Fachkraft Agrarservice
Fachkräfte Agrarservice werden in größeren landwirtschaftlichen Betrieben des Pflanzenbaus und in landwirtschaftlichen Lohnunternehmen ausgebildet. Das Bedienen und Führen landwirtschaftlicher Maschinen und Geräte gehört zu den Hauptaufgaben des Berufes. Dabei kennt sich die Fachkraft mit modernster Technik und Elektronik aus und pflegt, wartet und hält sie in der betriebseigenen Werkstatt instand. Außerdem spielen in der Ausbildung der Anbau, die Ernte und die Lagerung landwirtschaftlicher Nutzpflanzen eine Rolle.
Die Fachkraft bietet Ihre Arbeitskraft und die vorhandene (Spezial-)Technik anderen Betrieben als Dienstleistung an. Dies setzt als Besonderheit in diesem Berufsbild Kommunikationsbereitschaft im Umgang mit Kunden und Geschäftspartnern sowie Erfahrungen in der Angebotserstellung und -abwicklung voraus.
- Schulabschluss: keine Beschränkung; mindestens Hauptschulabschluss empfehlenswert
- technisches Grundverständnis und Begeisterung für Agrartechnik
- Akzeptanz unregelmäßiger Arbeitszeiten während der Saison
- Organisationstalent, Flexibilität
- Naturverbundenheit und ökologisches Verständnis
- Zuverlässigkeit und persönliches Engagement
- Freude am Umgang mit Kunden
Zur weiteren Orientierung ist ein Praktikum z. B. in den Schulferien ratsam. Dies ermöglicht das Kennenlernen eines Pflanzenbaubetriebes bzw. landwirtschaftlichen Lohnunternehmens und dessen Tätigkeiten.
- Die Ausbildung findet ausschließlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.
- Der Jugendliche bewirbt sich bei einem Ausbildungsbetrieb. Gemeinsam wird vor Beginn der Ausbildung ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen. Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen. Der Ausbildungsbetrieb meldet den Jugendlichen in der Berufsschule an.
- In der Regel beginnt die Ausbildung im August bzw. September.
- Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre. Die Ausbildungszeit kann von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Im Allgemeinen gilt dies bei Nachweis der Hochschul-/Fachhochschulreife bzw. einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.
- Im Ausbildungsbetrieb werden die fachpraktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt.
Listen mit anerkannten Ausbildungsbetrieben, sortiert nach Landkreis und Beruf und Fachrichtung
Der Inhalt des Berufsausbildungsvertrages ist im Berufsbildungsgesetz (§ 11 BBiG) geregelt. Der Vertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt.
Alle Informationen zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrages sowie zum Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses sind in einem Merkblatt zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrags im Beruf Fachkraft Agrarservice im Ausbildungsjahr 2025/2026 zusammengefasst.
Berufsausbildungsvertrag mit Vertragsbedingungen (Rechte, Pflichten)
Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen im bestehenden Ausbildungsvertrag sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.
Die Ausbildungsordnung ist der gesetzliche Rahmen für die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice und gilt bundesweit.
Dort enthalten ist der Ausbildungsrahmenplan. Er beschreibt die Kenntnisse und Fertigkeiten, die während der Ausbildungszeit erworben werden.
Die Ausbildung zur Fachkraft Agrarservice erfolgt beispielhaft in jeweils mindestens drei Kulturen in der Pflanzenproduktion.
Es können folgende Kulturen gewählt werden:
1. Halmfrucht
2. Hackfrucht
3. Grünland
4. Futterpflanzen
5. Ölfrüchte
6. Sonderkulturen
Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für den Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan erstellen.
Der Ausbildungsplan soll dem Auszubildenden verdeutlichen was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar. Der Ausbildungsbetrieb soll den Ausbildungsplan in regelmäßigen Abständen mit dem Auszubildenden besprechen.
Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Ohne diesen Nachweis werden Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen (§ 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz). In Form von Tages- oder Wochenberichten dokumentiert der Auszubildende das Ausbildungsgeschehen im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule. Der Ausbildungsnachweis soll vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet werden. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.
Ergänzend dazu kann der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden das Führen eines Berichtsheftes vereinbaren. Das Berichtsheft besteht aus folgenden weiteren Teilen:
- Erfahrungsberichte, Leittexte, Arbeitsvorhaben
- Unfallverhütung
- Aufzeichnungen zum Ausbildungsbetrieb
- Pflanzenkenntnisliste/Informationen zum Anlegen eines Herbariums
Es wird empfohlen, das Berichtsheft inkl. Ordner aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup zu verwenden.
Link zum Bestellen: Berichtsheft Fachkraft Agrarservice
Informationen zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes sind im Merkblatt »Hinweise zur Berichtsheftführung« zu finden.
Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung. Diese Ziele sollen damit erreicht werden:
- Aus den Aufzeichnungen wird erkennbar, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
- Auszubildende und Ausbildungsbetrieb werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von Individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
- Im Streitfall zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis des Ausbildungsverlaufes dienen.
Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.
Berufsschulen:
- In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
- Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
- Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
- Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
- Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.
Für die Ausbildung zur Fachkraft Agrarservice gibt es folgenden Berufsschulstandort:
Berufliches Schulzentrum Wurzen - Außenstelle Domplatz, Domplatz 7, 04808 Wurzen, Telefon: 03425 909210, E-Mail: sekretariat.dom@bsz-wurzen.de Internet: https://bsz-wurzen.agrarbildung.de
Überbetriebliche Ausbildung:
- Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
- Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt.
- Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
- Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart.
- Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.
Durchführungsorte:
• Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch (LfULG, LVG Köllitsch)
• Bauernverband Oberlausitz Ausbildungsstätte Rosenhain (BVOL Rosenhain)
Weiterführende Informationen zur ÜbA sind hier zu finden:
Organisationsplan für überbetriebliche Lehrgänge ab 2024/2025
Zwischenprüfung
Über die Zwischenprüfung wird der momentane Leistungsstand des Auszubildenden nach der ersten Hälfte der Ausbildung bestimmt. Die Zwischenprüfung findet am Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Der Auszubildende erhält die Möglichkeit sich auf die Prüfungssituation einzustellen. Damit kann die Zwischenprüfung als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen.
Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt.
Schriftlich werden Aufgaben aus folgenden Themengebieten gestellt:
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Dienstleistung, Kommunikation und Information
- Pflanzenbau
- Agrartechnik
Die Prüfung im Bereich Pflanzenbau und Agrartechnik wird praktisch in Form von zwei Arbeitsaufgaben einschließlich eines Fachgesprächs durchgeführt. Dabei soll der Prüfling nachweisen, dass er pflanzenbauliche Arbeiten fachgerecht durchführen und die dafür erforderliche Technik gezielt zusammenstellen, einsatzfertig machen, einsetzen und warten kann. Am Tag der Zwischenprüfung findet auch eine Kontrolle der Berichtshefter durch die zuständige Stelle statt.
Abschlussprüfung
Für die Teilnahme an der beruflichen Abschlussprüfung muss eine Zulassung erfolgen. Für die Zulassung wird geprüft, ob das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist, ob die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich) und ob der schriftliche Ausbildungsnachweis entsprechend den Anforderungen vollständig geführt ist.
Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht hat.
In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an. In der schriftlichen Prüfung sind Arbeiten in Dienstleistung, Kommunikation und Information, im Pflanzenbau und in Agrartechnik sowie in Wirtschafts- und Sozialkunde zu schreiben. In der betrieblichen/praktischen Prüfung muss eine Arbeitsaufgabe im Pflanzenbau und eine Arbeitsaufgabe in der Agrartechnik geplant, durchgeführt und kontrolliert werden. Zu jeder Arbeitsaufgabe wird auch ein Prüfungsgespräch geführt.
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss »Fachkraft Agrarservice«. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe vier eingeordnet.
Prüfungsabnahme
Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung werden von einem berufsständischen Prüfungsausschuss abgenommen. Die Prüfungsausschüsse im Beruf Fachkraft Agrarservice sind auf Landkreisebene organisiert. Ansprechpartner/in ist der/die Bildungsberater/in.
Aufstiegsfortbildungen
- Agrarservicemeister/-in
- Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
- Staatlich geprüfte/r Techniker/-in für Landbau
- Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
- Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
- Fachhochschul- oder Hochschulstudium
- Berufsbildungsgesetz Verweis zu www.gesetze-im-internet.de
- Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice Verweis zu www.gesetze-im-internet.de
- Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zur Fachkraft Agrarservice Verweis zu www.gesetze-im-internet.de
- Prüfungsverordnung Land-, Forst- und Hauswirtschaft Verweis zu www.revosax.sachsen.de
Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater der zuständigen Stellen in den Landkreisen zur Verfügung. Diese sind Ansprechpartner in allen Fragen um Ausbildung und können Auskünfte zu Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben.
Die Kontaktdaten finden sie hier.
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Tina Sauer
Besucheradresse:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: 0351 8928-3410
Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: tina.sauer@smekul.sachsen.de
Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de