Milchtechnologe/-technologin
Milchtechnologen verarbeiten Rohmilch. Was so einfach klingt, ist allerdings sehr spannend und vielfältig. Denn aus Rohmilch stellen Milchtechnologen eine große Palette an Produkten wie Trinkmilch, Butter, Joghurt, Käse, Eiweißpulver und noch vieles mehr her. Dafür bedienen sie verschiedene Maschinen und Anlagen zum Erhitzen, Kühlen, Trennen, Trocknen oder auch Abpacken. Bei einigen Produkten wie Joghurt oder Käse steuern und überwachen sie sogar biochemische und mikrobiologische Prozesse. Viele der Arbeitsschritte sind teil- bzw. vollautomatisiert und werden mittels modernster computergesteuerten Technik überwacht. Egal ob in einem kleinen Hofbetrieb oder in einer Großmolkerei - das Wichtigste bei der Arbeit ist die Hygiene. Milchtechnologen tragen die Verantwortung für die Qualität der Produkte vom Eingang der Rohmilch im Betrieb bis zum fertigen Produkt.
- Schulabschluss: keine Beschränkung; mindestens Hauptschulabschluss empfehlenswert
- Interesse an Lebensmittel und deren Herstellung
- technisches Verständnis, da verschiedene Anlagen bedient werden müssen
- fit in Naturwissenschaften, v.a. Physik, Biologie und Chemie
- sorgfältiges Arbeiten, Hygiene ist in der Lebensmittelherstellung der zentrale Punkt
- Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit moderner Technik
- Akzeptanz für zeitiges Arbeiten, später auch in Schichten und an den Wochenenden
- entspannter Umgang mit Lärm und Temperaturunterschieden, die Anlagen können laut sein und produzieren oft Wärme, manche Tätigkeiten finden in Kühlräumen statt
- Teamfähigkeit
- ein Minimum an körperlicher Fitness, da Reinigungsschritte oft noch Handarbeit sind
- ein guter Geruchs- und Geschmackssinn in Verbindung mit einer guten Beobachtungsgabe sind von Vorteil, denn Qualität lässt sich auch sehen, riechen und schmecken
Zur weiteren Orientierung ist ein Praktikum z. B. in den Schulferien ratsam. Dies ermöglicht das Kennenlernen eines Betriebes und dessen Tätigkeiten.
- Die Ausbildung findet ausschließlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.
- Der Jugendliche bewirbt sich bei einem Betrieb. Gemeinsam wird vor Beginn der Ausbildung ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen. Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen.
- In der Regel beginnt die Ausbildung im August bzw. September.
- Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre.
- Die Ausbildungszeit kann von drei auf zwei Jahre verkürzt werden.
- Im Allgemeinen gilt dies bei Nachweis der Hochschul-/Fachhochschulreife bzw. einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.
- Im Ausbildungsbetrieb werden die fachpraktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt.
Sachsen weist eine betriebliche Vielfalt auf. Die Ausbildung kann in einem mittelständischen Betrieb, der ausschließlich die Rohmilch vom eigenen Hof verarbeitet, absolviert werden. Sie kann auch in einer technisch gut ausgestatteten Firma mit familiärem Flair begonnen werden oder in einer der modernsten und größten Molkereien Europas mit weltweitem Wirken. Von traditionell hergestellt bis vollautomatisch gesteuerten Prozessen - im Freistaat ist alles dabei.
Folgender Link führt zu Listen mit anerkannten Ausbildungsbetrieben, sortiert nach Landkreis und Beruf.
Der Inhalt des Berufsausbildungsvertrages ist im Berufsbildungsgesetz (§ 11 BBiG) geregelt. Der Vertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt.
Alle Informationen zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrages sowie zum Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses sind in einem Merkblatt zusammengefasst.
Bereits im Ausbildungsvertrag wird vereinbart, welche überbetriebliche Ausbildungsstätte besucht wird und ggf. werden Kooperationspartner genannt.
Berufsausbildungsvertrag mit Vertragsbedingungen (Rechte, Pflichten)
Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit als Ausbildungsvertrag erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen im bestehenden Ausbildungsvertrag sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.
Die Ausbildungsordnung ist der gesetzliche Rahmen für die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin und gilt bundesweit.
Dort enthalten ist der Ausbildungsrahmenplan. Er beschreibt die Kenntnisse und Fertigkeiten, die während der Ausbildungszeit erworben werden.
Die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin beinhaltet alle Arbeitsschritte von der Annahme der Rohmilch über die Steuerung von Produktionsverfahren bis hin zur Verpackung und Lagerung von Produkten. Dabei ist die Beachtung von Arbeitssicherheit, Hygiene und Vorgaben zum Umweltschutz ausschlaggebend.
Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für den Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan erstellen. In diesem Plan ist der zeitliche und inhaltliche Ablauf der betrieblichen Ausbildung in Abhängigkeit der tatsächlichen Gegebenheiten im Betrieb festgelegt. Da einige Molkereien hochspezialisiert sind, können ggf. nicht alle Ausbildungsinhalte vor Ort vermittelt werden. Zum Beispiel produzieren nicht alle anerkannten Ausbildungsbetriebe Butter. Dafür werden zusätzliche Verträge mit Kooperationsbetrieben, die diese Fähigkeiten vermitteln können, seitens des Ausbildungsbetriebes geschlossen.
Der Ausbildungsplan soll dem Auszubildenden verdeutlichen was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar. Der Ausbildungsbetrieb soll den Ausbildungsplan in regelmäßigen Abständen mit dem Auszubildenden besprechen.
Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Ohne diesen Nachweis werden sie nicht zur Abschlussprüfung zugelassen (§ 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz). In Form von Tages- oder Wochenberichten dokumentiert der Auszubildende das Ausbildungsgeschehen im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule. Der Ausbildungsnachweis soll vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet werden. Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.
Ergänzend dazu kann der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden das Führen eines Berichtsheftes vereinbaren. Es wird empfohlen die bereitgestellte Vorlage für das Berichtsheft zu nutzen.
Informationen zum aktiven Gebrauch des Berichtsheftes sind im Merkblatt »Hinweise zur Berichtsheftführung« zu finden.
Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung. Diese Ziele sollen damit erreicht werden:
- Aus den Aufzeichnungen wird erkennbar, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
- Auszubildende und Ausbildungsbetrieb werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von Individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
- Im Streitfall zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis des Ausbildungsverlaufes dienen.
Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.
Berufsschule:
- In Sachsen existiert eine Berufsschulpflicht (§28 Sächsisches Schulgesetz), die in der Regel drei Schuljahre dauert. Sie schließt sich nach dem mindestens neunjährigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule an.
- Die Berufsschulpflicht eines Auszubildenden endet mit dem Ende des Berufsausbildungsverhältnisses.
- Auszubildende, die vor Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, sind bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
- Auszubildende, die nach Beendigung der Berufsschulpflicht ein Berufsausbildungsverhältnis beginnen, können die Berufsschule bis zum Ende des Berufsausbildungsverhältnisses besuchen. Auch Abiturienten wird der Berufsschulbesuch empfohlen.
Die zuständige Berufsschule ist in der Teilschulnetzplanung berufsbildende Schulen verankert und befindet sich für die Milchtechnologen in Oranienburg (Brandenburg). Dort finden pro Ausbildungsjahr je drei Unterrichtsblöcke à vier Wochen statt. Für die Dauer der Berufsschulzeit besteht die Möglichkeit der Unterbringung in einem Internat.
Standort der Berufsschule:
Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum des Landkreises Oberhavel
Standort: Oranienburg
André-Pican-Straße 39
16515 Oranienburg
Berufsschule - Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum (gmosz.de)
Wohnheime - Georg-Mendheim-Oberstufenzentrum (gmosz.de)
Überbetriebliche Ausbildung:
Die Überbetriebliche Ausbildung (ÜbA) ergänzt und vertieft die im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse.
Die ÜbA-Lehrgänge finden in Überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt. Die Dauer der Lehrgänge für den Ausbildungsberuf Milchtechnologe/Milchtechnologin beträgt vier Wochen je Lehrjahr als Blockunterricht.
Als überbetriebliche Ausbildungsstätte steht die Milchwirtschaftliche Lehr- und Untersuchungsanstalt Oranienburg e.V. zur Verfügung. Sie befindet sich in Oranienburg (Brandenburg). Für die Dauer der Lehrgänge besteht die Möglichkeit der Unterbringung im Internat der Ausbildungsstätte.
Standort der überbetrieblichen Ausbildungsstätte:
Milchwirtschaftliche Lehr- und Untersuchungsanstalt Oranienburg e.V.
Sachsenhausener Straße 7b
16515 Oranienburg
Die Teilnahme an ÜbA-Lehrgängen wird im Ausbildungsvertrag vereinbart.
Zwischenprüfung
Über die Zwischenprüfung wird der momentane Leistungsstand des Auszubildenden nach der ersten Hälfte der Ausbildung bestimmt. Die Zwischenprüfung findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Der Auszubildende erhält die Möglichkeit, sich auf die Prüfungssituation einzustellen. Damit kann die Zwischenprüfung als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen.
Die Zwischenprüfung wird schriftlich und praktisch durchgeführt. Der schriftliche Teil findet in der Regel in der Berufsschule statt, der praktische Teil wird in den Räumlichkeiten der überbetrieblichen Ausbildungsstätte geprüft. Terminlich findet die Zwischenprüfung während der Berufsschulzeit statt.
Inhaltlich sind Aufgaben ausfolgenden Prüfungsbereichen zu bearbeiten:
- Milchbehandlung - schriftliche Prüfung
- Produktionsabläufe - praktische Prüfung, zwei Arbeitsproben mit jeweils einem situativen Fachgespräch
Abschlussprüfung
Für die Teilnahme an der beruflichen Abschlussprüfung muss eine Zulassung erfolgen. Für die Zulassung wird geprüft, ob das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist, ob die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich) und ob der schriftliche Ausbildungsnachweis entsprechend den Anforderungen vollständig geführt ist.
Die Anmeldung zur beruflichen Abschlussprüfung erfolgt bei der zuständigen Stelle in Sachsen.
Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht hat.
In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an. Der Zeitumfang der einzelnen schriftlichen und praktischen Prüfungsleistungen ist entsprechend höher.
Die Abschlussprüfung besteht ausfolgenden Prüfungsbereichen und Prüfungsinstrumenten:
- Produktherstellung – praktische Prüfung, zwei Arbeitsaufgaben mit jeweils einem auftragsbezogenen Fachgespräch
- Milchtechnologie – schriftliche Prüfung
- Wirtschafts- und Sozialkunde – schriftliche Prüfung
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss „Milchtechnologe/Milchtechnologin“. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe vier eingeordnet.
Prüfungsausschuss
Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung werden von einem berufsständischen Prüfungsausschuss abgenommen. Die Prüfungsausschüsse im Beruf Milchtechnologe/Milchtechnologin sind in der Zuständigen Stelle Brandenburg organisiert.
Auskunft erteilt Ihnen die Bildungsberaterin in Sachsen (siehe Ansprechpartner und Kontaktdaten).
- Staatlich geprüfte/r Wirtschafter/-in für Milchwirtschaft und Molkereiwesen
- Molkereimeister/-in – Bachelor Professional in Milchtechnologie
- Molkereitechniker/-in
- Fachschul- oder Hochschulstudium
www.mlua.de
www.fachschule-milchwirtschaft.bayern.de
www.lufa-nord-west.de
www.lazbw.de
Bildung | Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (lksh.de)
- Video zum Ausbildungsberuf Milchtechnologe/-technologin Verweis zu www.youtube.com
- Video Milchtechnologe werden Verweis zu www.youtube.com
- Schulferien in Brandenburg Verweis zu www.mbjs.brandenburg.de
- Homepage Zentralverband Deutscher Milchwirtschaftler Verweis zu www.zdm-ev.de
- Homepage des Landesverbands Bayrischer und Sächsischer Molkereifachleute und Milchwirtschaft e.V. Verweis zu www.lbm-ev.de
- Bildungsserver Agrar Verweis zu www.bildungsserveragrar.de
- Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlußprüfungen in den anerkannten Ausbildungsberufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft www.bravors.brandenburg.de
- Berufsbildungsgesetz Verweis zu www.gesetze-im-internet.de
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Milchtechnologen/zur Milchtechnologin Verweis zu www.gesetze-im-internet.de
- Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Milchtechnologen und zur Milchtechnologin Verweis zu www.gesetze-im-internet.de
Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberater der zuständigen Stellen u. a. in den Landkreisen zur Verfügung. Diese können Auskünfte zu Ausbildungsbetrieben, Berufsschulen und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben. Die Kontaktdaten finden sie hier.
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 92 - Kontrolldienst Markt und Ökologischer Landbau, EU-Schulprogramm
Sonia Schmitt
Telefon: 0351 8928-3530
Telefax: 0351 8928-3599
E-Mail: Sonia.Schmitt@smekul.sachsen.de
Webseite: www.lfulg.sachsen.de