Hauptinhalt

Tierwirt/-in

Die zunehmende Spezialisierung der landwirtschaftlichen Betriebe, vor allem in der tierischen Produktion, erfordert eng am Tier ausgebildete Fachkräfte. Dem trägt die Ausbildung zum Tierwirt mit ihren fünf Fachrichtungen Rinder-, Schweine- und Geflügelhaltung sowie Schäferei und Imkerei Rechnung. Tierwirte halten, füttern, pflegen und züchten landwirtschaftliche Nutztiere in Tierhaltungsbetrieben. Zudem kennen sie sich mit der Gewinnung und der richtigen Lagerung tierischer Produkte wie Milch, Fleisch, Eier oder Honig aus und wissen, wie man diese für den Verkauf vorbereitet. Da die Ansprüche der Verbraucher an die Qualität und Herstellung tierischer Erzeugnisse ständig steigen, kommt der art- und tierschutzgerechten Haltung und der Beachtung des Verbraucherschutzes bei der Vermarktung eine besondere Bedeutung zu.

  • Schulabschluss: keine Beschränkung; mindestens Hauptschulabschluss empfehlenswert
  • Freude am Umgang mit Tieren
  • Interesse an den Lebensgewohnheiten und Verhaltensweisen von Tieren
  • genaue Beobachtungsgabe, um das Wohlergehen des Tierbestandes überwachen zu können
  • robuste, körperliche Verfassung
  • schnelles Reaktionsvermögen, Ausgeglichenheit, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • technisches Verständnis; in modernen Tierhaltungsbetrieben werden z. B. die Fütterung, Entmistung, Milchgewinnung oder auch das Stallklima bereits computergesteuert bzw. automatisiert betrieben
  • Interesse an biologischen Vorgängen im Tier und tiermedizinischen Behandlungsmethoden
  • betriebswirtschaftliches Verständnis für die Vermarktung der erzeugten Produkte
  • Akzeptanz unregelmäßiger Arbeitszeiten, die Arbeit mit der Natur und den Tieren hält oft auch Unvorhergesehenes bereit

Zur weiteren Orientierung ist ein Praktikum z. B. in den Schulferien ratsam. Dies ermöglicht das Kennenlernen eines Tierhaltungsbetriebes und dessen Tätigkeiten.

  • Die Ausbildung findet ausschließlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.
  • Der Jugendliche bewirbt sich bei einem Ausbildungsbetrieb.
  • Gemeinsam wird vor Beginn der Ausbildung ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
  • Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen Der Ausbildungsbetrieb meldet den Jugendlichen in der Berufsschule an.
  • In der Regel beginnt die Ausbildung im August bzw. September.
  • Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre.
  • Die Ausbildungszeit kann von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Im Allgemeinen gilt dies bei Nachweis der Hochschul-/Fachhochschulreife bzw. einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.

In Sachsen dominieren die Ausbildungsbetriebe, die eine Ausbildung zum Tierwirt in der Fachrichtung Rinderhaltung anbieten. Traditionell sind in den Gebirgslagen mit hohem Grünlandanteil viele Betriebe mit Milchvieh- und/oder Mutterkuhhaltung zu finden. Ausbildungsverhältnisse mit spezialisierten Betrieben mit der Ausrichtung auf Schweine-, Geflügel- und Schafhaltung spielen hingegen zahlenmäßig eine untergeordnete Rolle. Dabei werden in Sachsen Schweine vornehmlich in großen Beständen (Betriebe mit mehr als 5.000 Tieren) und in den nördlicher gelegenen Landkreisen gehalten. Die Haltung von Schafen ist in allen Regionen Sachsens vertreten. Schwerpunkte beim Geflügel sind die Landkreise Nordsachsen, der Erzgebirgskreis und Meißen. Eine Imkerei-Ausbildung hat zuletzt im Jahr 2006 stattgefunden, mit nur einem anerkannten Ausbildungsbetrieb für ganz Sachsen.

Im Ausbildungsbetrieb werden die fachpraktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt.

Folgender Link führt zu Listen mit anerkannten Ausbildungsbetrieben, sortiert nach Landkreis und Beruf und Fachrichtung.

Der Inhalt des Berufsausbildungsvertrages ist im Berufsbildungsgesetz (§ 11 BBiG) geregelt. Der Vertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt.
Alle Informationen zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrages sowie zum Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses sind in einem Merkblatt zusammengefasst.

Merkblatt zum Ausfüllen des Berufsausbildungsvertrags im Beruf Tierwirt/in, Ausbildungsjahr 2025

Berufsausbildungsvertrag mit Vertragsbedingungen (Rechte, Pflichten)

Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen im bestehenden Ausbildungsvertrag sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.

Änderungsvereinbarung des Berufsausbildungsvertrages inklusive Rechte und Pflichten

Die Ausbildungsordnung ist der gesetzliche Rahmen für die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin und gilt bundesweit.

Dort enthalten ist der Ausbildungsrahmenplan. Er beschreibt die Kenntnisse und Fertigkeiten, die während der Ausbildungszeit erworben werden. Für jede Fachrichtung gibt es einen eigenen Ausbildungsrahmenplan.
Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für den Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan erstellen.

Die Ausbildung in der Fachrichtung Rinderhaltung umfasst Arbeiten in allen Altersstufen des Rinderbestandes, sowie die Milchgewinnung und -lagerung und die Weidehaltung.
Fachrichtung Rinderhaltung (Beispiel)

Vom Ferkel über die Sau bis zum Mastschwein. Diese unterschiedlichen Haltungssysteme werden in der Fachrichtung Schweinehaltung durchlaufen.
Fachrichtung Schweinehaltung (Beispiel)

Neben den Entwicklungsstufen beim Heranwachsen von Geflügel, spielen auch die Eiersortierung und -lagerung sowie die Schlachtung und Schlachtkörperaufbereitung in der Ausbildung der Fachrichtung Geflügelhaltung eine Rolle.
Fachrichtung Geflügelhaltung (Beispiel)

In der Fachrichtung Schäferei wird in allen Altersstufen eines Schafbestandes ausgebildet. Hinzu kommen das Hüten der Schafe, die Gewinnung von Fleisch und Wolle sowie die Durchführung von Landschaftspflegemaßnahmen.
Fachrichtung Schäferei (Beispiel)

Welche Arbeiten im Jahresverlauf im Umgang mit Bienenvölkern anfallen, wird in der Fachrichtung Imkerei vermittelt. Dazu zählen u. a. auch die Ablegerbildung und Königinnenaufzucht. Die Ausbildung beinhaltet ebenso die Honiggewinnung, -lagerung und -vermarktung.
Fachrichtung Imkerei (Beispiel)

Der Ausbildungsplan soll dem Auszubildenden verdeutlichen was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar. Der Ausbildungsbetrieb soll den Ausbildungsplan in regelmäßigen Abständen mit dem Auszubildenden besprechen.

  • Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen.
  • Ohne diesen Nachweis werden Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen (§ 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz).
  • In Form von Tages- oder Wochenberichten dokumentiert der Auszubildende das Ausbildungsgeschehen im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule.
  • Der Ausbildungsnachweis soll vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet werden.
  • Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.

Ergänzend dazu kann der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden das Führen eines Berichtsheftes vereinbaren. Das Berichtsheft besteht ausfolgenden weiteren Teilen:

  • Erfahrungsberichte, Leittexte, Arbeitsvorhaben
  • Unfallverhütung
  • Aufzeichnungen zum Ausbildungsbetrieb
  • Pflanzenkenntnisliste/Informationen zum Anlegen eines Herbariums

Es wird empfohlen, das Berichtsheft inkl. Ordner aus dem Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup zu verwenden.
Link zum Bestellen: Berichtsheft Tierwirt inkl. Ordner BuchWELTshop

Informationen zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes sind im Merkblatt »Hinweise zur Berichtsheftführung« zu finden.

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung. Diese Ziele sollen damit erreicht werden:

  • Aus den Aufzeichnungen wird erkennbar, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
  • Auszubildende und Ausbildungsbetrieb werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von Individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
  • Im Streitfall zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis des Ausbildungsverlaufes dienen.

Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.

Berufsschulen:

  • In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert.
  • Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
  • Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
  • Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
  • Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.

Die jeweils zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert. Grundsätzlich gilt in Sachsen das Wohnortprinzip für die Zuordnung der Berufsschule. Die Anmeldung an der zuständigen Berufsschule erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb.

Für die Ausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin Fachrichtung Rinderhaltung gibt es folgende Berufsschulstandorte.

Je nach Fachrichtung überstellt Sachsen seine Auszubildenden zur Beschulung nach Sachsen-Anhalt. (Aufgrund der geringen Auszubildendenzahlen ist die Bildung einer eigenen Fachklasse nicht möglich.) Das betrifft:

Tierwirt - Fachrichtung Schweinehaltung: Berufsbildende Schulen des Landkreises Wittenberg, Mittelfeld 50, 06886 Lutherstadt Wittenberg, Telefon 03491 4205-0, E-Mail: info@bbs-wittenberg.de, Internet: www.bbs-wittenberg.de

Tierwirt - Fachrichtung Geflügelhaltung und Schäferei: Berufsbildende Schulen des Landkreises Saalekreis, Standort »Carl Wentzel«, Delitzscher Str. 45, 06112 Halle, Telefon: 0345 5754610, E-Mail: kontakt.cw@bbs-saalekreis.bildung-lsa.de, Internet: www.bbs-saalekreis.bildung-lsa.de

Überbetriebliche Ausbildung:

  • Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
  • Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt.
  • Die Dauer der Lehrgänge beträgt jeweils eine Woche.
  • Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart. Durch eine Änderungsvereinbarung ist während der Ausbildungszeit die Vereinbarung zur Teilnahme an weiteren Lehrgängen möglich.

Durchführungsorte:

• Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Lehr- und Versuchsgut Köllitsch (LfULG, LVG Köllitsch)
• Bauernverband Oberlausitz Ausbildungsstätte Rosenhain (BVOL Rosenhain)
• Lehr- und Versuchsanstalt des Landes Sachsen-Anhalt Iden (LVA Iden)

ÜbA-Lehrgänge nach Ausbildungsjahren im Ausbildungsberuf Tierwirt/in

1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr
(1) Traktoren (Rosenhain) (7) Grundkurs Schweißen (Köllitsch) (11) Tierhaltung Rind II (Köllitsch)
(2) Reparaturen im landwirtschaftlichen Unternehmen (Köllitsch) (8) Landtechnik Futterbau (Köllitsch) (12) Tierhaltung Schwein II (Köllitsch)
(3) Tierhaltung Rind I (Köllitsch) (9) Technik der Rinderhaltung (Köllitsch) (13) Schafhaltung III (Iden)
(4) Tierhaltung Schwein I (Kölllitsch) (10) Schafhaltung II (Iden) 
(5) Milchgewinnung/ Melktraining (Köllitsch)
(6) Schafhaltung I (Iden)

 

Zwischenprüfung

Über die Zwischenprüfung wird der momentane Leistungsstand des Auszubildenden nach der ersten Hälfte der Ausbildung bestimmt. Die Zwischenprüfung findet am Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Der Auszubildende erhält die Möglichkeit sich auf die Prüfungssituation einzustellen. Damit kann die Zwischenprüfung als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen.

Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt.

Schriftlich werden Aufgaben ausfolgenden Themengebieten gestellt:

  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
  • Tierzucht,
  • Anatomie, Physiologie und Verhalten,
  • Futterrationen,
  • Reinigung, Desinfektion und Hygiene,
  • Tiergesundheit,
  • Haltungsverfahren,
  • tierische Produkte.

Praktisch sind zwei Arbeitsaufgaben ausfolgenden Themengebieten zu bearbeiten:

  • Versorgen von Nutztieren,
  • Pflegen, Einsetzen und Warten von Maschinen und Geräten,
  • Einrichten, Reinigen und Desinfizieren von Tierunterkünften und Betriebsmitteln,
  • Beurteilen und Kennzeichnen von Nutztieren
  • Gewinnung tierischer Produkte

Am Tag der praktischen Zwischenprüfung findet auch eine Kontrolle der Berichtshefter durch die zuständige Stelle statt.

Auszubildende in den Fachrichtungen Geflügelhaltung und Schäferei werden in Sachsen-Anhalt geprüft.

Abschlussprüfung

Für die Teilnahme an der beruflichen Abschlussprüfung muss eine Zulassung erfolgen. Für die Zulassung wird geprüft, ob das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist, ob die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich) und ob der schriftliche Ausbildungsnachweis entsprechend den Anforderungen vollständig geführt ist.

Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht hat.

In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an. Die Abschlussprüfungen werden fachrichtungsbezogen durchgeführt.

In der Fachrichtung Rinderhaltung werden folgende Prüfungsbereiche schriftlich geprüft:

  • Versorgen von Rindern,
  • Produktion von Milch, Zucht- und Schlachttieren,
  • Futterwirtschaft sowie
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
  • In der praktischen Prüfung werden 2 Arbeitsaufgaben aus den folgenden Gebieten durchgeführt und in jeweils einem Fachgespräch erläutert.

  • Versorgen von Rindern,
  • Produktion von Milch, Zucht- und Schlachttieren sowie
  • Futterwirtschaft.
  • Auszubildende in den Fachrichtungen Schweine- und Geflügelhaltung sowie der Schäferei werden in Sachsen-Anhalt geprüft.

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss „Tierwirt/Tierwirtin mit Angabe der Fachrichtung“. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe vier eingeordnet.

Prüfungsausschuss

Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung werden von einem berufsständischen Prüfungsausschuss abgenommen. Die Prüfungsausschüsse im Beruf Tierwirt/in sind auf Landkreisebene organisiert. Ansprechpartner/in ist der/die Bildungsberater/in.

Aufstiegsfortbildungen

  • Tierwirtschaftsmeister/-in
  • Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Landwirtschaft
  • Staatlich geprüfte/r Techniker/-in für Landbau
  • Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in für Agrarwirtschaft
  • Fachagrarwirt/-in Klauenpflege
  • Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/-in
  • Fachhochschul- oder Hochschulstudium

Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater der zuständigen Stellen in den Landkreisen zur Verfügung. Diese sind Ansprechpartner in allen Fragen um Ausbildung und können Auskünfte zu Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben.

Die Kontaktdaten finden sie hier.

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Tina Sauer

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 8928-3410

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: tina.sauer@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

zurück zum Seitenanfang