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Winzer/in

Das Weinanbaugebiet Sachsen ist eines der kleinsten in Deutschland und eines der nordöstlichsten Europas. Die sächsischen Qualitätsweine werden über die Landesgrenzen hinaus geschätzt. Sie gelten als Rarität und Spezialität. Der Goldriesling ist dabei eine Rebsorte, die nur im sächsischen Weinbau in nennenswertem Umfang zu finden ist. Seit mehr als 800 Jahren werden im Elbtal Reben kultiviert. Der sachkundige Anbau der Reben und ihre Pflege sowie nicht zuletzt die ausgewogene Verarbeitung sind zum Markenzeichen sächsischer Winzer/innen geworden. Das Wirken des/der Winzers/Winzerin ist sehr abwechslungsreich - von der Arbeit auf den Rebflächen über die Tätigkeit im Weinkeller bis zur Vermarktung und Kundenbetreuung. Winzer/in ist ein grüner Beruf, der überdurchschnittlichen Einsatz und Exaktheit erfordert.

Anforderungen

  • Naturverbundenheit
  • Interesse an der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln
  • technisches Verständnis
  • Bereitschaft zur körperlichen Arbeit
  • guter Geschmacks- und Geruchssinn
  • Selbstständigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Aufgeschlossenheit beim Umgang mit Kunden

Ausbildungsdauer

  • drei Jahre
  • unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich

Ausbildungsbetrieb

  • Ausbildung nur in anerkannten Ausbildungsstätten
  • duale Ausbildung, d. h. betriebliche und schulische Ausbildung verlaufen parallel
  • zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Auszubildenden wird ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen
  • die Bildungsberater der Landkreise sind bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb behilflich (Adressen unter Ausbildungsberatung)

Berufsschule

  • die berufsschulische Ausbildung der Winzer aus Sachsen erfolgt in Rheinland-Pfalz.
  • betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen im Ausbildungsbetrieb
  • Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion
  • Traubenerzeugung
  • Kellerwirtschaft
  • Vermarkten betrieblicher Erzeugnisse
     

2.1  Überbetriebliche Ausbildung

  • ergänzt und vertieft die im Betrieb und der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse
  • nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung - Überbetriebliche Ausbildung
     

2.2  Berichtsheftführung/Schriftlicher Ausbildungsnachweis

Dem Lehrling und Umschüler wird empfohlen, das berufsspezifische Berichtsheft aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup (http://www.lv-berichtshefte.de/) als wertvolle Lern- und Arbeitshilfe zu führen.

Hinweis: In den gedruckten Berichtsheften wird im Teil III bei der Unfallverhütung noch nicht die globale Harmonisierung der Gefahrstoffkennzeichnung berücksichtigt. Da hierfür inzwischen alle Übergangsfristen ausgelaufen sind, finden bei allen Kennzeichnungen entsprechender Stoffe nur noch die Gefahrenpiktogramme Anwendung. Deren Kenntnis muss demzufolge von jedem Auszubildenden erwartet werden. Bitte im Berichtsheft enthaltene veraltete Arbeitsblätter austauschen.

Informationen zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes finden sie im Merkblatt "Hinweise zur Berichtsheftführung".

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung. Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung nach § 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz ist der geführte schriftliche Ausbildungsnachweis (Bestandteil des empfohlenen Berichtsheftes). Das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen dient dabei folgenden Zielen:

  • Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule wird für alle Beteiligten nachvollziehbar und nachweisbar gemacht.
  • Aus den Aufzeichnungen muss erkennbar sein, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß der jeweiligen Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
  • Auszubildende und Ausbilder werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
  • Im Streitfall zwischen Ausbildendem und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis und Orientierungshilfe über den Ausbildungsverlauf dienen.

Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde der schriftliche Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.

Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.

Berufsschulen:

  • In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
  • Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
  • Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
  • Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
  • Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Überbetriebliche Ausbildung:

Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.

Berufsschulen:

In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§ 28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.

Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.

Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.

Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.

Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Für die Ausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin gibt es folgende Berufsschulstandorte, die gewählte Fachrichtung muss bei der Anmeldung berücksichtigt werden.

Überbetriebliche Ausbildung:

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.

Durchführungsorte in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)

Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Galabau)

Durchführungsort in den Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus sowie der Friedhofsgärtnerei:

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)

Kurse für den Beruf Winzer/-in (Dauer jeweils 1 Woche)

Durchführungsorte (s. Tabelle):
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
Bauernverband Oberlausitz e.V., Ausbildungsstätte Rosenhain  (BVOL Rosenhain)
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Veitshöchheim (Veitshöchheim)

Lehrgänge 1. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Reparaturen im Weinbaubetrieb LfULG, Pillnitz

 

Lehrgänge 2. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Geräte der Außenwirtschaft LfULG, Pillnitz
Traktoren BVOL Rosenhain
Technik der Kellerwirtschaft Veitshöchheim

 

Lehrgänge 3. Lehrjahr Überbetriebliche Ausbildungsstätte
Grundbaukurskurs fachrichtungsspezifisches Beraten und Verkaufen LfULG, Pillnitz
Integrierter Pflanzenschutz LfULG, Pillnitz

Zwischenprüfung

  • Zur Ermittlung des Ausbildungsstands wird eine Zwischenprüfung durchgeführt.

Abschlussprüfung

  • Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung, bei der die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse sowie der Berufsschulstoff praktisch und schriftlich geprüft werden.

Ausbildungsberatung/ -betriebe, Berufsschulen

Informationen zur Berufsausbildung

Formulare / Merkblätter

Individueller Ausbildungsplan

Berichtsheftführung

Das vorgeschriebene Berichtsheft für den Ausbildungsberuf ist unter der folgenden Adresse erhältlich:

Landwirtschaftsverlag
Postfach 480210
48165 Münster

Tel.: 02501/8010
Fax: 02501/801204

Gesetze / Verordnungen

 

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Diana Rennert

Telefon: +49 351 8928-3409

Telefax: +49 351 8928-3499

E-Mail: diana.rennert@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

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