausbildung verlaufen parallel
  • zwischen Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden wird ein schriftlicher Lehrvertrag geschlossen

Berufsschule

  • die fachtheoretische Ausbildung erfolgt in der Berufsschule in Oranienburg (Land Brandenburg) in drei Blöcken à vier Wochen pro Lehrjahr
  • Rohstoff Milch sowie seine Be- und Verarbeitung
  • Grundlagen naturwissenschaftlicher und hygienischer Arbeitsmethoden
  • Auswählen und Entnehmen von Proben
  • Durchführung von chemischen und physikalischen Untersuchungen der Milch, Milcherzeugnisse und Lebensmittelzusatzstoffe
  • Durchführen von mikrobiologischen Untersuchungen
  • Durchführen von sensorischen Prüfungen
  • Auswerten und Beurteilen von Untersuchungsergebnissen
  • Pflegen moderner Analysenmesstechnik
  • Durchführen von Produktionskontrollen zur Qualitätssicherung
  • Umwelt- und Verbraucherschutz
  • Anwenden fachbezogener Rechtsvorschriften

Überbetriebliche Ausbildung

Kurse für den Beruf Milchwirtschaftlicher/-e Laborant/-in (Dauer jeweils 4 Wochen)

Durchführungsorte (s. Tabelle):
Milchwirtschaftliche Lehr- und Untersuchungsanstalt Oranienburg e.V. MLUA)

 

Lehrgänge 1. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Fachlehrgang MLUA Oranienburg

 

Lehrgänge 2. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Fachlehrgang MLUA Oranienburg

 

Lehrgänge 3. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Fachlehrgang MLUA Oranienburg

Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.

Berufsschulen:

  • In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
  • Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
  • Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
  • Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
  • Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Überbetriebliche Ausbildung:

Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.

Berufsschulen:

In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§ 28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.

Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.

Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.

Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Für die Ausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin gibt es folgende Berufsschulstandorte, die gewählte Fachrichtung muss bei der Anmeldung berücksichtigt werden.

Überbetriebliche Ausbildung:

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.

Durchführungsorte in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)

Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Galabau)

Durchführungsort in den Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus sowie der Friedhofsgärtnerei:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)

Im zweiten Ausbildungsjahr wird der erreichte Ausbildungsstand in einer Zwischenprüfung ermittelt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung sowie das ordnungsgemäße Führen eines vorgeschriebenen Berichtshefts sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

In der Abschlussprüfung werden die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten praktisch, schriftlich und mündlich geprüft. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung wird die Berufsbezeichnung Milchwirtschaftliche/r Laborant/in erworben.

Die Prüfungen finden in der Milchwirtschaftlichen Lehr- und Untersuchungsanstalt Oranienburg e.V. statt. Die Anmeldung zur Prüfungszulassung erfolgt in Sachsen. Formulare für die Anmeldungen zur Prüfungszulassung

  • für Lehrlinge und Umschüler
  • für externe Antragsteller
  • für Meisteranwärter

finden Sie auf der Seite »Prüfungswesen«.

  • Labormeister/in
  • Fachschul- oder Hochschulstudium

Ausbildungsberatung/ -betriebe, Berufsschulen

Informationen zur Berufsausbildung

Formulare / Merkblätter

Individueller Ausbildungsplan

Berichtsheftführung

Gesetze / Verordnungen

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 96 - Kontrolldienst Markt, EU-Schulprogramm

Sonia Schmitt

Telefon: 0351 8928-3530

Telefax: 0351 8928-3599

E-Mail: Sonia.Schmitt@smekul.sachsen.de

Webseite: www.lfulg.sachsen.de

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