Fischwirt/in
Aktuelles
Informationen des Bundesinstitutes für Berufsbildung zur Neuordnung der Ausbildungs- und Prüfungsinhalte des Berufes mit den künftigen Fachrichtungen »Aquakultur und Binnenfischerei« sowie »Küstenfischerei und kleine Hochseefischerei«.
Die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fischwirt/in tritt am 1. August 2016 in Kraft.
Fischwirte arbeiten an den vielen Seen, Flüssen und Teichen in ganz Deutschland. Der Beruf Fischwirt ist ein Beruf mit langer Tradition. Er erfordert ein sehr selbstständiges Arbeiten in der Natur - bei jedem Wetter und häufig mit unregelmäßiger Arbeitszeit. Zu den Tätigkeiten des Fischwirts gehören der Fang von Fischen, der Bau und die Pflege der Fanggeräte, die Aufzucht von Fischen in Teichen oder technischen Aquakulturanlagen sowie das Be- und Verarbeiten der Betriebserzeugnisse.
Die Ausbildung erfolgt ab dem Ausbildungsjahr 2016-17 in den zwei Fachrichtungen »Aquakultur und Binnenfischerei« sowie »Küstenfischerei und kleine Hochseefischerei«. Für Auszubildende, die ihre Ausbildung in Betrieben in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt oder Thüringen absolvieren, finden der theoretische Unterricht und die überbetriebliche Ausbildung (hier nur in der Fachrichtung »Aquakultur und Binnenfischerei«) in Königswartha statt. Königswartha bietet beste Voraussetzungen für eine länderübergreifende fischereiliche Ausbildung.
Hier haben vier Fischereiunternehmen ihren Sitz, die weit über 1 000 Hektar Karpfenteiche bewirtschaften. In Königswartha wirken Fachleute im Rahmen von Forschungsvorhaben an den neuesten Entwicklungen auf dem Gebiet der Binnenfischerei und des Fischartenschutzes mit. Auszubildende finden hier eine fischereitechnische Ausrüstung, die dem Stand der Technik entspricht, eine eigene Lehr- und Versuchsteichanlage und auch die Fischereibehörde des Freistaates Sachsen vor.
Anforderungen |
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Ausbildungsdauer |
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Ausbildungsbetrieb |
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Berufsschule |
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Fachrichtungen |
Ab dem Ausbildungsjahr 2016–17:
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Die Ausbildungsinhalte gliedern sich in fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende und berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Zu den fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Ausbildungsinhalten gehören:
- fischereiliche Nutztiere, Fischereibiologie sowie Gewässer als Lebensraum
- Fischfang und fischereiliche Erzeugung
- Tiergesundheit und Tierhygiene sowie Tierschutz
- Witterungs- und Umweltverhältnisse
- Ausrüstungen, Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen
- Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Produkte
- betriebliche Abläufe und Organisation, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge, fischereirelevante Rechtsnormen und Organisationsstrukturen
- qualitätssichernde Maßnahmen und Verbraucherschutz sowie
- Kundenorientierung, Marketing, Kommunikation und Information
Zu den berufsprofilgebenden Ausbildungsinhalten gehören in der
Fachrichtung: Aquakultur und Binnenfischerei
- Untersuchung und Beurteilung von Fischereigewässern
- Bau, Betrieb und Erhaltung fischereilicher Anlagen
- Bewertung, Nutzung und Wartung von Kreislaufsystemen
- Fischfang in Binnengewässern, Einsatz, Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten
- Zucht und Vermehrung, Aufzucht, Haltung, Fütterung sowie Transport von Fischen
- fischereiliche Hygienemaßnahmen, Fischkrankheiten und Schadorganismen
Fachrichtung: Küstenfischerei und kleine Hochseefischerei
- Beurteilung des Meeres für die fischereiliche Nutzung
- Einsatz, Anpassung und Instandhaltung von Fanggeräten
- Sicherheit und Verhalten an Bord
- Navigation und Wetterwarndienst
Überbetriebliche Ausbildung
- ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten
- Lehrgänge finden in der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte Königswartha und im Lehr- und Versuchsgut Köllitsch statt
- nähere Informationen unter www.smul.sachsen.de/bildung - Überbetriebliche Ausbildung
Berichtsheftführung/Schriftlicher Ausbildungsnachweis
Dem Lehrling und Umschüler wird empfohlen, das berufsspezifische Berichtsheft aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup (www.lv-berichtshefte.de/) als wertvolle Lern- und Arbeitshilfe zu führen. Hinweise zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes finden Sie im entsprechenden Merkblatt.
Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung.
Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung nach § 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz ist der geführte schriftliche Ausbildungsnachweis (Bestandteil des Berichtsheftes).
Das Führen von schriftlichen Ausbildungsnachweisen dient dabei folgenden Zielen:
- Der zeitliche und sachliche Ablauf der Ausbildung im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule wird für alle Beteiligten nachvollziehbar und nachweisbar gemacht.
- Aus den Aufzeichnungen muss erkennbar sein, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß der jeweiligen Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
- Auszubildende und Ausbilder werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
- Im Streitfall zwischen Ausbildendem und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis über den Ausbildungsverlauf dienen.
Der schriftliche Ausbildungsnachweis ist mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung bzw. Abschlussprüfung vorzulegen. Wurde der schriftliche Ausbildungsnachweis nicht ordnungsgemäß geführt, dann muss die Zulassung zur Abschlussprüfung versagt werden.
Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.
Berufsschulen:
- In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
- Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
- Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
- Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
- Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Überbetriebliche Ausbildung:
Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.
Berufsschulen:
In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§ 28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Für die Ausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin gibt es folgende Berufsschulstandorte, die gewählte Fachrichtung muss bei der Anmeldung berücksichtigt werden.
Überbetriebliche Ausbildung:
Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.
Durchführungsorte in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
Berufsbildungswerk des sächsischen Garten-, Landschafts- und Wasserbaus Sachsen e. V. (BBW Galabau)
Durchführungsort in den Fachrichtungen des Produktionsgartenbaus sowie der Friedhofsgärtnerei:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, überbetriebliche Ausbildungsstätte für Gartenbau Pillnitz (LfULG, Pillnitz)
- Organisationsplan für überbetriebliche Lehrgänge ab 2024/2025 - Gesamtübersicht für alle Berufe (*.pdf, 63,53 KB)
- Allgemeines zur Überbetrieblichen Ausbildung ÜBA
Kurse für den Beruf Fischwirt/-in (Dauer jeweils 1 Woche)
Durchführungsorte (s. Tabelle):
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch (LfULG, LVG Köllitsch)
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Fischereibehörde Königswartha (LfULG, Königswartha)
Lehrgänge 1. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Reparaturen im landwirtschaftlichen Unternehmen | LfULG, LVG Köllitsch |
Grundkurs Schweißen | LfULG, LVG Köllitsch |
Bearbeitung, Verarbeitung und Vermarktung der Betriebserzeugnisse | LfULG, Königswartha |
Lehrgänge 2. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Netzarbeiten I | LfULG, Königswartha |
Lehrgänge 3. Lehrjahr | Überbetriebliche Ausbildungsstätte |
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Netzarbeiten II | LfULG, Königswartha |
3.1 Zwischenprüfung
- Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Lehrjahres (praktischer, mündlicher und schriftlicher Teil)
3.2 Abschlussprüfung
- Abschlussprüfung (praktischer, mündlicher und schriftlicher Teil)
- Informationen zum Prüfungswesen (Anmeldetermine, Prüfungstermine)
- Fischwirtschaftsmeister/-in
- Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
- Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
- Landwirtschaftliches Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule
- Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
- nähere Information unter www.smul.sachsen.de/bildung
- Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Veranstaltungskalender unter www.smul.sachsen.de/vplan
- Ausbildungsberatung Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 0,25 MB) Stand: Juli 2024
- Berufsschule Fischwirt/in (*.pdf, 16,26 KB) Datei ist nicht barrierefrei
- Ausbildungsbetriebe Verweis zur Seite Ausbildungsbetriebe
- Ferientermine in Sachsen Verweis zum sächsischen Bildungsserver
Ausbildungsberatung/ -betriebe, Berufsschulen
- Ausbildungsberatung Verweis zur Seite Ausbildungsberatung
- Bildungsberater in den Landratsämtern (*.pdf, 0,25 MB) Stand: Juli 2024
- Berufsschule Fischwirt/in (*.pdf, 16,26 KB) Datei ist nicht barrierefrei
- Ausbildungsbetriebe Verweis zur Seite Ausbildungsbetriebe
- Ferientermine in Sachsen Verweis zum sächsischen Bildungsserver
Informationen zur Berufsausbildung
Formulare / Merkblätter
- Merkblatt zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages im Beruf Fischwirt/in (*.pdf, 0,25 MB) Ausbildungsjahr 2024/2025
- Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse gem. § 36 BBiG und Berufsausbildungsvertrag mit Vertragsbedingungen (Rechte, Pflichten)
- Änderungsvereinbarung des Berufsausbildungsvertrages inklusive Rechte und Pflichten
Individueller Ausbildungsplan
Berichtsheftführung
Das vorgeschriebene Berichtsheft für den Ausbildungsberuf ist unter der folgenden Adresse erhältlich:
Landwirtschaftsverlag
Postfach 480210
48165 Münster
Tel.: 02501/8010
Fax: 02501/801204
- http://www.lv-berichtshefte.de/ Verweis zum Landwirtschafts-verlag
- Hinweise zur Berichtsheftführung (*.pdf, 42,06 KB)
Gesetze / Verordnungen
- Das Berufsbildungsgesetz www.bmbf.bund.de
- Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fischwirt/in (vom 26. Februar 2016) (*.pdf, 0,10 MB) PDF-Download; Quelle: BBiB
- Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum/zur Fischtwirt/in www.gesetze-im-internet.de/
- Zwischenprüfung (*.pdf, 21,35 KB)
- Prüfungsordnung Berufsbildung Land-, Forst- und Hauswirtschaft – BBiGPrOLFH vom 11. Dezember 2013 (Verweis auf Revosax)
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 76 - Fischerei, Überbetriebliche Ausbildung
Ines Matko
Besucheradresse:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: (035931) 296-45
Telefax: (035931) 296-11
E-Mail: Ines.Matko@smekul.sachsen.de
Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de