Pflanzentechnologe/-technologin
Pflanzen sind unsere Lebensgrundlage und sichern die Existenz von Mensch und Tier. Der Beruf Pflanzentechnologe ist ein attraktiver Ausbildungsberuf, der Jugendliche zielgerichtet auf Versuchsfeldern, im Gewächshaus, im Labor, in Zuchtgärten, dem Pflanzenschutzversuchswesen oder in der Saatgutaufbereitung ausbildet. Die Tätigkeiten sind vielfältig und abwechslungsreich. Zu den Aufgaben gehört es Pflanzen wachsen zu lassen, sie zu versorgen und zu untersuchen.
- Schulabschluss: keine Beschränkung; mindestens Hauptschulabschluss empfehlenswert
- Interesse an Pflanzen und Naturwissenschaft
- Sorgfalt und handwerkliches Geschick
- technisches Verständnis und Interesse an Datenverarbeitung
- Spaß an praktischer Arbeit sowohl im Freien als auch im Labor und Gewächshaus
Zur weiteren Orientierung ist ein Praktikum z. B. in den Schulferien ratsam. Dies ermöglicht das Kennenlernen eines Pflanzenzucht-Unternehmens und dessen Tätigkeiten.
- Die Ausbildung findet ausschließlich in anerkannten Ausbildungsbetrieben statt.
- Der Jugendliche bewirbt sich bei einem Betrieb.
- Gemeinsam wird vor Beginn der Ausbildung ein Berufsausbildungsvertrag geschlossen.
- Bei Minderjährigen müssen die Sorgeberechtigten zustimmen.
- Der Ausbildungsbetrieb meldet den Jugendlichen in der Berufsschule an.
- In der Regel beginnt die Ausbildung im August bzw. September.
- Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre. Die Ausbildungszeit kann von drei auf zwei Jahre verkürzt werden. Im Allgemeinen gilt dies bei Nachweis der Hochschul-/Fachhochschulreife bzw. einer bereits erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung.
Die beiden Ausbildungsbetriebe, die in Sachsen den Pflanzentechnologen ausbilden, befinden sich im Landkreis Meißen:
Elsner pac Vertriebsgesellschaft mbH, Am Fiebig 14, 01561 Thiendorf, Telefon: 035248 3991-0, E-Mail: bewerbung@pac-elsner.com, Internet: https://www.pac-elsner.com
Deutsche Saatveredelung AG, Saatzuchtstation Leutewitz Nr. 26, 01665 Käbschütztal, Telefon: 035244 4414, E-Mail: dsv-le@dsv-saaten.de, Internet: https://www.dsv-saaten.de
Im Ausbildungsbetrieb werden die fachpraktischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt.
Der Inhalt des Berufsausbildungsvertrages ist im Berufsbildungsgesetz (§ 11 BBiG) geregelt. Der Vertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt.
Zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrages sowie des Antrages auf Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses dient folgendes Formular:
Berufsausbildungsvertrag mit Vertragsbedingungen (Rechte, Pflichten)
Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit als Ausbildungsvertrag erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen im bestehenden Ausbildungsvertrag sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.
Änderungsvereinbarung des Berufsausbildungsvertrages inklusive Rechte und Pflichten
Die Ausbildungsordnung ist der gesetzliche Rahmen für die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen/zur Pflanzentechnologin und gilt bundesweit.
Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologin
Dort enthalten ist der Ausbildungsrahmenplan. Er beschreibt die Kenntnisse und Fertigkeiten, die während der Ausbildungszeit erworben werden.
Die Ausbildung zum/zur Pflanzentechnologen/Pflanzentechnologin beinhaltet u. a. folgende Schwerpunkte:
- Kulturpflanzen zu Versuchs-und Vermehrungszwecken anbauen, pflegen und ernten
- Versuche und Untersuchungsreihen planen, durchführen und dokumentieren
- Züchtungs- und Vermehrungsverfahren anwenden
- Maschinen und Geräte einsetzen, pflegen und warten; Arbeitsstoffe einsetzen
- Probennahme und -analyse durchführen
Die Ausbildungsinhalte sind prozessbezogen an mindestens zwei der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
1. Feldversuchswesen
2. Gewächshaus
3. Kulturlabor
4. Pflanzenschutzversuchswesen
5. Saatgutwesen
6. Untersuchungslabor
7. Zuchtgarten
Der Ausbildungsbetrieb muss, angelehnt an den Ausbildungsrahmenplan, für den Auszubildenden einen Individuellen Ausbildungsplan (Vorlage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen) erstellen.
Der Ausbildungsplan soll dem Auszubildenden verdeutlichen was, von wem, wo, wie und wann vermittelt wird. So ist der Ausbildungsstand jederzeit nachvollziehbar. Der Ausbildungsbetrieb soll den Ausbildungsplan in regelmäßigen Abständen mit dem Auszubildenden besprechen.
- Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen.
- Ohne diesen Nachweis werden Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen (§ 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz).
- In Form von Tages- oder Wochenberichten dokumentiert der Auszubildende das Ausbildungsgeschehen im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule.
- Der Ausbildungsnachweis soll vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet werden.
- Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.
Ergänzend dazu kann der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden das Führen eines Berichtsheftes vereinbaren. Es wird empfohlen die bereitgestellte Vorlage der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für das Berichtsheft zu nutzen.
Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung. Diese Ziele sollen damit erreicht werden:
- Aus den Aufzeichnungen wird erkennbar, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
- Auszubildende und Ausbildungsbetrieb werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von Individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
- Im Streitfall zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis des Ausbildungsverlaufes dienen.
Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.
Berufsschule:
Im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin ist die Berufsbildende Schule in Einbeck (Niedersachsen) als Bundesfachklasse bestimmt worden. Die Beschulung erfolgt pro Ausbildungsjahr in jeweils drei Blöcken für etwa vier Wochen. Für die Dauer der Berufsschulzeit besteht die Möglichkeit der Unterbringung in einer WG/Wohnung.
Standort der Berufsschule:
Berufsbildende Schulen Einbeck
Hullerser Tor 4
37574 Einbeck
Telefon: 05561 9493-50
E-Mail: sekretariat@bbs-einbeck.de
Internet: https://www.bbs-einbeck.de
Der Besuch der Berufsschule ist in Niedersachsen verpflichtend. Dies gilt auch für diejenigen Auszubildenden, die ihre Schulpflicht bereits abgeleistet haben.
Zwischenprüfung
Über die Zwischenprüfung wird der momentane Leistungsstand des Auszubildenden nach der ersten Hälfte der Ausbildung bestimmt. Die Zwischenprüfung findet vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Der Auszubildende erhält die Möglichkeit sich auf die Prüfungssituation einzustellen. Damit kann die Zwischenprüfung als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen.
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- Pflanzenvermehrung - praktische Prüfung, eine Arbeitsprobe mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch
- Pflanzenbau - schriftliche Prüfung
Abschlussprüfung
Für die Teilnahme an der beruflichen Abschlussprüfung muss eine Zulassung erfolgen. Für die Zulassung wird geprüft, ob das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist, ob die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich) und ob der schriftliche Ausbildungsnachweis entsprechend den Anforderungen vollständig geführt ist.
Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht hat.
In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an.
Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
- Versuchsdurchführung – praktische Prüfung, eine Arbeitsaufgabe mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch
- Kultursteuerung – praktische Prüfung, 1eineArbeitsaufgabe mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch
- Züchtungsverfahren – schriftliche Prüfung
- Wirtschafts- und Sozialkunde – schriftliche Prüfung
Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss „Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin“. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe vier eingeordnet.
Prüfungsabnahme
Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung werden von einem berufsständischen Prüfungsausschuss abgenommen. Die Prüfungsausschüsse im Beruf Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin sind in der Landwirtschaftskammer Niedersachsen organisiert.
Auskunft erteilt die zuständige Ausbildungsberaterin in Niedersachsen.
Kontakt: Frederike Sürie
Telefon: 05551 6004-132
Mobiltelefon: 0171 6443-742
E-Mail: frederike.suerie@lwk-niedersachsen.de
Aufstiegsfortbildungen
- Pflanzentechnologiemeister/-in
- Gärtnermeister/in
- Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule
Für Fragen zur Ausbildung stehen die Ausbildungsberaterinnen der zuständigen Stellen im Landkreis Meißen zur Verfügung. Diese können Auskünfte zu den Ausbildungsbetrieben, der Berufsschule und den rechtlichen Rahmenbedingungen geben. Die Kontaktdaten finden sie hier.
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle
Tina Sauer
Besucheradresse:Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Telefon: 0351 8928-3410
Telefax: 0351 8928-3499
E-Mail: tina.sauer@smekul.sachsen.de
Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de