Milchwirtschaftliche/r Laborant/in
Molkereien sind hochtechnisierte Lebensmittelbetriebe, die aus Rohmilch eine breite Palette an Milcherzeugnissen in vielfältigen Geschmacksvariationen und Verpackungsarten herstellen. Der/Die milchwirtschaftliche Laborant/in überwacht mit Hilfe chemischer, physikalischer und mikrobiologischer Untersuchungsverfahren an modernsten Analysegeräten den gesamten Veredlungsprozess beginnend beim Eingang der Rohmilch über die einzelnen Verarbeitungsstufen bis zu den fertigen Milcherzeugnissen.
Er/Sie wertet die ermittelten Untersuchungsergebnisse aus und hält ständigen Kontakt zu den Molkereifachleuten. Diese steuernden und kontrollierenden Maßnahmen sind Bestandteil des Gesamtsystems Qualitätsmanagement des Unternehmens. Sie haben eine hohe Erzeugnisqualität und die Einhaltung gesetzlicher Richtlinien zum Ziel.
Anforderungen |
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Ausbildungsdauer |
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Ausbildungsbetrieb |
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Berufsschule |
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- Rohstoff Milch sowie seine Be- und Verarbeitung
- Grundlagen naturwissenschaftlicher und hygienischer Arbeitsmethoden
- Auswählen und Entnehmen von Proben
- Durchführung von chemischen und physikalischen Untersuchungen der Milch, Milcherzeugnisse und Lebensmittelzusatzstoffe
- Durchführen von mikrobiologischen Untersuchungen
- Durchführen von sensorischen Prüfungen
- Auswerten und Beurteilen von Untersuchungsergebnissen
- Pflegen moderner Analysenmesstechnik
- Durchführen von Produktionskontrollen zur Qualitätssicherung
- Umwelt- und Verbraucherschutz
- Anwenden fachbezogener Rechtsvorschriften
Überbetriebliche Ausbildung
- ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeitn und Kenntnisse
- jährlich für vier Wochen im Lehrlabor der Milchwirtschaftlichen Lehr- und Untersuchungsanstalt (MLUA) Oranienburg
Kurse für den Beruf Milchwirtschaftlicher/-e Laborant/-in (Dauer jeweils 4 Wochen)
Durchführungsorte (s. Tabelle):
Milchwirtschaftliche Lehr- und Untersuchungsanstalt Oranienburg e.V. MLUA)
Lehrgänge 1. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Fachlehrgang | MLUA Oranienburg |
Lehrgänge 2. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Fachlehrgang | MLUA Oranienburg |
Lehrgänge 3. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Fachlehrgang | MLUA Oranienburg |
Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.
Berufsschulen:
- In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
- Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
- Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
- Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
- Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Überbetriebliche Ausbildung:
Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.
Berufsschulen:
In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§ 28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Für die Ausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin gibt es folgende Berufsschulstandorte, die gewählte Fachrichtung muss bei der Anmeldung berücksichtigt werden.
Überbetriebliche Ausbildung:
Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.
Durchführungsorte in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Galabau)
Durchführungsort in den Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus sowie der Friedhofsgärtnerei:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
Im zweiten Ausbildungsjahr wird der erreichte Ausbildungsstand in einer Zwischenprüfung ermittelt. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung sowie das ordnungsgemäße Führen eines vorgeschriebenen Berichtshefts sind Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
In der Abschlussprüfung werden die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten praktisch, schriftlich und mündlich geprüft. Mit dem erfolgreichen Bestehen der Prüfung wird die Berufsbezeichnung Milchwirtschaftliche/r Laborant/in erworben.
Die Prüfungen finden in der Milchwirtschaftlichen Lehr- und Untersuchungsanstalt Oranienburg e.V. statt. Die Anmeldung zur Prüfungszulassung erfolgt in Sachsen. Formulare für die Anmeldungen zur Prüfungszulassung
- für Lehrlinge und Umschüler
- für externe Antragsteller
- für Meisteranwärter
finden Sie auf der Seite »Prüfungswesen«.
- Informationen zum Prüfungswesen (Anmeldetermine, Prüfungstermine)
- Ausbildungsberatung Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 0,25 MB) Stand: Juli 2024
- Berufsschule Milchwirtschaftliche/r Laborant/in (*.pdf, 16,48 KB) Datei ist nicht barrierefrei
- Ferientermine in Sachsen Verweis zum sächsischen Bildungsserver
Ausbildungsberatung/ -betriebe, Berufsschulen
- Ausbildungsberatung Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 0,25 MB) Stand: Juli 2024
- Berufsschule Milchwirtschaftliche/r Laborant/in (*.pdf, 16,48 KB) Datei ist nicht barrierefrei
- Ferientermine in Sachsen Verweis zum sächsischen Bildungsserver
Informationen zur Berufsausbildung
Formulare / Merkblätter
- Merkblatt zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages im Beruf Milchwirtschaftliche/r Laborant/in (*.pdf, 0,25 MB) Ausbildungsjahr 2024/2025
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gem. § 36 BBiG und Berufsausbildungsvertrag mit Vertragsbedingungen (Rechte, Pflichten)
- Änderungsvereinbarung des Berufsausbildungsvertrages inklusive Rechte und Pflichten
Individueller Ausbildungsplan
- Individueller Ausbildungsplan Milchwirtschaftliche/r Laborant/in (*.docx, 0,10 MB) (elektronisch ausfüllbar)
Berichtsheftführung
- Berichtsheft (*.docx, 0,10 MB)
- Zusatzvereinbarung zur Führung des Berichtsheftes (*.docx, 15,17 KB)
- Merkblatt zur Führung des Berichtshefts (*.pdf, 95,79 KB)
Gesetze / Verordnungen
- Das Berufsbildungsgesetz www.bmbf.bund.de
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchwirtschaftlichen Laboranten/zur Milchwirtschaftlichen Laborantin vom 29. Mai 2013 (Quelle: gesetze-im-internet.de)
- Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Milchwirtschaftlichen Laboranten und zur Milchwirtschaftlichen Laborantin www.gesetze-im-internet.de/
- Verwaltungsvorschrift Zwischenprüfung (*.pdf, 21,35 KB)
- Prüfungsordnung Berufsbildung Land-, Forst- und Hauswirtschaft – BBiGPrOLFH vom 11. Dezember 2013 (Verweis auf Revosax)
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 96 - Kontrolldienst Markt, EU-Schulprogramm
Sonia Schmitt
Telefon: 0351 8928-3530
Telefax: 0351 8928-3599
E-Mail: Sonia.Schmitt@smekul.sachsen.de
Webseite: www.lfulg.sachsen.de