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Revierjäger/-in

Revierjägerin mit Fernglas © genese Werbeagentur

Revierjäger sind in der Lage, die Lebensräume des Wilds beispielgebend zu bewirtschaften. Arbeitsmöglichkeiten für Revierjäger ergeben sich in großen Pacht- und Eigenjagdrevieren, in Lehr- und Versuchsrevieren z. B. bei Landesjagdverbänden und Hegegemeinschaften, in Schutzgebieten und bei Behörden sowie anderen Verbänden.
Die Bewirtschaftung eines Jagdreviers durch den Revierjäger kann bei allen Belangen der Land- und Forstwirtschaft den Jagdwert nachhaltig erhalten, zurückgewinnen und erhöhen. Der Revierjäger schafft Voraussetzungen für einen naturnahen Wald- und Landbau und für ein Jagdrevier mit biologisch nachhaltigen Wildbestand bei Hoch- und Niederwild.

  • Schulabschluss: keine Beschränkung; mindestens Hauptschulabschluss empfehlenswert
  • Spaß an praktischer Arbeit im Freien
  • ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein beim Führen der Jagdwaffen
  • Selbständigkeit
  • erfolgreicher Abschluss der Jägerprüfung
  • Besitz der Führerscheinklasse B, wünschenswert Klasse T

Zur weiteren Orientierung ist ein Praktikum z. B. in den Schulferien ratsam. Dies ermöglicht das Kennenlernen eines Jagdbetriebes und dessen Tätigkeiten.

Die Ausbildung zum Revierjäger /zur Revierjägerin dauert drei Jahre. Sie findet auf einem anerkannten Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule statt. Die Berufsschule befindet sich in Northeim (Niedersachsen). Das erste Ausbildungsjahr erstreckt sich auf den Besuch einer einjährigen Berufsfachschule mit 16 Wochen Betriebspraktikum. Die darauffolgenden Jahre beinhalten jeweils acht Wochen Berufsschule. Die restliche Zeit wird im Ausbildungsbetrieb verbracht.

In Sachsen gibt es derzeit keinen aktiven Ausbildungsbetrieb für die Ausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin.

Der Inhalt des Berufsausbildungsvertrages ist im Berufsbildungsgesetz (§ 11 BBiG) geregelt. Der Vertrag beinhaltet die Einigung darüber, dass der Auszubildende im Ausbildungsbetrieb eine Berufsausbildung erhält. Ebenso werden die Rechte und Pflichten der Beteiligten festgelegt.

Berufsausbildungsvertrag mit Vertragsbedingungen (Rechte, Pflichten)

Der Vertrag erreicht seine rechtliche Wirksamkeit als Ausbildungsvertrag erst mit der Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse durch die zuständige Stelle.
Nachträgliche Änderungen bzw. Anpassungen im bestehenden Ausbildungsvertrag sind über eine Änderungsvereinbarung zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden der zuständigen Stelle zu melden.

Änderungsvereinbarung des Berufsausbildungsvertrages inklusive Rechte und Pflichten

Die Ausbildungsordnung ist der gesetzliche Rahmen für die Berufsausbildung zum/zur Revierjäger/Revierjägerin und gilt bundesweit.
Dort enthalten ist der Ausbildungsrahmenplan. Er beschreibt die Kenntnisse und Fertigkeiten, die während der Ausbildungszeit erworben werden.
Die Ausbildung zum/zur Revierjäger/Revierjägerin beinhaltet folgende Schwerpunkte:

  • Wildarten bestimmen
  • Lebensräume von Wildtieren gestalten
  • Aufstellen und Warten von z. B. Fütterungsanlagen und Ansitzen
  • Schutz des Wildes vor Futternot, Äsungsverbesserung
  • Natur- und Umweltschutz nachhaltig umsetzen
  • Wildschadenverhütung
  • Organisation und Durchführung von Jagden
  • Ausbildung von Jagdhunden und Greifvögeln
  • Fachgerechte Verwertung des erlegten Wildes
  • Auszubildende sind verpflichtet einen Ausbildungsnachweis zu führen. Ohne diesen Nachweis werden Auszubildende nicht zur Abschlussprüfung zugelassen (§ 43 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz).
  • In Form von Tages- oder Wochenberichten dokumentiert der Auszubildende das Ausbildungsgeschehen im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule.
  • Der Ausbildungsnachweis soll vom Ausbildungsbetrieb regelmäßig eingesehen und abgezeichnet werden.
  • Zur Zwischen- und Abschlussprüfung ist der Ausbildungsnachweis der zuständigen Stelle vorzulegen.

Ergänzend dazu kann der Ausbildungsbetrieb mit dem Auszubildenden das Führen eines Berichtsheftes vereinbaren.
Die Berichtshefte sind über die Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu beziehen:

Kontakt:          Frederike Sürie
                       Telefon: 05551 6004-132
                       Mobil: 0171 6443-742
                       E-Mail: frederike.suerie@lwk-niedersachsen.de

Ein umfassend geführtes Berichtsheft ist eine wertvolle Lernhilfe in Vorbereitung auf die Zwischen- und Abschlussprüfung. Diese Ziele sollen damit erreicht werden:

  • Aus den Aufzeichnungen wird erkennbar, welche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen gemäß Ausbildungsordnung vermittelt worden sind.
  • Auszubildende und Ausbildungsbetrieb werden zur Reflexion über Inhalt und Verlauf der Ausbildung angehalten (Abgleich von Individuellem Ausbildungsplan und Ausbildungsnachweis).
  • Im Streitfall zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildenden kann der Ausbildungsnachweis als wichtiger Nachweis des Ausbildungsverlaufes dienen.

Zur dualen Ausbildung gehört der Lernort Berufsschule für die Vermittlung berufstheoretischer wie allgemeinbildender Inhalte dazu.

Berufsschule:
Auszubildende im Beruf Revierjäger/Revierjägerin besuchen die Berufsbildende Schule in Northeim (Niedersachsen). Die Beschulung erfolgt im 1. Ausbildungsjahr in Vollzeit, in Form einer einjährigen Berufsfachschule. Im 2. und 3. Ausbildungsjahr sind jeweils acht Wochen Unterricht, neben der Ausbildung im Ausbildungsbetrieb vorgesehen.

Standort der Berufsschule:

Berufsbildende Schulen II in Northeim
Sudheimer Straße 24
37154 Northeim
Telefon: 05551 9140-0
E-Mail: buero@bbs2-northeim.de
Internet: https://www.bbs2-northeim.de

Zwischenprüfung

Über die Zwischenprüfung wird der momentane Leistungsstand des Auszubildenden nach der ersten Hälfte der Ausbildung bestimmt. Die Zwischenprüfung findet vor dem Ende des 2. Ausbildungsjahres statt. Der Auszubildende erhält die Möglichkeit sich auf die Prüfungssituation einzustellen. Damit kann die Zwischenprüfung als Generalprobe für die Abschlussprüfung gesehen werden. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist eine Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu dürfen.

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  • Gestaltung von Lebensräumen für Wildtiere - praktische Prüfung, eine Arbeitsaufgabe mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch
  • Jagdpraxis, Einsatz von Jagdwaffen - praktische und schriftliche Prüfung

Abschlussprüfung

Für die Teilnahme an der beruflichen Abschlussprüfung muss eine Zulassung erfolgen. Für die Zulassung wird geprüft, ob das Ausbildungsverhältnis in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle eingetragen ist, ob die Ausbildungszeit vollständig durchlaufen wurde (Fehlzeiten über zehn Prozent sind erheblich) und ob der schriftliche Ausbildungsnachweis entsprechend den Anforderungen vollständig geführt ist.

Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob der Auszubildende die berufliche Handlungsfähigkeit erreicht hat.

In der Durchführung lehnt sich die Abschlussprüfung an die Zwischenprüfung an.

Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:

  • Bewirtschaftung von Jagdrevieren – praktische Prüfung, 1 Arbeitsaufgabe mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch
  • Jagdausübung und Wildverwertung – praktische Prüfung, 1 Arbeitsaufgaben mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch
  • Umgang mit Wildschäden – praktische Prüfung, 1 Arbeitsaufgaben mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch
  • Planung und Organisation – schriftliche Prüfung
  • Wirtschafts- und Sozialkunde – schriftliche Prüfung

Besteht der Auszubildende die Abschlussprüfung, dann endet das Berufsausbildungsverhältnis. Der erfolgreiche Prüfling erhält den Berufsabschluss „Revierjäger/Revierjägerin“. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen (DQR bzw. EQR) auf der Stufe 4 eingeordnet.

Prüfungsabnahme

Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung werden von einem berufsständischen Prüfungsausschuss abgenommen. Die Prüfungsausschüsse im Beruf Revierjäger/ Revierjägerin sind in der Landwirtschaftskammer Niedersachsen organisiert.

Auskunft erteilt die zuständige Ausbildungsberaterin in Niedersachsen.

Kontakt:          Frederike Sürie
                       Telefon: 05551 6004-132
                       Mobil: 0171 6443-742
                       E-Mail: frederike.suerie@lwk-niedersachsen.de

Aufstiegsfortbildungen

  • Revierjagdmeister/-in
  • Studium an einer Fachhochschule oder Hochschule
  • Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/in

Kontakt

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Referat 91 - Berufliche Bildung, Zuständige Stelle

Tina Sauer

Besucheradresse:
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Telefon: 0351 8928-3410

Telefax: 0351 8928-3499

E-Mail: tina.sauer@smekul.sachsen.de

Webseite: https://www.lfulg.sachsen.de

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