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Pferdewirt/-in

Der Beruf des Pferdewirtes verbindet die Leidenschaft für Pferde mit einem vielseitigen Arbeitsalltag in der Natur. Ob in der Pferdezucht, der klassischen Reitausbildung oder im Pferdesport – Pferdewirte sind im direktem Kontakt mit den Tieren und gestalten aktiv deren Alltag. Neben der Pflege der Pferde gehören auch das Training und die Organisation des Pferdebetriebs zu den Aufgaben. Wer gerne Verantwortung übernimmt, sich für Pferde begeistert und den Kontakt mit Menschen schätzt, findet in diesem Beruf eine erfüllende und abwechslungsreiche Tätigkeit.

  • Schulabschluss: keine Beschränkung; mindestens Hauptschulabschluss empfehlenswert
  • Erfahrung im Umgang mit Pferden
  • Reiterliche Vorkenntnisse und Fertigkeiten
  • körperliche Fitness und Ausdauer bei der Versorgung der Tiere
  • Teamfähigkeit, Leidenschaft und Naturverbundenheit
  • Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit im Umgang mit den anvertrauten Tieren
  • Beobachtungsgabe für Tiergesundheit
  • betriebswirtschaftliches Verständnis für das Business
  • Kundenfreundlichkeit, Freude am Umgang mit Menschen
  • Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten, die Arbeit mit der Natur und den Tieren hält oft auch Unvorhergesehenes bereit

Zur weiteren Orientierung ist ein Praktikum z. B. in den Schulferien ratsam. Dies ermöglicht das Kennenlernen eines Pferdebetriebes und dessen Tätigkeiten.

  • Die Ausbildung findet ausschließlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.
  • Der Jugendliche bewirbt sich bei einem Ausbildungsbetrieb.
  • Gemeinsam wird vor Beginn der Ausbildung ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
  • Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen Der Ausbildungsbetrieb meldet den Jugendlichen in der Berufsschule an.
  • In der Regel beginnt die Ausbildung im August.
  • Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre.
  • Die Ausbildungszeit kann von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Im Allgemeinen gilt dies bei Nachweis der Hochschul-/Fachhochschulreife bzw. einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.
  • Im Ausbildungsbetrieb werden die fachpraktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt.

Sachsens Pferdehaltung ist überwiegend kleinteilig strukturiert und durch private Einzelhaltung dominiert. Im Beruf des Pferdewirtes kann zwischen fünf Fachrichtungen gewählt werden. Mehrheitlich findet die Ausbildung in der Fachrichtung Pferdehaltung und Service statt.

Bei der Auswahl eines Ausbildungsbetriebes muss die gewünschte Fachrichtung berücksichtigt werden.

Folgender Link führt zu Listen mit anerkannten Ausbildungsbetrieben, sortiert nach Landkreis sowie Beruf und Fachrichtung.

Ausbildungsbetriebe

Der Inhalt des Berufsausbildungsvertrages ist im Berufsbildungsgesetz (§ 11 BBiG) geregelt. Der Vertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt. Der Ausbildungsvertrag ist entsprechend der gewählten Fachrichtung abzuschließen.

Alle Informationen zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrages sowie zum Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses sind in einem Merkblatt zusammengefasst.

Merkblatt zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrages Pferdewirt/Pferdewirtin 2025

Berufsausbildungsvertrag mit Vertragsbedingungen (Rechte, Pflichten)

Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.

Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen im bestehenden Ausbildungsvertrag sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.

Änderungsvereinbarung des Berufsausbildungsvertrages inklusive Rechte und Pflichten

Die Ausbildungsordnung ist der gesetzliche Rahmen für die Berufsausbildung zum Pferdewirt/in und gilt bundesweit.
Dort enthalten ist der Ausbildungsrahmenplan. Er beschreibt die Kenntnisse und Fertigkeiten, die während der Ausbildungszeit erworben werden.

Wegen der vielfältigen und teils auch unterschiedlichen Aufgaben des Pferdewirts gibt es für jede der fünf Fachrichtungen einen eigenen Ausbildungsrahmenplan. Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für den Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan erstellen.

Pferdehaltung und Service

Schwerpunkte sind das Bewegen von Pferden im Reiten oder Fahren und Arbeiten an der Longe sowie die Beratung von Kunden und die kundenorientierte Anlagenbewirtschaftung. Weitere wichtige Ausbildungsinhalte sind die individuelle Pferdefütterung, Futtergewinnung und -beschaffung sowie das Stall- und Weidemanagement.

Ausbildungsplan Pferdehaltung und Service

Spezialreitweisen

Umfasst die Einsatzgebiete Westernreiten und Gangreiten. Die Grunderziehung und -ausbildung von Pferden in einer Spezialreitweise. Die Arbeit mit Reitern und Reiterinnen in einer Spezialreitweise stehen hier im Mittelpunkt. Weitere wichtige Ausbildungsinhalte sind die Wettbewerbsvorbereitung und der Einsatz in Prüfung einer Spezialreitweise sowie die Beurteilung von Pferden in einer Spezialreitweise.
Für das Einsatzgebiet Gangreiten gibt es in Sachsen keinen anerkannten Ausbildungsbetrieb.

Ausbildungsplan Westernreiten

Ausbildungsplan Gangreiten

Klassische Reitausbildung

Im Fokus steht die vielseitige, klassische Grundausbildung des Pferdes sowie die zielgruppenorientierte Ausbildung von Reiterinnen und Reitern. Die funktionelle Pferdebeurteilung, die Vorbereitung und Vorstellung von Pferden bei Leistungsprüfungen stehen hier im Vordergrund.

Ausbildungsplan Klassische Reitausbildung

Pferdezucht

Zentrale Ausbildungsinhalte sind die Reproduktion und Aufzucht sowie die Zuchtmethoden, Zuchtplanung und Zuchthygiene. Weiterhin geht es um die Vorbereitung und Vorstellung von Pferden bei Leistungsprüfungen sowie um die funktionelle Pferdebeurteilung.

Ausbildungsplan Pferdezucht

Pferderennen

Diese Fachrichtung umfasst die Einsatzgebiete Trabrennfahren und Rennreiten. Schwerpunkte der Ausbildung sind das Training von Rennpferden sowie die Vorbereitung und Teilnahme an Pferderennen. Die Gesundheit, Ernährung und Fitness der Rennreiterin oder des Rennreiters bzw. der Rennfahrerin oder des Rennfahrers sowie die Beurteilung des Leistungsvermögens von Rennpferden sind hier wichtige Ausbildungsinhalte.

Ausbildungsplan Trabrennfahren

Ausbildungsplan Rennreiten

Der Ausbildungsplan soll dem Auszubildenden verdeutlichen was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar. Der Ausbildungsbetrieb soll den Ausbildungsplan in regelmäßigen Abständen mit dem Auszubildenden besprechen.

Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Ohne diesen Nachweis werden Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen (§ 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz). In Form von Tages- oder Wochenberichten dokumentiert der Auszubildende das Ausbildungsgeschehen im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule. Der Ausbildungsnachweis soll vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet werden. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.

Ergänzend dazu kann der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden das Führen eines Berichtsheftes vereinbaren. Das Berichtsheft besteht ausfolgenden weiteren Teilen:

  • Erfahrungsberichte, Leittexte, Arbeitsvorhaben
  • Unfallverhütung
  • Aufzeichnungen zum Ausbildungsbetrieb
  • Pflanzenkenntnisliste/Informationen zum Anlegen eines Herbariums

Es wird empfohlen, das Berichtsheft inkl. Ordner aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup zu verwenden.

Link zum Bestellen: Berichtsheft für die Ausbildung

Informationen zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes sind im Merkblatt »Hinweise zur Berichtsheftführung« zu finden.

Pflanzenkenntnisliste (pdf,0,40 MB)

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung. Diese Ziele sollen damit erreicht werden:

  • Aus den Aufzeichnungen wird erkennbar, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
  • Auszubildende und Ausbildungsbetrieb werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von Individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
  • Im Streitfall zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis des Ausbildungsverlaufes dienen.

Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.

Berufsschulen:

  • In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§ 28 Berufsschulpflicht), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
  • Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
  • Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
  • Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.

Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Für die Ausbildung zum/zur Pferdewirt/in gibt es einen Berufsschulstandort in Dresden-Altroßthal.

Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.

  • Die ÜbA-Lehrgänge finden je nach Fachrichtung in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt.
  • Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils zehn Tage.
  • Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart.
  • Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.

Die ÜbA-Lehrgänge im Beruf Pferdewirt/in dienen als unmittelbare Prüfungsvorbereitung für die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung. Jeweils am Ende der zweiten Lehrgangswoche schließen sich die praktisch durchzuführenden Prüfungen an. Die Teilnahme an den Angeboten der ÜbA wird daher dringend empfohlen.

ÜbA-Lehrgänge nach Ausbildungsjahren im Ausbildungsberuf Pferdewirt/in

Fachrichtung ÜbS 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
Pferdehaltung und Service Moritzburg Grundlehrgang Pferdehaltung, -zucht und Service (9Tage) Vertiefungslehrgang Pferdehaltung und Service (9 Tage)
Pferdezucht Moritzburg/ Graditz Grundlehrgang Pferdehaltung, -zucht und Service (2 Wochen) Vertiefungslehrgang Pferdezucht (8 Tage)
Klassische Reitausbildung Warendorf Grundlehrgang Klassische Reitausbildung (1 Woche) Vertiefungslehrgang Klassische Reitausbildung (2 Wochen)
Pferderennen Langenfeld Rennreiten (3 Wochen)  

Weiterführende Informationen zur ÜbA sind hier zu finden:

Organisationsplan für überbetriebliche Lehrgänge ab 2024/2025 - Gesamtübersicht für alle Berufe (*.pdf, 63,53 KB)

Zwischenprüfung

Über die Zwischenprüfung wird der momentane Leistungsstand des Auszubildenden nach der ersten Hälfte der Ausbildung bestimmt. Die Zwischenprüfung findet im Verlauf des zweiten Ausbildungsjahres statt. Der Auszubildende erhält die Möglichkeit sich auf die Prüfungssituation einzustellen. Damit kann die Zwischenprüfung als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen.

Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt. Inhaltlich sind Aufgaben ausfolgenden Themengebieten zu bearbeiten:

Pferdehaltung und Pferdegesundheit (Arbeitsaufgabe mit Fachgespräch und schriftliche Prüfung)

  • Pferde identifizieren und beurteilen
  • Gesundheits- und Ernährungszustand von Pferden beurteilen
  • Futtermittel auswählen, deren Qualität beurteilen und Fütterungen durchführen
  • Haltungsbedingungen beurteilen
  • Pferde pflegen, versorgen und bewegen
  • Wirtschafts-und Sozialkunde

Pferde bewegen (Arbeitsaufgabe mit Fachgespräch)

  • Umgang mit Pferden, Pferde ausrüsten und vorstellen
  • Erziehung und Ausbildung von Pferden

Am Tag der Zwischenprüfung findet auch eine Kontrolle der Berichtshefter durch die zuständige Stelle statt.

Abschlussprüfung

Für die Teilnahme an der beruflichen Abschlussprüfung muss eine Zulassung erfolgen. Für die Zulassung wird geprüft, ob das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist, ob die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich) und ob der schriftliche Ausbildungsnachweis entsprechend den Anforderungen vollständig geführt ist.

Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht hat.

In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an. Die Abschlussprüfungen werden fachrichtungsbezogen durchgeführt.

In der Fachrichtung Pferdehaltung und Service besteht die Abschlussprüfung ausfolgenden Prüfungsbereichen und Prüfungsinstrumenten:

  • Kundenberatung und – ausbildung – Arbeitsaufgabe und auftragsbezogenes Fachgespräch
  • Bewegen von Pferden - Arbeitsaufgabe und auftragsbezogenes Fachgespräch
  • Haltung und Versorgung von Pferden - Arbeitsaufgabe und auftragsbezogenes Fachgespräch
  • Betriebsorganisation – schriftliche Prüfung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde – schriftliche Prüfung.

In der Fachrichtung Pferdezucht besteht die Abschlussprüfung ausfolgenden Prüfungsbereichen und Prüfungsinstrumenten:

  • Durchführung von Zuchtmaßnahmen - Arbeitsaufgabe und auftragsbezogenes Fachgespräch
  • Haltung und Betreuung von Zuchtpferden - Arbeitsaufgabe und auftragsbezogenes Fachgespräch
  • Vorstellen von Pferden - Arbeitsaufgabe und auftragsbezogenes Fachgespräch
  • Planung und Organisation der Pferdezucht – schriftliche Prüfung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde – schriftliche Prüfung

In der Fachrichtung Spezialreitweisen besteht die Abschlussprüfung ausfolgenden Prüfungsbereichen und Prüfungsinstrumenten:

  • Pferdehaltung und –gesundheit - Arbeitsaufgabe und auftragsbezogenes Fachgespräch
  • Ausbildung von Pferden - Arbeitsaufgabe und auftragsbezogenes Fachgespräch
  • Ausbildung und Beratung von Reitern und Reiterinnen - Arbeitsaufgabe und auftragsbezogenes Fachgespräch
  • Planung und Organisation – schriftliche Prüfung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde – schriftliche Prüfung

Die Abschlussprüfungen in den Fachrichtungen Klassische Reitausbildung sowie Pferderennen werden in Nordrhein-Westfalen abgenommen.

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss „Pferdewirt/Pferdewirtin mit Angabe der Fachrichtung“. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe vier eingeordnet.

Prüfungsausschuss

Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung werden je nach Fachrichtung von einem berufsständischen Prüfungsausschuss abgenommen. In Sachsen gibt es zwei Prüfungsausschüsse. Prüfungsausschuss Haltung und Service und Prüfungsausschuss Spezialreitweisen (Westernreiten).

Ansprechpartner ist Ines Clausnitzer Ines - Referat 91 Berufliche Bildung, Zuständige Stelle (siehe Kontaktdaten)

Prüfen und geprüft werden (Verweis zur Seite Prüfungswesen)

nichtbestandene Abschlussprüfung

Im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung endet zunächst das Ausbildungsverhältnis an dem im Ausbildungsvertrag vereinbarten Termin.

Jedem Auszubildenden steht jedoch das Recht zu, die Abschlussprüfung zwei mal zu wiederholen. Dafür kann der Auszubildende vom Ausbildungsbetrieb eine Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens aber um 1 Jahr verlangen.

Dabei gilt weiter die Berufsschulpflicht. Der Ausbildungsbetrieb meldet den Auszubildenden bei der Berufsschule für die Verlängerung neu an.

Bestandene Prüfungsleistungen können, auf Antrag des Auszubildenden, übernommen werden. Für die Übernahme muss sich der Auszubildende innerhalb von zwei Jahren, gerechnet vom Tag der Beendigung der nicht bestandenen Abschlussprüfung, erneut zur Wiederholungsprüfung anmelden. Andernfalls müssen alle Prüfungsleistungen erneut abgelegt werden.

vorzeitige Abschlussprüfung

Gemäß § 45 Abs. 1 BBiG kann der Auszubildende vor Ablauf seiner Ausbildungszeit, jedoch nicht mehr als sechs Monate vor Ausbildungsende, zur Abschlussprüfung zugelassen werden.

Eine vorzeitige Zulassung ist gerechtfertigt, wenn der Auszubildende in der Zwischenprüfung, in der Praxis (Ausbildungsbetrieb/Überbetriebliche Ausbildung) und in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen (Notendurchschnitt besser als 2,49) nachweist. Es muss zu erwarten sein, dass das Ausbildungsziel auch in der verkürzten Zeit erreicht werden kann. Der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis ist vorzulegen.

Aufstiegsfortbildungen

  • Pferdewirtschaftsmeister/in
  • Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/in für Landwirtschaft",
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/in für Landbau
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt für Agrarwirtschaft
  • Fachhochschul- oder Hochschulstudium
  • Fortbildung im sportlichen Bereich (Trainer u. a.)

Anpassungsfortbildungen

Weiterbildungsangebote des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie unter www.smul.sachsen.de/vplan 

Weiterbildungsangebote Verbände

Startseite | Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V. | Pferdezucht in Sachsen und Thüringen (pferde-sachsen-thueringen.de)

Aus- und Fortbildung von Ausbildern im Pferdesport | Landesverband Pferdesport Sachsen (pferdesport-sachsen.de)

Grüner Bildungskatalog | Bildungsserver Agrar

Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater der zuständigen Stellen in den Landkreisen zur Verfügung. Diese können Auskünfte zu Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben.

Die Kontaktdaten finden sie hier.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Ines Clausnitzer

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: (0351) 8928-3412

Telefax: (0351) 8928-3499

E-Mail: Ines.Clausnitzer@smul.sachsen.de

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